Autor Thema: Änderung Familienzuschlag I  (Read 11357 times)

Frankfurterin

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #30 am: 12.06.2023 12:05 »
Muss nochmal nachfragen: also kann man den "Familienzuschlag für Verheirate nach derzeitigen Besoldungsrecht" auch als lediger mit 1 Kind u Partnerzusammenwohnen bekommen?

§ 40 Stufen des Familienzuschlages
(1) Zur Stufe 1 gehören:
1.
verheiratete Beamte, Richter und Soldaten,
2.
verwitwete Beamte, Richter und Soldaten,
3.
geschiedene Beamte, Richter und Soldaten sowie Beamte, Richter und Soldaten, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt ist, wenn sie dem früheren Ehegatten aus der letzten Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind,
4.
andere Beamte, Richter und Soldaten, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, sowie andere Beamte, Richter und Soldaten, die eine Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, weil sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen ihrer Hilfe bedürfen.

Ein Blick ins Gesetz hilft manchmal, sollte für einen Beamten aber auch selbstverständlich sein....

Frankfurterin

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #31 am: 12.06.2023 12:23 »
Hallo,

bin lange schon stille Mitleserin. Vielen Dank an die Kollegen, die wirklich wahnsinns gute Informationen teilen.
Nun habe ich zwei Fragen zu diesem Thema.
Ich bin aktuell noch verheiratet. Noch Ehemann Beamter im Ruhestand. Scheidungstermin 21.6.
Kinder vorhanden, leben bei mir, bekomme den FZ. für die Kinder komplett,  Verheirateten Zuschlag zur Hälfte.
Mit Rechtskraft der Scheidung entfällt ja m.A.n. zunächst der FZ Stufe 1, jedoch falle ich wieder rein, durch die Nr.4 und würde ihn ja sogar dann komplett erhalten, der mein EX keinen Unterhalt an mich zahlt.
1. Sehe ich das richtig?
2. Wie ist das nun mit dem Bestandschutz? der zählt ja in meinem Fall nur für die Nr. 4 des §40, da mit der Scheidung die Grundlage nach Nr.1 sowieso entfällt.
Sollte ich aufgrund dessen, auf Beschleunigung drängen (Einlegung Rechtsmittel Verzicht, dann hat die Scheidung sofort Bestandskraft) oder aber ist das egal, da ich ja zunächst § 40 Nr. 1 und 4 und dann nur noch die Nr. 4 erfülle?
Tipps?
&
Vielen Dank

DeepBlue

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #32 am: 12.06.2023 15:31 »
Muss nochmal nachfragen: also kann man den "Familienzuschlag für Verheirate nach derzeitigen Besoldungsrecht" auch als lediger mit 1 Kind u Partnerzusammenwohnen bekommen?

So ist es derzeit bei mir. Kann mir aber auch nicht vorstellen, dass der jetzige Entwurf rechtens ist. Wenn man den Familienzuschlag für verheiratete kürzt, müssten eigentlich die Kinderzuschläge deutlich angehoben werden. So ist es nach meinem Kenntnisstand seit Jahren in einigen Bundesländern, weil die Förderung der Ehe nicht mehr zeitgemäß ist.

Ah ja und wer legt fest was Zeitgemäß ist und was nicht? Und eigentlich sollte es doch Grundsätze geben die unabhängig der aktuellen Weltpolitischen Anschauung bestand habe und nicht jedem Trend unterworfen sind!?
Naja bevor der Dienstherr einfach so die Ehe als nicht mehr besonders Schützenswert erachtet und daher auf die tolle Idee kommt Leistungen zu kürzen sollte er selbst erstmal die gesetzlichen Grundlagen neu definieren. Somit bin ich da entspannt solange der §6 GG nicht geändert wird kann er gerne vieles versuchen! Aber spätestens die Richter werden dann wieder was kassieren! Es ist ja mittlerweile modern bei Politikern: einfach mal Schwachsinns Gesetze erlassen und handwerklich korrekt werden diese dann erst durch Richter. Aber was will man von Leuten ohne Ausbildung oder Abschluss erwarten?

