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Änderung Familienzuschlag I

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PolareuD:
nicht verheiratet, 1 kind = ca. 132 EUR

Chris88CV:

--- Zitat von: herbstsonne83 am 17.04.2023 15:33 ---Das ist ja sehr interessant. Bei den Bundesbeamten wird der Kinderzuschlag ja im Anschluss an das Tarifverhandlungsergebnis neu berechnet. Aber dass der Familienzuschlag wegfallen soll? Wir fallen in Gruppe 2, obwohl wir nicht verheiratet sind, aber zusammenleben. Bin gespannt, inwieweit sich da was ändert...

--- End quote ---
d.h. du bekommst 132€ (dachte das ist die Höhe Stufe 1)?

PolareuD:

--- Zitat von: Chris88CV am 22.04.2023 00:28 ---d.h. du bekommst 132€ (dachte das ist die Höhe Stufe 1)?

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Ja, für die ersten beiden Kinder bekommt man je ca. 132€.

Mit Trauschein können nochmal ca. 153€ (FamZ Sufe 1) hinzukommen. Zumindest, wenn man nach aktuellen Planungen bis zum 30.06.23 heiratet. Ab dem 01.07. soll der FamZ Stufe 1 ersatzlos wegfallen. Es soll nur der Bestandsschutz gelten für geschlossene Ehen vor dem 01.07. In dem Fall soll ein Ausgleichszuschlag in Höhe des FamZ Stufe 1 gezahlt werden.

Chris88CV:
Perfekte Erklärung! Thx :)

Alexander79:

--- Zitat von: Chris88CV am 22.04.2023 19:43 ---Perfekte Erklärung! Thx :)

--- End quote ---
Wobei du aber "Glück" haben könntest.
Da ich nicht glaube das der Entwurf so bis zum 30.06.2023 durchgehen wird, solltest du eigentlich noch den Familienzuschlag für Verheiratete nach derzeitigen Besoldungsrecht erhalten.

Von der Logik her, sollte dir dann auch die Ausgleichszahlung zustehen, da du dann eigentlich auch Bestandsschutz haben müsstest.

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