Autor Thema: § 24 BLV - "Beamtenrechtlicher Status" während hauptberuflicher Tätigkeit  (Read 4245 times)

PolareuD

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Normalerweise erfolgen Erstverbeamtungen immer im Eingangsamt. Einstellungen in einem Förderamt sind beim Bund durch §25 BLV geregelt. Sofern gleichwertige Tätigkeiten vorliegen sollte  bei 7 Jahren Arbeitszeit eine Einstellung mit A11 möglich sein.

Q

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Normalerweise erfolgen Erstverbeamtungen immer im Eingangsamt. Einstellungen in einem Förderamt sind beim Bund durch §25 BLV geregelt. Sofern gleichwertige Tätigkeiten vorliegen sollte  bei 7 Jahren Arbeitszeit eine Einstellung mit A11 möglich sein.

Ich danke dir. §25 BLV habe ich mir angeschaut. Das klingt vielversprechend.

Weiß jemand ob hier eine Zulage zu der Differenz zu A13gD gezahlt werden kann, da man ja die höherwertige Tätigkeit definitiv seit der Einstellung ausführt?

Organisator

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Normalerweise erfolgen Erstverbeamtungen immer im Eingangsamt. Einstellungen in einem Förderamt sind beim Bund durch §25 BLV geregelt. Sofern gleichwertige Tätigkeiten vorliegen sollte  bei 7 Jahren Arbeitszeit eine Einstellung mit A11 möglich sein.

Ich danke dir. §25 BLV habe ich mir angeschaut. Das klingt vielversprechend.

Weiß jemand ob hier eine Zulage zu der Differenz zu A13gD gezahlt werden kann, da man ja die höherwertige Tätigkeit definitiv seit der Einstellung ausführt?
Eine solche Zulage gibts beim Bund nicht.

tochris06

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Du solltest die drei Jahre einfach absitzen wie ein Mann 😉

Es wird darauf hinauslaufen. 🤞

Denk dran, dass du dir auch hauptberufliche Zeiten für den hD anrechnen lassen kannst, die du im gD gesammelt hast. Einzige Voraussetzung ist, dass du vollumfänglich eine Tätigkeit des hD wahrgenommen hast und das kommt in oberen Bundesbehörden nicht so selten vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat schon vor etlichen Jahren geurteilt, dass die im Einzelfall tatsächlich ausgeübte Tätigkeit relevant ist und nicht die eigene Amtsbezeichnung.

Amtsschimmel

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Du solltest die drei Jahre einfach absitzen wie ein Mann 😉

Es wird darauf hinauslaufen. 🤞

Denk dran, dass du dir auch hauptberufliche Zeiten für den hD anrechnen lassen kannst, die du im gD gesammelt hast. Einzige Voraussetzung ist, dass du vollumfänglich eine Tätigkeit des hD wahrgenommen hast und das kommt in oberen Bundesbehörden nicht so selten vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat schon vor etlichen Jahren geurteilt, dass die im Einzelfall tatsächlich ausgeübte Tätigkeit relevant ist und nicht die eigene Amtsbezeichnung.

Ist das realistisch auf einer ganz normalen Bündelstelle im gD? Da müsste die Hierarchie ja schon viel Papier schwarz machen... und zwar die Hierarchie, von der man sich trennt.  ;D

Thomber

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Ist das realistisch auf einer ganz normalen Bündelstelle im gD? Da müsste die Hierarchie ja schon viel Papier schwarz machen... und zwar die Hierarchie, von der man sich trennt.


Wenn ich jetzt schreibe, dass es keine Behörde geben wird, die einem im gD bestätigt, eine hD-Tätigkeit auszuüben kommt garantiert wieder einer um die Ecke und behauptet, genau davon aber gehört zu haben...  ;)   
Wie auch immer, es gibt 2 Gründe, die gegen so eine "Bestätigung" sprechen und abgesehen davon, garantiert so eine Bestätigung nicht, dass die neue Behörde das dann auch anerkennt!  Das Beamtenrecht ist halt leider nicht bundeseinheitlich.

Kurhesse

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Ist das realistisch auf einer ganz normalen Bündelstelle im gD? Da müsste die Hierarchie ja schon viel Papier schwarz machen... und zwar die Hierarchie, von der man sich trennt.


