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Stufenlaufzeitverkürzung
TVLi:
Hallo ihr lieben,
ich hätte mal eine Frage zur Stufenlaufzeitverkürzung.
Ich habe in der Vergangenheit einen Antrag auf Stufenlaufzeitverkürzung gestellt und diesen nun auch genehmigt bekommen. Meine Frage ist nun: Welches Datum ist ausschlaggebend für die Wirksamkeit der Verkürzung?
Der Monat, in dem der Antrag gestellt wurde (also rückwirkend) oder sobald der Fall behandelt und genehmigt wurde (dieser Monat)?
Nach meiner Auffassung wäre es das Datum des Antrags gewesen. Denn für die lange Bearbeitungsdauer kann ich ja nichts.
Mein AG argumentiert hier etwas anders und verweist auf den Zeitpunkt der Zustimmung durch den PR.
Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Danke :)
Organisator:
Da die Verkürzung der Stufen im Ermessen des Arbeitgebers liegt ist es genauso in seinem Ermessen, wann er diese Verkürzung vornimmt. Ein Antrag ist tarifvertraglich dafür nicht vorgesehen.
Tagelöhner:
Dem ist nichts hinzuzufügen. Du hast keinerlei Anspruch auf eine Stufenlaufzeitverkürzung sondern es ist goodwill deines AG, dementsprechend legt er auch fest ab wann diese zur Anwendung kommt und sich auf Deinen Lohn auswirkt.
Swiss:
aber die Stufenlaufzeitverkürzung ist erst nach dem Ablauf 50% der Stufenzeit möglich, stimmt?
MoinMoin:
--- Zitat von: Swiss am 16.04.2023 16:01 ---aber die Stufenlaufzeitverkürzung ist erst nach dem Ablauf 50% der Stufenzeit möglich, stimmt?
--- End quote ---
Nein.
Aber viele AGs machen es so, da man ja erstmal wissen muss, ob jemand auch erheblich überdurchschnittliche Leistung erbringt.
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