Oberamtsfuzzi

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #33 am: 12.06.2023 19:42 »
Der Referentenentwurf des Besoldungsanpassungsgesetz ist draußen (siehe Tarifverhandlungsseite). Darin steht u.a., dass auch der Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) erhöht wird. Wie verträgt sich das mit dem hier diskutierten anderen Gesetzentwurf, nachdem ddie Stufe 1 zum 01.07.2023 wegfallen soll und nurnoch für bis dato vorhandene Bezieher als Ausgleichszuschlag eingefroren und fortgeführt werden sollte? Ist damit letzteres vom Tisch oder wird hier der Versuch unternommen eine Besoldungsanpassung zu verabschieden, die anschließend durch ein anderes Gesetz wieder gestrichen wird?  :o

Umlauf

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #34 am: 12.06.2023 19:52 »
Der Referentenentwurf des Besoldungsanpassungsgesetz ist draußen (siehe Tarifverhandlungsseite). Darin steht u.a., dass auch der Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) erhöht wird. Wie verträgt sich das mit dem hier diskutierten anderen Gesetzentwurf, nachdem ddie Stufe 1 zum 01.07.2023 wegfallen soll und nurnoch für bis dato vorhandene Bezieher als Ausgleichszuschlag eingefroren und fortgeführt werden sollte? Ist damit letzteres vom Tisch oder wird hier der Versuch unternommen eine Besoldungsanpassung zu verabschieden, die anschließend durch ein anderes Gesetz wieder gestrichen wird?  :o

Das sind 2 verschiedene Prozesse. Da der Entwurf für die amtsangemessene Alimentation nicht in die Pötte kommt, werden dort Zeitangaben in Beträge noch veränderlich sein.
Das „normale“ Besoldungsgesetz wurde wegen des Zeitverzuges extra ungeplant aufgelegt.

Oberamtsfuzzi

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #35 am: 12.06.2023 20:17 »
Der Referentenentwurf des Besoldungsanpassungsgesetz ist draußen (siehe Tarifverhandlungsseite). Darin steht u.a., dass auch der Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) erhöht wird. Wie verträgt sich das mit dem hier diskutierten anderen Gesetzentwurf, nachdem ddie Stufe 1 zum 01.07.2023 wegfallen soll und nurnoch für bis dato vorhandene Bezieher als Ausgleichszuschlag eingefroren und fortgeführt werden sollte? Ist damit letzteres vom Tisch oder wird hier der Versuch unternommen eine Besoldungsanpassung zu verabschieden, die anschließend durch ein anderes Gesetz wieder gestrichen wird?  :o

Das sind 2 verschiedene Prozesse. Da der Entwurf für die amtsangemessene Alimentation nicht in die Pötte kommt, werden dort Zeitangaben in Beträge noch veränderlich sein.
Das „normale“ Besoldungsgesetz wurde wegen des Zeitverzuges extra ungeplant aufgelegt.

Das will ich hoffen. Anderenfalls wäre dies, allen öffentlichen Verlautbarungen zuwider, keine angekündigte Übertragung des Tarifverhandlungsergebnisses.

PolareuD

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #36 am: 12.06.2023 22:37 »

Das will ich hoffen. Anderenfalls wäre dies, allen öffentlichen Verlautbarungen zuwider, keine angekündigte Übertragung des Tarifverhandlungsergebnisses.

Das sind eh zwei Gesetze. Das Anpassungsgesetz zur Übernahme des Tarifabschlusses und das Angemessenheitsgesetz mit der Abschaffung des FamZ St. 1 zur Gewãhrleistung einer garantiert weiterhin verfassungsfernen Alimentation.

Ich vergaß, in Summe sind natürlich beide Gesetze absolut verfassungsfern.  8)
« Last Edit: 12.06.2023 22:47 von PolareuD »

Melfi

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #37 am: 14.06.2023 10:31 »
Muss nochmal nachfragen: also kann man den "Familienzuschlag für Verheirate nach derzeitigen Besoldungsrecht" auch als lediger mit 1 Kind u Partnerzusammenwohnen bekommen?

