Autor Thema: [Allg] Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023  (Read 9175 times)

Rheini

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Na Augenwischerei bedeuitet das wenn alle Ihre Steuererklärung machen, am Ende 0,00 Euro Unterschied zu dem bisherigen Verfahren herauskommen. So hatte ich es auch in dem Beitrag geschrieben.
Monetär ja, aber die Augenwischerei die mit 3/5 existiert wird abgeschafft, denn die gefühlte unterschiedle Wertigkeit der Arbeit wird abgeschafft, da die des Partners mit dem geringerem Einkommen wird aufgewertet, des anderen abgewertet wird.

und dir Trickserei der Klugen beim Elterngeld etc. nicht mehr notwendig ist.
Auch dazu habe ich meinen Kommentar abgegeben.

Ich finde man hat hier viel Arbeit reingesteckt um Dinge zu regeln, die man zwar regeln kann, aber halt im Endeffekt keine Auswirkungen haben.

Ich hätte diese wertvolle Arbeitszeit derzeit in andere Herausforderungen gesteckt. Aber das ist ja nur meine Meinung ...........

WasDennNun

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Na Augenwischerei bedeuitet das wenn alle Ihre Steuererklärung machen, am Ende 0,00 Euro Unterschied zu dem bisherigen Verfahren herauskommen. So hatte ich es auch in dem Beitrag geschrieben.
Monetär ja, aber die Augenwischerei die mit 3/5 existiert wird abgeschafft, denn die gefühlte unterschiedle Wertigkeit der Arbeit wird abgeschafft, da die des Partners mit dem geringerem Einkommen wird aufgewertet, des anderen abgewertet wird.

und dir Trickserei der Klugen beim Elterngeld etc. nicht mehr notwendig ist.
Auch dazu habe ich meinen Kommentar abgegeben.

Ich finde man hat hier viel Arbeit reingesteckt um Dinge zu regeln, die man zwar regeln kann, aber halt im Endeffekt keine Auswirkungen haben.

Ich hätte diese wertvolle Arbeitszeit derzeit in andere Herausforderungen gesteckt. Aber das ist ja nur meine Meinung ...........
Da bin ich bei voll bei dir, kam nicht bei mir nicht so rüber.
Im Kern: 3/5 Abschaffen: 1 Min Kabinett. Durchwinken BT / BR? und fertig.

SchrödingersKatze

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- Elterngeld lässt sich häufig in Summe deutlich erhöhen - hier reden wir teilweise von vierstelligen Beträgen!

Inwiefern?

Elterngeld wird aus dem letzten Netto gerechnet. Maßgeblich ist die Steuerklasse, die im Berechnungszeitraum, meist ein Jahr vor Beginn des Elterngeldbezugs, überwogen hat. So lohnt es sich oft vor der Geburt des Kindes in die aufs erste ggf ungünstigere Steuerklasse 3 zu wechseln, um ein höheres Netto zu erzielen. Dadurch fällt das Elterngeld dann entsprechend höher aus.

newT

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Elterngeld wird aus dem letzten Netto gerechnet. Maßgeblich ist die Steuerklasse, die im Berechnungszeitraum, meist ein Jahr vor Beginn des Elterngeldbezugs, überwogen hat. So lohnt es sich oft vor der Geburt des Kindes in die aufs erste ggf ungünstigere Steuerklasse 3 zu wechseln, um ein höheres Netto zu erzielen. Dadurch fällt das Elterngeld dann entsprechend höher aus.
Hier kommt es doch immer sehr auf den Einzelfall an. Besonders bei Bezug von Elterngeld Plus und geplanter Teilzeitbeschäftigung im Bezugszeitraum kann sich eine Steuerklasse III auch negativ auswirken.
Das kommt daher, dass das anzurechnende Einkommen bei einer Beschäftigung im Bezugszeitraum ebenfalls mit der Steuerklasse des Berechnungszeitraums ermittelt wird.
Für gut verdienende Elterngeldbezieher (etwa 3k+ Netto) kann hier durchaus Steuerklasse IV oder V vorteilhafter sein.
Aber ja, ich finde es auch schade, dass diese Gestaltungsmöglichkeiten entfallen sollen.

