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Höhergruppierung und Stufenvorweggewährung von 9b/5 auf 11/5
WasDennNun:
Ob sich die auszuübenden Tätigkeiten geändert haben und man rückwirkend diese endlich überträgt (ha ha ha) kann nur CyR uns mitteilen.
Und niemand überspringt Entgeltgruppen im Tarifbereich, man ist halt dort eingruppiert, wo man eingruppiert ist und bekommt das Entgelt wie der AG und der AN meint man eingruppiert wäre.
JC83:
--- Zitat von: WasDennNun am 07.04.2023 18:56 ---Ob sich die auszuübenden Tätigkeiten geändert haben und man rückwirkend diese endlich überträgt (ha ha ha) kann nur CyR uns mitteilen.
Und niemand überspringt Entgeltgruppen im Tarifbereich, man ist halt dort eingruppiert, wo man eingruppiert ist und bekommt das Entgelt wie der AG und der AN meint man eingruppiert wäre.
--- End quote ---
Dies.
Es ist zum Erbrechen, dass das Beamtenrecht und Traifrecht immer noch vom Großteil des öD vermischt wird.
PhoenixDea:
@CyR
du bekommst also die Höhergruppierung und die Stufenvorweggewährung gleichzeitig?
Glückwunsch, mir wird erzählt, dass sei nicht möglich.
Hattest du ein Konkurrenzangebot?
lg
MoinMoin:
--- Zitat von: PhoenixDea am 28.04.2023 09:08 ---@CyR
du bekommst also die Höhergruppierung und die Stufenvorweggewährung gleichzeitig?
Glückwunsch, mir wird erzählt, dass sei nicht möglich.
--- End quote ---
Tja da biste halt einem Lügner aufgesessen.
WEn ein personaler sagt ist nicht möglich, dann immer automatisch Fragen: Wo steht das im Tarifvertrag?
mape:
@CyR
Bin auch gerade dabei, eine Höhergruppierung von 9b/6 auf 11/6 zu beantragen. Was genau haben deine Vorgesetzen denn zur Stellenanpassung geschrieben? Gruß
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