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Erhöhung der Ballungsraumzulage für nur eine Abteilung

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Martin:
Bei uns bekam jeder Mitarbeiter eine Ballungsraumzulage in gleicher Höhe.

Nun gibt es einen Beschluss das eine Abteilung die doppelte Höhe dieser Ballungsraumzulage erhalten soll.
Dieser wurde auch umgesetzt und vom Personalrat als Diskriminierung bzw. Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gewertet.

Die meisten Arbeitnehmer stellten daher einen Antrag beim AG auf Gleichberechtigung und ebenfalls Gewährung dieser doppelten Ballungsraumzulage.

Jeder Mitarbeiter erhielt daraufhin ein Schreiben, dass dies nicht gleichzusetzen sei und der Antrag abgelehnt wird. Da der Beschluss nur sagt, dass diese eine Abteilung die doppelte Zulage erhalten soll.

Nach Rücksprache wird alles weitere vom AG abgeblockt.

Kann eine Ballungsraumzulage welche eine kollektive Zulage darstellt, einfach für eine Abteilung erhöht werden, obwohl alle den gleichen AG haben und die gleichen Entgeltgruppen?

Martin:
Vom Personalrat kommt nichts mehr. Selbst wenn man diese direkt anschreibt.

BAT:
Der Rechtsweg ist offen.

Martin:
Aber sehe ich und die Kollegen es falsch, dass ist doch nicht richtig.
Das verstößt doch gegen geltendes Recht und ein AG als Behörde kann sich doch hier nicht hinweg setzen.

Börnie:
Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Ballungsraumzulage gezahlt?

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