Autor Thema: Nachzahlung der Prozente aus den Widersprüchen der Besoldungen  (Read 8528 times)

NummerNull

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Liebes Forum ich bin lange stiller Mitleser gewesen, informiere aber meine Kollegen gerne über die Inhalte des Forums. Bei uns wird vom Personalrat auch immer wieder jährlich auf die Widersprüche über die Besoldung hingewiesen.
Da in HE ja nun 2x 3% als erster Schritt des Abbaus des Verletzens der amtsangemessenen Alimentation gewährt werden, würde ich gerne wissen, ob man hier auch bereits erahnen kann wann dies auch rückwirkend für die Jahre geschieht in denen der Besoldung widersprochen wurde. Ich für meinen Teil habe keine Nachricht oder Ähnliches bekommen.
Viele Grüße

Finanzer

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Wahrscheinlich erst, wenn das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Urteil zur Hessischen Besoldung gesprochen hat.

Wenn wir Glück haben bereits früher, wenn das Bundesverfassungsgericht zeitnah Vollstreckungsanordnungen heraushaut sogar viel früher.

Interessant wird die Frage, wie sich der Wahlkampf in diesem Jahr auswirkt.

Knarfe1000

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Liebes Forum ich bin lange stiller Mitleser gewesen, informiere aber meine Kollegen gerne über die Inhalte des Forums. Bei uns wird vom Personalrat auch immer wieder jährlich auf die Widersprüche über die Besoldung hingewiesen.
Da in HE ja nun 2x 3% als erster Schritt des Abbaus des Verletzens der amtsangemessenen Alimentation gewährt werden, würde ich gerne wissen, ob man hier auch bereits erahnen kann wann dies auch rückwirkend für die Jahre geschieht in denen der Besoldung widersprochen wurde. Ich für meinen Teil habe keine Nachricht oder Ähnliches bekommen.
Viele Grüße
Immerhin tut sich in Hessen was, 6 % sind ja schon mal ein Wort.

Die Landesregierung in RLP sitzt das mal wieder aus. Laut GdP reagiert man nicht einmal auf entsprechende Anfragen. Daher werden hier aktuell auch 5 Musterklagen (verschiedene Besoldungsgruppen und Lebensumstände) auf den Weg gebracht. Mal schauen, was daraus wird.

Finanzer

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@Knarfe1000: Da haben Sie völlig recht, in dieser Hinsicht hat mich die Landesregierung auch sehr positiv überascht. Bisher meines Wissens nach die einzige Regierung die das Problem überhaupt an der Grundbesoldung angegangen hat.

Mehr Lob gibt es aber nicht :-)

Knarfe1000

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@Knarfe1000: Da haben Sie völlig recht, in dieser Hinsicht hat mich die Landesregierung auch sehr positiv überascht. Bisher meines Wissens nach die einzige Regierung die das Problem überhaupt an der Grundbesoldung angegangen hat.

Mehr Lob gibt es aber nicht :-)
Ich nehme an, man wartet auf die Entscheidung des BVerfG.

XHCSCZX666

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Dieser Thread muss wieder mit Leben befüllt werden.

1. Das BVerfG hat eine Jahresvorausschau für 2024 veröffentlicht; wir sind leider nicht dabei  :-\. Also wird es wohl noch "etwas" dauern.

2. Die Interessensvertreter / Gewerkschaften der Polizei hielten zusammen einige Informationsveranstaltungen hinsichtlich des TvH, der eventuellen Rückzahlung, sowie der Verhandlungen über die Sonderzahlungen (Dezember 2024) ab. Den Inhalt kann ich leider nur aus zweiter Hand wiedergeben, weshalb ich darauf verzichte. Vielleicht kann jemand sich dazu äußern, der daran teilgenommen hat?

Liebe Grüße.

HerbertS

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Die GdP Berlin hatte das Nichtauftauchen in der Jahresvorschau 2023 des Bundesverfassungsgerichtes auch so interpretiert. Wenn es dort nicht auftaucht, wird es 2024 leider auch nicht entschieden. Völlig unverständlich warum man das als weiter vor sich herschiebt.

Beitrag der GdP Berlin aus 2023 siehe hier:

https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/de_quo-vadis-amtsangemessene-alimentation-nicht-vor-2024

HerbertS

  • Gast
Passend dazu der Beitrag der GdP Berlin vom 13.03.2024

https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_Es-geht-voran-BVerfG-moechte-2024-ueber-Berliner-Besoldung-entscheiden-?open&ccm=000

Dieses Jahr sind die Berliner wohl dran.