Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
TV-Autobahn, Höhergruppierung techn. Zeichner aus EG6 nach EG7
Johann855:
Hallo zusammen, wie kann ich einen Beitrag hier in die Überschrift einstellen???
FearOfTheDuck:
Kopie des Links in die Betreffzeile (?)
Florian-Geyer:
Ich verstehe immer noch nicht, warum man Bauzeichner nicht per Fallgruppe 1 aufsteigen lässt?
Geht das nicht?
Den überschaubaren finanziellen "Aufstieg" von der EG6 in die EG7 lasse ich mal dahingestellt.
nurixfa:
Exakt. Ich kann mich nicht davon überzeugen, zu akzeptieren, dass die Verfasser nicht durch Fall Nr. 1 befördert wurden. Es wurden keine bestätigenden Beweise gefunden.
snow rider 3d
andree23:
Grundsätzlich ist die Eingruppierung und Höhergruppierung von Beschäftigten in Tarifverträgen und entsprechenden Entgeltordnungen festgelegt. Um eine genaue Beurteilung vorzunehmen, müsste man den konkreten Tarifvertrag oder die Entgeltordnung heranziehen, die für den technischen Zeichner in deinem Team gilt. Dort sind die Kriterien und Voraussetzungen für eine Höhergruppierung genau definiert.
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