Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Aufstieg in den höheren Dienst durch befristete E13 Stelle?
Amtsschimmel:
Die zwei Jahre sind durch geschickte Umbuchung bei ausreichend verfügbaren Planstellen auch leicht zu umgehen.
2strong:
--- Zitat von: Organisator am 15.04.2023 08:59 ---
--- Zitat von: 2strong am 15.04.2023 01:44 ---Die Situation kann nicht vorkommen. Beamte sind auf Planstellen zu führen.
--- End quote ---
Sicher? Ich meine, dass das nur der Grundsatz ist und für einen gewissen Zeitraum Beamte auch auf Stellen geführt werden können.
--- End quote ---
§ 49 Absatz 1 BHO regelt, dass "[e]in Amt (...) nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden" darf. Als es früher noch den Status des Beamten z. A. (zur Anstellung) gab, war auch eine Einstellung ohne Planstelle möglich. Diesen Status gibt es heute aber nicht mehr.
Bastel:
--- Zitat von: 2strong am 15.04.2023 14:46 ---
--- Zitat von: Organisator am 15.04.2023 08:59 ---
--- Zitat von: 2strong am 15.04.2023 01:44 ---Die Situation kann nicht vorkommen. Beamte sind auf Planstellen zu führen.
--- End quote ---
Sicher? Ich meine, dass das nur der Grundsatz ist und für einen gewissen Zeitraum Beamte auch auf Stellen geführt werden können.
--- End quote ---
§ 49 Absatz 1 BHO regelt, dass "[e]in Amt (...) nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden" darf. Als es früher noch den Status des Beamten z. A. (zur Anstellung) gab, war auch eine Einstellung ohne Planstelle möglich. Diesen Status gibt es heute aber nicht mehr.
--- End quote ---
Würde es dann nicht ausreichen wenn nach den 3 Jahren „Aufstieg“ eine Planstelle vorhanden wäre? Kann der Dienstherr, wenn der Wille da wäre irgendwas drehen?
Organisator:
--- Zitat von: Bastel am 15.04.2023 17:07 ---
--- Zitat von: 2strong am 15.04.2023 14:46 ---
--- Zitat von: Organisator am 15.04.2023 08:59 ---
--- Zitat von: 2strong am 15.04.2023 01:44 ---Die Situation kann nicht vorkommen. Beamte sind auf Planstellen zu führen.
--- End quote ---
Sicher? Ich meine, dass das nur der Grundsatz ist und für einen gewissen Zeitraum Beamte auch auf Stellen geführt werden können.
--- End quote ---
§ 49 Absatz 1 BHO regelt, dass "[e]in Amt (...) nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden" darf. Als es früher noch den Status des Beamten z. A. (zur Anstellung) gab, war auch eine Einstellung ohne Planstelle möglich. Diesen Status gibt es heute aber nicht mehr.
--- End quote ---
Würde es dann nicht ausreichen wenn nach den 3 Jahren „Aufstieg“ eine Planstelle vorhanden wäre? Kann der Dienstherr, wenn der Wille da wäre irgendwas drehen?
--- End quote ---
Ja, das wäre auf jeden Fall möglich.
Bastel:
--- Zitat von: Organisator am 15.04.2023 18:03 ---
--- Zitat von: Bastel am 15.04.2023 17:07 ---
--- Zitat von: 2strong am 15.04.2023 14:46 ---
--- Zitat von: Organisator am 15.04.2023 08:59 ---
--- Zitat von: 2strong am 15.04.2023 01:44 ---Die Situation kann nicht vorkommen. Beamte sind auf Planstellen zu führen.
--- End quote ---
Sicher? Ich meine, dass das nur der Grundsatz ist und für einen gewissen Zeitraum Beamte auch auf Stellen geführt werden können.
--- End quote ---
§ 49 Absatz 1 BHO regelt, dass "[e]in Amt (...) nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden" darf. Als es früher noch den Status des Beamten z. A. (zur Anstellung) gab, war auch eine Einstellung ohne Planstelle möglich. Diesen Status gibt es heute aber nicht mehr.
--- End quote ---
Würde es dann nicht ausreichen wenn nach den 3 Jahren „Aufstieg“ eine Planstelle vorhanden wäre? Kann der Dienstherr, wenn der Wille da wäre irgendwas drehen?
--- End quote ---
Ja, das wäre auf jeden Fall möglich.
--- End quote ---
Danke!
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version