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Schon mal darüber nachgedacht, dass es Menschen gibt, die z.b schwer kranke Kinder(!!) haben, deren schmerzerleichternde Therapien sehr viel Geld verschlingen (und NICHT von Beihilfe oder KK übernommen werden!!) und deren Tante zusätzlich nach einer Krebserkrankung finanzielle und tatsächliche Unterstützung braucht? Und dann gibt es da vielleicht noch eine alte Mutter, die versorgt werden muss, der aber jede Pflegestufe aberkannt wird, ...
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In dem Fall könnte sich die Gesetzesänderung doch ggf. auswirken, da künftig Personen im Haushalt mit mindestens Pflegegrad 2 im Familienzuschlag wie Kinder berücksichtigt werden. Ggf könnte es sich dann auch lohnen, nochmal bei der Einstufung durch den medizinischen Dienst nachzuhaken.