und warum lässt du es nicht behandeln?
weg und gut ist?
Die Behandlung wäre eine Operation am Kopf. So einen schwerwiegenden Eingriff macht man nur, wenn es auch massive Beschwerden gibt. Wenn die Zyste existiert, aber keinerlei Problem verursacht, kann man damit problemlos Leben.
Es müsste ja gezeigt werden, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst.
Wenn die meisten mit einem solchen Befund ein normales Leben führen und selbst im Falle einer OP nicht zwingend davon auszugehen ist, dass die Personen dienst-/erwerbsunfähig werden... dann solltest du da nichts zu befürchten haben.
Ich habe mal ein wenig gegoogelt und Folgendes gefunden:"Die Komplikationsrate der mikrochirurgischen und endoskopischen Operationstechniken ist niedrig."
https://neurochirurgie.insel.ch/erkrankungen-spezialgebiete/liquorstoerungen/arachnoidalzyste
Selbst im Falle einer OP ist also davon auszugehen, dass alles mit überwiegender Wahrscheinlichkeit "gut geht".
Am besten ein kurzes Schreiben des behandelnden Arztes beschaffen, in dem das geschildert wird, was dir mündlich mitgeteilt wurde.
Der Schwindel mit nicht bekannter Ursache wäre für den Amtsarzt da wohl eher von Bedeutung. Hier wäre es gut, wenn eine Ursache bekannt ist bzw. eine Diagnose gestellt wurde sowie ein Plan, wie mit dem Schwindel umgegangen wird.
Letztendlich ist in beiden Fällen anzuraten, sich Bescheinigungen von den behandelnden Ärzten einzuholen. Amtsärzte vertrauen solchen Schreiben weitaus mehr als deinen persönlichen Aussagen.
Edit:
Die Wahrscheinlichkeit, dass man dich "rausschmeißt" ist gering. Im worst case könnte ich mir vorstellen, dass die Lebenszeitverbeamtung verschoben wird, bis eine Klärung erfolgt ist. Ich spekuliere da aber gerade nur... Hast du eine Rechtsschutz? Für den Fall der Fälle, falls doch etwas schief gehen sollte.
Tja und mit den Bescheinigungen vom Arzt fängt es schon an... Mein Hausarzt hat hierzu gesagt, dass er "kein Experte" ist. Er hat sich nur auf den vorhandenen Befund vom Radiologen bezogen, der schlicht und ergreifend nur beschreibt das dort etwas vorhanden ist. Ob mein Hausarzt das mündlich gesagte auch niederschreibt wage ich zu bezweifeln. Ich habe allerdings noch einen Termin bei einem Neurologen, vielleicht kann der sein Diagnose und Aussage verschriftlichen.
Bzgl. des Schwindels...das ist vielleicht das falsche Wort. Es ist eher ein Gefühl der kurzen Benommenheit. Ich kippe aber nicht Kreislaufmäßig weg oder mir dreht sich alles. Es ist einfach ein schwer zu beschreibendes sporadisches Gefühl.
Ich war natürlich bei mehreren Ärzten. Aber einen Befundbericht bekam ich da nie. Waren immer nur persönliche Gespräche.
Ja ich bin in der Gewerkschaft und habe darüber eine Rechtsschutz.
Ich weiß halt nur nicht ob ich das alles überhaupt angeben soll.... Man kann das ja alles überhaupt nicht greifen und kein Arzt konnte hierzu eine Diagnose stellen.
Die Zyste ist nun ein dummer Zufallsbefund. Ob man das nun angeben muss, falls in der Zukunft hier mal doch operiert werden muss.... ich weiß es halt nicht.
Ich denke mal ein Amtsarzt wird ja auch nur in der Zukünft tätig, wenn ich aufeinmal 5 Monate krank bin oder Dienstunfähig werde. Und auch da ist ja die Frage was für Befunde dann angefordert werden...
Bin da zwiegespalten. Man soll ja auch keine schlafenden Hunde wecken. Andererseits will ich natürlich auch keine vorsätzlichen Falschangaben machen dir mir dann später den Job kosten.
Bzgl. des Rauswurfs. Ich bin ehrlichgesagt davon ausgegangen, dass man mir dann vom Land Berlin ein Angestelltenverhältnis anbietet. Ob ich dann einfach zwei weitere Jahre Probezeitbeamter bin....da bin ich überfragt. Aber mit solchen banalen Fragen kann man sich ja auch nicht an eine Rechtsschutz wenden..!?