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Planstelle - rückwirkende Beförderung
EiTee:
Ab Februar und nicht 3 Monate.
Kurhesse:
--- Zitat von: EiTee am 14.04.2023 18:44 ---Ab Februar und nicht 3 Monate.
--- End quote ---
NEIN! Drei Monate ist korrekt. Wenn die Beförderung zum 01.04. erfolgt, kann es ab dem 01.01. mehr Geld geben. Wie schon gesagt, Beförderung geht nicht rückwirkend, aber die Zuweisung einer Planstelle.
Säänn:
Da die Einweisung rückwirkend zum 1. Februar erfolgte, kann es auch nur ab da rückwirkend Geld geben. Im Januar bestand die Einweisung in den Dienstposten ja auch nicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__49.html#:~:text=Er%20kann%20mit%20R%C3%BCckwirkung%20von,f%C3%BCr%20die%20Bef%C3%B6rderung%20erf%C3%BCllt%20hat.
Heißt im konkreten Fall, dass es Nachzahlungen für die Monate Februar, März und April geben wird
EiTee:
--- Zitat von: Säänn am 07.07.2023 06:17 ---Da die Einweisung rückwirkend zum 1. Februar erfolgte, kann es auch nur ab da rückwirkend Geld geben. Im Januar bestand die Einweisung in den Dienstposten ja auch nicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__49.html#:~:text=Er%20kann%20mit%20R%C3%BCckwirkung%20von,f%C3%BCr%20die%20Bef%C3%B6rderung%20erf%C3%BCllt%20hat.
Heißt im konkreten Fall, dass es Nachzahlungen für die Monate Februar, März und April geben wird
--- End quote ---
Somit sollte dem Kurhessen meine Antwort auch klar sein.
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