§ 40 Stufen des Familienzuschlages
(1) Zur Stufe 1 gehören:
1.
verheiratete Beamte, Richter und Soldaten,
2.
verwitwete Beamte, Richter und Soldaten,
3.
geschiedene Beamte, Richter und Soldaten sowie Beamte, Richter und Soldaten, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt ist, wenn sie dem früheren Ehegatten aus der letzten Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind,
4.
andere Beamte, Richter und Soldaten, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, sowie andere Beamte, Richter und Soldaten, die eine Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, weil sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen ihrer Hilfe bedürfen.

Ein Blick ins Gesetz hilft manchmal, sollte für einen Beamten aber auch selbstverständlich sein....

Hallo,

bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass bei einer späteren (>01.07.2023) Heirat dieses Partners die noch zuvor nach aktuellem Referentenentwurf als "Bestandsschutz" gewährte Ausgleichszahlung ersatzlos entfallen würde. Sehe ich das richtig?

Alexander79

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #38 am: 14.06.2023 11:22 »
Hallo,

bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass bei einer späteren (>01.07.2023) Heirat dieses Partners die noch zuvor nach aktuellem Referentenentwurf als "Bestandsschutz" gewährte Ausgleichszahlung ersatzlos entfallen würde. Sehe ich das richtig?
Nö.
Dazu müsste das Gesetz zum 01.07. in Kraft treten.
Rückwirkend darf dir die Zulage nicht entzogen werden.
Das Datum 01.07. wurde nur damals in den Entwurf geschrieben weil sie gedacht haben das Gesetz tritt bis spätestens 30.06. in Kraft.

IchhabdamalneFrage

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #39 am: 21.06.2023 09:00 »
Hallo zusammen,

nun habe ich eben meine Bezügemitteilung erhalten und der FZ Stufe 1 ist ersatzlos weggefallen. Ein paar Infos zu mir:

- Verheiratet seit 2020
- ein Kind
- Bundesland Hamburg

Wisst ihr weshalb es zu dieser ersatzlosen Streichung kam? Ich hatte gedacht, dass es hierfür einen Ersatz geben soll.

LG

Dunkelbunter

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #40 am: 21.06.2023 09:10 »
Hallo zusammen,

nun habe ich eben meine Bezügemitteilung erhalten und der FZ Stufe 1 ist ersatzlos weggefallen. Ein paar Infos zu mir:

- Verheiratet seit 2020
- ein Kind
- Bundesland Hamburg

Wisst ihr weshalb es zu dieser ersatzlosen Streichung kam? Ich hatte gedacht, dass es hierfür einen Ersatz geben soll.

LG

Bundesbeamter oder Landesbeamter ?

IchhabdamalneFrage

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #41 am: 21.06.2023 09:12 »
Bundesbeamter ... hab schon gemerkt. Bin hier falsch :(

IchhabdamalneFrage

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #42 am: 21.06.2023 09:12 »
*Landes :D

sojaman

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #43 am: 21.06.2023 17:42 »
Hallo Leute,

Was ist mit den Leuten wie mir, die erst in 2-3 Jahren verbeamtet werden? Ich bin bereits seit 2015 verheiratet und bin seit April 2023 Vater. Fällt dann der Familienzuschlag Stufe 1 auch für mich weg?

Ich trete eine Bundesbeamtenstelle an, wo ich erstmal befristet im TVÖD angestellt werde mit dem Ziel einer Verbeamtung.

Gruss aus Berlin

PolareuD

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Antw:Änderung Familienzuschlag I
« Antwort #44 am: 21.06.2023 18:26 »
Hallo Leute,

Was ist mit den Leuten wie mir, die erst in 2-3 Jahren verbeamtet werden? Ich bin bereits seit 2015 verheiratet und bin seit April 2023 Vater. Fällt dann der Familienzuschlag Stufe 1 auch für mich weg?

Ich trete eine Bundesbeamtenstelle an, wo ich erstmal befristet im TVÖD angestellt werde mit dem Ziel einer Verbeamtung.

Gruss aus Berlin

Erfolgt die Ernennung zum Beamten nach dem in Kraft treten des Gesetzes, so wir voraussichtlich kein Anspruch auf den Ausgleichsbetrag bestehen.