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Änderung Familienzuschlag I

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Oberamtsfuzzi:

--- Zitat von: Umlauf am 12.06.2023 19:52 ---
--- Zitat von: Oberamtsfuzzi am 12.06.2023 19:42 ---Der Referentenentwurf des Besoldungsanpassungsgesetz ist draußen (siehe Tarifverhandlungsseite). Darin steht u.a., dass auch der Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) erhöht wird. Wie verträgt sich das mit dem hier diskutierten anderen Gesetzentwurf, nachdem ddie Stufe 1 zum 01.07.2023 wegfallen soll und nurnoch für bis dato vorhandene Bezieher als Ausgleichszuschlag eingefroren und fortgeführt werden sollte? Ist damit letzteres vom Tisch oder wird hier der Versuch unternommen eine Besoldungsanpassung zu verabschieden, die anschließend durch ein anderes Gesetz wieder gestrichen wird?  :o

--- End quote ---

Das sind 2 verschiedene Prozesse. Da der Entwurf für die amtsangemessene Alimentation nicht in die Pötte kommt, werden dort Zeitangaben in Beträge noch veränderlich sein.
Das „normale“ Besoldungsgesetz wurde wegen des Zeitverzuges extra ungeplant aufgelegt.

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Das will ich hoffen. Anderenfalls wäre dies, allen öffentlichen Verlautbarungen zuwider, keine angekündigte Übertragung des Tarifverhandlungsergebnisses.

PolareuD:

--- Zitat von: Oberamtsfuzzi am 12.06.2023 20:17 ---
Das will ich hoffen. Anderenfalls wäre dies, allen öffentlichen Verlautbarungen zuwider, keine angekündigte Übertragung des Tarifverhandlungsergebnisses.

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Das sind eh zwei Gesetze. Das Anpassungsgesetz zur Übernahme des Tarifabschlusses und das Angemessenheitsgesetz mit der Abschaffung des FamZ St. 1 zur Gewãhrleistung einer garantiert weiterhin verfassungsfernen Alimentation.

Ich vergaß, in Summe sind natürlich beide Gesetze absolut verfassungsfern.  8)

Melfi:

--- Zitat von: Kurhesse am 26.04.2023 16:55 ---
--- Zitat von: Chris88CV am 23.04.2023 09:51 ---Muss nochmal nachfragen: also kann man den "Familienzuschlag für Verheirate nach derzeitigen Besoldungsrecht" auch als lediger mit 1 Kind u Partnerzusammenwohnen bekommen?

--- End quote ---

§ 40 Stufen des Familienzuschlages
(1) Zur Stufe 1 gehören:
1.
verheiratete Beamte, Richter und Soldaten,
2.
verwitwete Beamte, Richter und Soldaten,
3.
geschiedene Beamte, Richter und Soldaten sowie Beamte, Richter und Soldaten, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt ist, wenn sie dem früheren Ehegatten aus der letzten Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind,
4.
andere Beamte, Richter und Soldaten, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, sowie andere Beamte, Richter und Soldaten, die eine Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, weil sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen ihrer Hilfe bedürfen.

Ein Blick ins Gesetz hilft manchmal, sollte für einen Beamten aber auch selbstverständlich sein....

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Hallo,

bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass bei einer späteren (>01.07.2023) Heirat dieses Partners die noch zuvor nach aktuellem Referentenentwurf als "Bestandsschutz" gewährte Ausgleichszahlung ersatzlos entfallen würde. Sehe ich das richtig?

Alexander79:

--- Zitat von: Melfi am 14.06.2023 10:31 ---Hallo,

bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass bei einer späteren (>01.07.2023) Heirat dieses Partners die noch zuvor nach aktuellem Referentenentwurf als "Bestandsschutz" gewährte Ausgleichszahlung ersatzlos entfallen würde. Sehe ich das richtig?

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Nö.
Dazu müsste das Gesetz zum 01.07. in Kraft treten.
Rückwirkend darf dir die Zulage nicht entzogen werden.
Das Datum 01.07. wurde nur damals in den Entwurf geschrieben weil sie gedacht haben das Gesetz tritt bis spätestens 30.06. in Kraft.

IchhabdamalneFrage:
Hallo zusammen,

nun habe ich eben meine Bezügemitteilung erhalten und der FZ Stufe 1 ist ersatzlos weggefallen. Ein paar Infos zu mir:

- Verheiratet seit 2020
- ein Kind
- Bundesland Hamburg

Wisst ihr weshalb es zu dieser ersatzlosen Streichung kam? Ich hatte gedacht, dass es hierfür einen Ersatz geben soll.

LG

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