Wenn ich jetzt schreibe, dass es keine Behörde geben wird, die einem im gD bestätigt, eine hD-Tätigkeit auszuüben kommt garantiert wieder einer um die Ecke und behauptet, genau davon aber gehört zu haben...  ;)   
Wie auch immer, es gibt 2 Gründe, die gegen so eine "Bestätigung" sprechen und abgesehen davon, garantiert so eine Bestätigung nicht, dass die neue Behörde das dann auch anerkennt!  Das Beamtenrecht ist halt leider nicht bundeseinheitlich.

Ja und hier ist schon einer :-).

Im BAMF war es jahrelang möglich/üblich, dass Personen aus dem gD Referatsleiterstellen besetzten und dann irgendwann plötzlich nicht mehr RI oder ROI waren, sondern RR. Oder habe ich dich jetzt falsch verstanden.

Und natürlich ist das Beamtenrecht bundeseinheitlich, für Beamte des Bundes. Für die Länder gibt es eben für jedes Land ein eigenes Beamtenrecht.

Unknown

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Ja und hier ist schon einer :-).

Im BAMF war es jahrelang möglich/üblich, dass Personen aus dem gD Referatsleiterstellen besetzten und dann irgendwann plötzlich nicht mehr RI oder ROI waren, sondern RR. Oder habe ich dich jetzt falsch verstanden.

Und natürlich ist das Beamtenrecht bundeseinheitlich, für Beamte des Bundes. Für die Länder gibt es eben für jedes Land ein eigenes Beamtenrecht.
Lief das nicht über §27 BLV? Hatte jeder Referatsleiter ein Masterstudium absolviert?

Kurhesse

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Ja und hier ist schon einer :-).

Im BAMF war es jahrelang möglich/üblich, dass Personen aus dem gD Referatsleiterstellen besetzten und dann irgendwann plötzlich nicht mehr RI oder ROI waren, sondern RR. Oder habe ich dich jetzt falsch verstanden.

Und natürlich ist das Beamtenrecht bundeseinheitlich, für Beamte des Bundes. Für die Länder gibt es eben für jedes Land ein eigenes Beamtenrecht.
Lief das nicht über §27 BLV? Hatte jeder Referatsleiter ein Masterstudium absolviert?

Meines Wissen nicht, es waren keine besonders leistungsstarke Beamte. Und ich sagte ja auch, es waren RI und ROI (m/w/d) und sher jung z.T., aber gut bekannt mit dem ALs. Bei einer Person weiß ich ganz sicher, dass sie keine 27er Aufsteigerin war (sagte sie mir selber)

BalBund

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Diejenigen die vorher RI/ROI waren dürften im Wesentlichen den Weg über den §35 BLV genommen haben. Das BAMF ist eine der Behörden, die jeden freien Platz an der HS Bund besetzt, im aktuellen Jahrgang sind allein 12 Aufstiegsreferenten die Ende des Jahres in die Behörde zurückfließen.

Diese Plätze wurden dann allerdings tatsächlich oft nach Nase vergeben, die AL haben da quasi das letzte Wort. 

tochris06

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Ist das realistisch auf einer ganz normalen Bündelstelle im gD? Da müsste die Hierarchie ja schon viel Papier schwarz machen... und zwar die Hierarchie, von der man sich trennt.


Wenn ich jetzt schreibe, dass es keine Behörde geben wird, die einem im gD bestätigt, eine hD-Tätigkeit auszuüben kommt garantiert wieder einer um die Ecke und behauptet, genau davon aber gehört zu haben...  ;)   
Wie auch immer, es gibt 2 Gründe, die gegen so eine "Bestätigung" sprechen und abgesehen davon, garantiert so eine Bestätigung nicht, dass die neue Behörde das dann auch anerkennt!  Das Beamtenrecht ist halt leider nicht bundeseinheitlich.


Ja, mich ;) Und es ist ausreichend, wenn der jeweilige direkte Vorgesetzte (zumindest sofern eine gewisse Dotierung vorhanden) das bestätigt. Denn deine personalbearbeitende Stelle kann ja nicht Auskunft darüber geben, wie du durch deinen Vorgesetzten eingesetzt wurdest. Und doch, eine Bestätigung garantiert es spätestens vor dem Verwaltungsgericht. Die Rechtssprechung ist dahingehend eindeutig. Siehe auch § 19 Abs. 3 BLV. Die Schwierigkeit richtet sich nach der besoldungsrechtlichen Einstufung der Tätigkeit (und eben nicht nach der Dotierung des Amtsinhabers). Die Behörde hat auch kein Ermessen mehr.