Poincare

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Elterngeld wird immer vom Brutto berechnet. Lediglich die fiktiven Abzüge werden anhand der Steuerklasse ermittelt, das ist schon ein Unterschied. Es wird auf die letzten vollen 12 Kalendermonate vor Geburt abgestellt, in denen gearbeitet wurde und noch kein Mutterschutz liegt. Dabei gilt die überwiegend in der Zeit geltende Steuerklasse. Bei Gleichstand (6-6) gilt die zuletzt vorhandene. Für die Mutter ist das fast nicht zu leisten mit dem Wechsel, für den Vater schon eher.
Direkt zum Bezug bzw. zur Geburt kann man wieder zurück wechseln, sodass keine Nachteile in der Zeit des Elterngeldbezuges entstehen können.
Theoretisch können dadurch natürlich beide Elternteile auf Basis von Steuerklasse 3 Elterngeld beziehen. Man muss sich eben nur ranhalten und direkt für den ersten Monat mit Mutterschutz wieder wechseln, wenn das Finanzamt das zulässt. Dann haben beide 6-6 und im letzten voll gearbeiteten Monat die 3.
Das das Ganze nicht im Sinne des Erfinders ist sollte wohl klar sein, und in vielen Fällen macht es auch weniger aus als man denkt. Aber wenn man das verpasst kommt man sich veräppelt vor, weil man künstlich weniger Elterngeld kriegt als man kriegen könnte.
Beim Kinderkrankengeld müsste es schon eine wilde Konstellation sein, damit sich da Steuerklasse 3 in der Summe bemerkbar macht. Das kann ich mir gerade noch nicht so richtig vorstellen.

Prüfer SH

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Elterngeld wird immer vom Brutto berechnet. Lediglich die fiktiven Abzüge werden anhand der Steuerklasse ermittelt, das ist schon ein Unterschied. Es wird auf die letzten vollen 12 Kalendermonate vor Geburt abgestellt, in denen gearbeitet wurde und noch kein Mutterschutz liegt. Dabei gilt die überwiegend in der Zeit geltende Steuerklasse. Bei Gleichstand (6-6) gilt die zuletzt vorhandene. Für die Mutter ist das fast nicht zu leisten mit dem Wechsel, für den Vater schon eher.
Direkt zum Bezug bzw. zur Geburt kann man wieder zurück wechseln, sodass keine Nachteile in der Zeit des Elterngeldbezuges entstehen können.
Theoretisch können dadurch natürlich beide Elternteile auf Basis von Steuerklasse 3 Elterngeld beziehen. Man muss sich eben nur ranhalten und direkt für den ersten Monat mit Mutterschutz wieder wechseln, wenn das Finanzamt das zulässt. Dann haben beide 6-6 und im letzten voll gearbeiteten Monat die 3.
Das das Ganze nicht im Sinne des Erfinders ist sollte wohl klar sein, und in vielen Fällen macht es auch weniger aus als man denkt. Aber wenn man das verpasst kommt man sich veräppelt vor, weil man künstlich weniger Elterngeld kriegt als man kriegen könnte.
Beim Kinderkrankengeld müsste es schon eine wilde Konstellation sein, damit sich da Steuerklasse 3 in der Summe bemerkbar macht. Das kann ich mir gerade noch nicht so richtig vorstellen.

Wie ist das gemeint mit Stkl 6?

Poincare

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Das war missverständlich abgekürzt. Wenn du von den 12 Berechnungsrelevanten Monaten 6 in Steuerklasse 3 warst und 6 in Steuerklasse 5 (also 6 Monate und 6 Monate), dann zählt die zuletzt gewählte Steuerklasse. Da sich die Berechnungsrelevanten Monate von Mutter und Vater in der Regel nicht decken, kannst du es theoretisch hinkriegen, dass beide in ihren jeweils eigenen relevanten Monaten 6 Monate Stkl 3 und 6 Monate Stkl 5 haben, und jeweils mit 3 Enden, sodass das Elterngeld von beiden auf Basis von Stkl 3 berechnet werden muss.

Grundsätzlich finde ich immer, dass Förderverfahren vereinfacht werden müssen, wenn es so kompliziert ist, dass man sich mit Steuerklassen auskennen muss, um die volle Förderung zu bekommen.