Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Anhebung der Stellenbewertung von 9a auf 9b
FearOfTheDuck:
Ich könnte mir vorstellen, dass die Geschäftsverteilungspläne im Zweifel ein Indiz sein könnten, dafür dass eine Veränderung der Aufgabe vorliegt. Mehr (also für eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung) dürfte schwierig sein.
MoinMoin:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 14.04.2023 18:48 ---Ich könnte mir vorstellen, dass die Geschäftsverteilungspläne im Zweifel ein Indiz sein könnten, dafür dass eine Veränderung der Aufgabe vorliegt. Mehr (also für eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung) dürfte schwierig sein.
--- End quote ---
Jipp, sehe ich auch so.
GVPL zeigt DAS sich was geändert hat, aber nicht WAS.
Grick13:
Der GVPl hat sich geändert , da die Stelle aufgewertet wurde.
Wird die Ausschlussfrist von 6 Monaten nicht verlängert aufgrund dessen, dass ich schon mehrmals Kontakt zu meiner alten Personalabteilung hatte und den Betrag nachgefordert hatte? Auch den Personalrat hatte ich eingeschaltet, ohne Erfolg.
Es kann natürlich auch mit Absicht und Unwissenheit der Personalabteilung verzögert worden sein.
Auch hier wäre ich von der Ausschlussfrist betroffen?
Es muss doch so etwas geregelt sein und nicht einfach ignoriert werden beziehungsweise, dass ich mich darum kümmern muss?
Oder sehe ich das falsch?
FearOfTheDuck:
Wie genau hast du deinen Anspruch geltend gemacht?
Du kannst es so sehen: Die PA vertritt in erster Linie die Interessen des AG. Die Interessen des einzelnen Arbeitnehmers muss der einzelne AN selber vertreten. Das ist in dem Moment dumm gelaufen für den, der sich auf das anständige Arbeiten in der PA verlässt und dadurch gegebenenfalls einen Nachteil hat. Wenn es dumm läuft, bleibt leider nur der Lerneffekt.
Organisator:
--- Zitat von: Grick13 am 17.04.2023 12:53 ---Der GVPl hat sich geändert , da die Stelle aufgewertet wurde.
Wird die Ausschlussfrist von 6 Monaten nicht verlängert aufgrund dessen, dass ich schon mehrmals Kontakt zu meiner alten Personalabteilung hatte und den Betrag nachgefordert hatte? Auch den Personalrat hatte ich eingeschaltet, ohne Erfolg.
Es kann natürlich auch mit Absicht und Unwissenheit der Personalabteilung verzögert worden sein.
Auch hier wäre ich von der Ausschlussfrist betroffen?
Es muss doch so etwas geregelt sein und nicht einfach ignoriert werden beziehungsweise, dass ich mich darum kümmern muss?
Oder sehe ich das falsch?
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Die Ausschlussfrist wäre gehemmt, wenn du konkret und nachdrücklich deinem AG eine Zahlungsaufforderung geschickt hättest. Beispiele, wie das aussehen könnte, findest du hier im Forum. Aus deinen Ausführungen vermag ich aber eine so konkrete Zahlungsaufforderung nicht erkennen.
Ansonsten ja. Wenn du meinst, dass dir Entgelt zusteht und dein AG als Vertragspartner dir es vorenthält musst du dich darum kümmern.
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