Amtsschimmel

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Ist das realistisch auf einer ganz normalen Bündelstelle im gD? Da müsste die Hierarchie ja schon viel Papier schwarz machen... und zwar die Hierarchie, von der man sich trennt.


Wenn ich jetzt schreibe, dass es keine Behörde geben wird, die einem im gD bestätigt, eine hD-Tätigkeit auszuüben kommt garantiert wieder einer um die Ecke und behauptet, genau davon aber gehört zu haben...  ;)   
Wie auch immer, es gibt 2 Gründe, die gegen so eine "Bestätigung" sprechen und abgesehen davon, garantiert so eine Bestätigung nicht, dass die neue Behörde das dann auch anerkennt!  Das Beamtenrecht ist halt leider nicht bundeseinheitlich.


Ja, mich ;) Und es ist ausreichend, wenn der jeweilige direkte Vorgesetzte (zumindest sofern eine gewisse Dotierung vorhanden) das bestätigt. Denn deine personalbearbeitende Stelle kann ja nicht Auskunft darüber geben, wie du durch deinen Vorgesetzten eingesetzt wurdest. Und doch, eine Bestätigung garantiert es spätestens vor dem Verwaltungsgericht. Die Rechtssprechung ist dahingehend eindeutig. Siehe auch § 19 Abs. 3 BLV. Die Schwierigkeit richtet sich nach der besoldungsrechtlichen Einstufung der Tätigkeit (und eben nicht nach der Dotierung des Amtsinhabers). Die Behörde hat auch kein Ermessen mehr.

Es gibt aber doch Beurteilungen, in denen idR auch die Funktion (Sachbearbeitung, Massenverwaltung o.ä.) angegeben sein sollte. Die würden einem Bierdeckel widersprechen, auf den man sich vom Chef "hat drei Jahre lang hD-Zeug gemacht" kritzeln lässt, oder?

tochris06

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Ist das realistisch auf einer ganz normalen Bündelstelle im gD? Da müsste die Hierarchie ja schon viel Papier schwarz machen... und zwar die Hierarchie, von der man sich trennt.


Wenn ich jetzt schreibe, dass es keine Behörde geben wird, die einem im gD bestätigt, eine hD-Tätigkeit auszuüben kommt garantiert wieder einer um die Ecke und behauptet, genau davon aber gehört zu haben...  ;)   
Wie auch immer, es gibt 2 Gründe, die gegen so eine "Bestätigung" sprechen und abgesehen davon, garantiert so eine Bestätigung nicht, dass die neue Behörde das dann auch anerkennt!  Das Beamtenrecht ist halt leider nicht bundeseinheitlich.


Ja, mich ;) Und es ist ausreichend, wenn der jeweilige direkte Vorgesetzte (zumindest sofern eine gewisse Dotierung vorhanden) das bestätigt. Denn deine personalbearbeitende Stelle kann ja nicht Auskunft darüber geben, wie du durch deinen Vorgesetzten eingesetzt wurdest. Und doch, eine Bestätigung garantiert es spätestens vor dem Verwaltungsgericht. Die Rechtssprechung ist dahingehend eindeutig. Siehe auch § 19 Abs. 3 BLV. Die Schwierigkeit richtet sich nach der besoldungsrechtlichen Einstufung der Tätigkeit (und eben nicht nach der Dotierung des Amtsinhabers). Die Behörde hat auch kein Ermessen mehr.

Es gibt aber doch Beurteilungen, in denen idR auch die Funktion (Sachbearbeitung, Massenverwaltung o.ä.) angegeben sein sollte. Die würden einem Bierdeckel widersprechen, auf den man sich vom Chef "hat drei Jahre lang hD-Zeug gemacht" kritzeln lässt, oder?

Wäre auf jeden Fall zielführend, wenn man es auch in der Beurteilung vermerken lässt. Sonst wird es schwierig, wenn sich die Beurteilung mit anderen Nachweisen beißt.