Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Änderung Familienzuschlag I

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Kurhesse:

--- Zitat von: Chris88CV am 23.04.2023 09:51 ---Muss nochmal nachfragen: also kann man den "Familienzuschlag für Verheirate nach derzeitigen Besoldungsrecht" auch als lediger mit 1 Kind u Partnerzusammenwohnen bekommen?

--- End quote ---

§ 40 Stufen des Familienzuschlages
(1) Zur Stufe 1 gehören:
1.
verheiratete Beamte, Richter und Soldaten,
2.
verwitwete Beamte, Richter und Soldaten,
3.
geschiedene Beamte, Richter und Soldaten sowie Beamte, Richter und Soldaten, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt ist, wenn sie dem früheren Ehegatten aus der letzten Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind,
4.
andere Beamte, Richter und Soldaten, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, sowie andere Beamte, Richter und Soldaten, die eine Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, weil sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen ihrer Hilfe bedürfen.

Ein Blick ins Gesetz hilft manchmal, sollte für einen Beamten aber auch selbstverständlich sein....

Chris88CV:
Soll ab 1.7.23 dann §40 Pkt.4 (Kind wohnt zB im eigenen Haushalt) auch abgeschafft werden?

Alexander79:

--- Zitat von: Chris88CV am 26.04.2023 17:43 ---Soll ab 1.7.23 dann §40 Pkt.4 (Kind wohnt zB im eigenen Haushalt) auch abgeschafft werden?

--- End quote ---
Ja, weil es dann schlicht keine Stufe 1 des Familienzuschlages (Verheiratetenzuschlag) in der jetzigen Form mehr gibt.

Chris88CV:
vorausgesetzt wie oben schon geschrieben wurde, die Änderung schafft es wirklich zum 1.7. Glaube momentan sind die Kapazitäten eher mit dem Besoldungthema ausgefüllt.

Sonnenschein0:
Ich finde das Thema auch spannend. Besitzstand für denFZ Stufe 1 soll es geben. Ebenso ist in der Sprache dass nur noch diejenigen den kinderbezogenen Anteil im familienzuschlag erhalten die selber das Kindergeld beziehen. Für alle andere soll es weg fallen. Aber schriftlich haben wir hierzu im BVA noch nichts.

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