Das war missverständlich abgekürzt. Wenn du von den 12 Berechnungsrelevanten Monaten 6 in Steuerklasse 3 warst und 6 in Steuerklasse 5 (also 6 Monate und 6 Monate), dann zählt die zuletzt gewählte Steuerklasse. Da sich die Berechnungsrelevanten Monate von Mutter und Vater in der Regel nicht decken, kannst du es theoretisch hinkriegen, dass beide in ihren jeweils eigenen relevanten Monaten 6 Monate Stkl 3 und 6 Monate Stkl 5 haben, und jeweils mit 3 Enden, sodass das Elterngeld von beiden auf Basis von Stkl 3 berechnet werden muss.
Grundsätzlich finde ich immer, dass Förderverfahren vereinfacht werden müssen, wenn es so kompliziert ist, dass man sich mit Steuerklassen auskennen muss, um die volle Förderung zu bekommen.