Hallo,
bin lange schon stille Mitleserin. Vielen Dank an die Kollegen, die wirklich wahnsinns gute Informationen teilen.
Nun habe ich zwei Fragen zu diesem Thema.
Ich bin aktuell noch verheiratet. Noch Ehemann Beamter im Ruhestand. Scheidungstermin 21.6.
Kinder vorhanden, leben bei mir, bekomme den FZ. für die Kinder komplett, Verheirateten Zuschlag zur Hälfte.
Mit Rechtskraft der Scheidung entfällt ja m.A.n. zunächst der FZ Stufe 1, jedoch falle ich wieder rein, durch die Nr.4 und würde ihn ja sogar dann komplett erhalten, der mein EX keinen Unterhalt an mich zahlt.
1. Sehe ich das richtig?
2. Wie ist das nun mit dem Bestandschutz? der zählt ja in meinem Fall nur für die Nr. 4 des §40, da mit der Scheidung die Grundlage nach Nr.1 sowieso entfällt.
Sollte ich aufgrund dessen, auf Beschleunigung drängen (Einlegung Rechtsmittel Verzicht, dann hat die Scheidung sofort Bestandskraft) oder aber ist das egal, da ich ja zunächst § 40 Nr. 1 und 4 und dann nur noch die Nr. 4 erfülle?
Tipps?
&
Vielen Dank