Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Änderung Familienzuschlag I
Frankfurterin:
--- Zitat von: Kurhesse am 26.04.2023 16:55 ---
--- Zitat von: Chris88CV am 23.04.2023 09:51 ---Muss nochmal nachfragen: also kann man den "Familienzuschlag für Verheirate nach derzeitigen Besoldungsrecht" auch als lediger mit 1 Kind u Partnerzusammenwohnen bekommen?
--- End quote ---
§ 40 Stufen des Familienzuschlages
(1) Zur Stufe 1 gehören:
1.
verheiratete Beamte, Richter und Soldaten,
2.
verwitwete Beamte, Richter und Soldaten,
3.
geschiedene Beamte, Richter und Soldaten sowie Beamte, Richter und Soldaten, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt ist, wenn sie dem früheren Ehegatten aus der letzten Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind,
4.
andere Beamte, Richter und Soldaten, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, sowie andere Beamte, Richter und Soldaten, die eine Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, weil sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen ihrer Hilfe bedürfen.
Ein Blick ins Gesetz hilft manchmal, sollte für einen Beamten aber auch selbstverständlich sein....
--- End quote ---
Frankfurterin:
Hallo,
bin lange schon stille Mitleserin. Vielen Dank an die Kollegen, die wirklich wahnsinns gute Informationen teilen.
Nun habe ich zwei Fragen zu diesem Thema.
Ich bin aktuell noch verheiratet. Noch Ehemann Beamter im Ruhestand. Scheidungstermin 21.6.
Kinder vorhanden, leben bei mir, bekomme den FZ. für die Kinder komplett, Verheirateten Zuschlag zur Hälfte.
Mit Rechtskraft der Scheidung entfällt ja m.A.n. zunächst der FZ Stufe 1, jedoch falle ich wieder rein, durch die Nr.4 und würde ihn ja sogar dann komplett erhalten, der mein EX keinen Unterhalt an mich zahlt.
1. Sehe ich das richtig?
2. Wie ist das nun mit dem Bestandschutz? der zählt ja in meinem Fall nur für die Nr. 4 des §40, da mit der Scheidung die Grundlage nach Nr.1 sowieso entfällt.
Sollte ich aufgrund dessen, auf Beschleunigung drängen (Einlegung Rechtsmittel Verzicht, dann hat die Scheidung sofort Bestandskraft) oder aber ist das egal, da ich ja zunächst § 40 Nr. 1 und 4 und dann nur noch die Nr. 4 erfülle?
Tipps?
&
Vielen Dank
DeepBlue:
--- Zitat von: tochris06 am 24.04.2023 20:55 ---
--- Zitat von: Chris88CV am 23.04.2023 09:51 ---Muss nochmal nachfragen: also kann man den "Familienzuschlag für Verheirate nach derzeitigen Besoldungsrecht" auch als lediger mit 1 Kind u Partnerzusammenwohnen bekommen?
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So ist es derzeit bei mir. Kann mir aber auch nicht vorstellen, dass der jetzige Entwurf rechtens ist. Wenn man den Familienzuschlag für verheiratete kürzt, müssten eigentlich die Kinderzuschläge deutlich angehoben werden. So ist es nach meinem Kenntnisstand seit Jahren in einigen Bundesländern, weil die Förderung der Ehe nicht mehr zeitgemäß ist.
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Ah ja und wer legt fest was Zeitgemäß ist und was nicht? Und eigentlich sollte es doch Grundsätze geben die unabhängig der aktuellen Weltpolitischen Anschauung bestand habe und nicht jedem Trend unterworfen sind!?
Naja bevor der Dienstherr einfach so die Ehe als nicht mehr besonders Schützenswert erachtet und daher auf die tolle Idee kommt Leistungen zu kürzen sollte er selbst erstmal die gesetzlichen Grundlagen neu definieren. Somit bin ich da entspannt solange der §6 GG nicht geändert wird kann er gerne vieles versuchen! Aber spätestens die Richter werden dann wieder was kassieren! Es ist ja mittlerweile modern bei Politikern: einfach mal Schwachsinns Gesetze erlassen und handwerklich korrekt werden diese dann erst durch Richter. Aber was will man von Leuten ohne Ausbildung oder Abschluss erwarten?
Oberamtsfuzzi:
Der Referentenentwurf des Besoldungsanpassungsgesetz ist draußen (siehe Tarifverhandlungsseite). Darin steht u.a., dass auch der Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) erhöht wird. Wie verträgt sich das mit dem hier diskutierten anderen Gesetzentwurf, nachdem ddie Stufe 1 zum 01.07.2023 wegfallen soll und nurnoch für bis dato vorhandene Bezieher als Ausgleichszuschlag eingefroren und fortgeführt werden sollte? Ist damit letzteres vom Tisch oder wird hier der Versuch unternommen eine Besoldungsanpassung zu verabschieden, die anschließend durch ein anderes Gesetz wieder gestrichen wird? :o
Umlauf:
--- Zitat von: Oberamtsfuzzi am 12.06.2023 19:42 ---Der Referentenentwurf des Besoldungsanpassungsgesetz ist draußen (siehe Tarifverhandlungsseite). Darin steht u.a., dass auch der Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) erhöht wird. Wie verträgt sich das mit dem hier diskutierten anderen Gesetzentwurf, nachdem ddie Stufe 1 zum 01.07.2023 wegfallen soll und nurnoch für bis dato vorhandene Bezieher als Ausgleichszuschlag eingefroren und fortgeführt werden sollte? Ist damit letzteres vom Tisch oder wird hier der Versuch unternommen eine Besoldungsanpassung zu verabschieden, die anschließend durch ein anderes Gesetz wieder gestrichen wird? :o
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Das sind 2 verschiedene Prozesse. Da der Entwurf für die amtsangemessene Alimentation nicht in die Pötte kommt, werden dort Zeitangaben in Beträge noch veränderlich sein.
Das „normale“ Besoldungsgesetz wurde wegen des Zeitverzuges extra ungeplant aufgelegt.
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