Guten Abend zusammen,
Ich bitte um Mithilfe da ich alleine nicht weiterkomme. Eigene Recherchen zum Thema brachten mir keine eindeutigen Ergebnisse.
Meine allesentscheidende Frage, ist eine Verbeamtung im dritten Einstiegsamt zulässig?? Wenn ja, müsste ich beim Einstiegamt A9 beginnen? Wie sieht es mit der Stufenfestsetzung aus… Bekomme ich die Erfahrungsjahre angerechnet?
Hintergrund.
- Ich habe eine kaufmännische Ausbildung absolviert
- 3 Jahre in dem Beruf (Industriekaufmann) gearbeitet
- danach über 10 Jahre Berufserfahrung (von EG 6-9c alles dabei) im öffentlichem Dienst in Köln
- ein abgeschlossenes Bachelorstudium BWL an der FHKöln (berufsbegleitend)
- aktuell in Rheinland-Pfalz in der Stadtverwaltung E10 tätig (Bereich Finanzen und Controlling)
§ 9 Allgemeine Voraussetzungen
(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit
2. die Gewähr jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung
a) die für seine Laufbahn vorgeschriebene oder - mangels solcher Vorschriften - übliche Vorbildung besitzt (Laufbahnbewerber) oder
b) die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat (anderer Bewerber). Letzteres gilt nicht für die Laufbahnen, für die eine bestimmte Vorbildung, Ausbildung oder Prüfung durch Gesetz oder Verordnung vorgeschrieben ist.
(2) Wenn die Aufgaben es erfordern, darf nur ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden (Artikel 39 Abs. 4 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft).
(3) Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 kann der Ministerpräsident zulassen, wenn für die Gewinnung des Beamten ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht; bei Professoren, Juniorprofessoren und wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern können Ausnahmen auch aus anderen Gründen zugelassen werden.
Mein Kommentar:
§9 (1) 2a passt (Bildungsvoraussetzung erfüllt) da ich die Vorbildung für ein drittes Amt mit dem Bachelor besitze. In Zusammenhang mit
§9 (1) 2b passt die erforderliche Befähigung durch Berufserfahrung ist gegeben. Somit sind die Voraussetzungen zur Verbeamtung gegeben.
Oder sieht ihr das Problem in dem fehlenden Vorbereitungsdienst? Sie besteht aus praktischen und theoretischen Abschnitten in der Verwaltung und schließt mit einer Laufbahnprüfung ab. Ich denke nicht … da ich im Finanzbereich arbeite und im Gesetz nichts darübersteht.
Hat hier jemand einen ähnlichen Fall gehabt? Schreibt mir bitte gerne auch privat, wenn ihr euch nicht traut. Ich bin für jede Hilfe Dankbar.
Vorab vielen Dank und herzliche Grüße
ImmaInteressiert