Bevor ich es vergesse, nur ein Gedanke auf diesem Wege, über die Höhe des "KH+" könntest du theoretisch auch die Wahlleistungen im Krankenhaus (teilweise) abdecken. Jedoch wie gesagt ich würde tatsächlich mich bemühen hier gegebenenfalls eine anonyme Risikovorabfrage bei anderen Versicherern machen ob hier was besseres rauskommt und die Barmenia bzw. deinen Berater (?) dazu drängen den Antrag aufgrund des Fehlers seitens des Beraters zurückzunehmen / nichtig zu machen.
Mit A13 und Beihilfe wirst du voraussichtlich ganz bestimmt nicht von etwaigen Beitragssteigerungen "leiden", besonderes auch nicht im Ruhestand mit 70% Beihilfe, auch wenn dieser frühzeitig erfolgt, da "nur" 30 % bei der PKV abgesichert werden müssen. Beitragssteigerungen gibt es auch bei den gesetzlichen Versicherungen manchmal sogar einhergehend mit weitgehenden Leistungskürzungen, die ja nicht "vertraglich garantiert" sind.
Bleibst du bei der GKV musst du bedenken, dass du hier - meines Wissens nach - dann als freiwilliger Versicherter den vollen Beitragssatz auf alle Einkommensarten zahlen musst. Durch die pauschale Beihilfe ist das zumindest für die Versorgungsbezüge (Ruhestand) gut, jedoch sofern du andere Einkommensarten hast wie Mieten, Aktien, Anlagen etc. fallen auf diese nochmals derzeit ca. 14% für die GV an.
Zuletzt, zugegeben durch eine PKV Studie, sind die Beitrage in der GKV im durchschnitt 3,4 % pro Jahr gestiegen und die in der PKV um 2,8 % pro Jahr. Hie wie dort gibt es also Beitragssteigerungen, bei den PKV merkt man teilweise "heftiger" weil diese erst nach einer, gesetzlich vorgeschriebenen, mind. 5% Änderung erfolgen dürfen.
Wenn du in die Suchmaschine deiner Wahl "Beitragssteigerung GKV vs PKV" eingibst wirst du zu den entsprechenden Artikeln kommen.
Wenn es dir um die "beste Leistung" geht, wäre soweit hier die PKV für mich insoweit besser, dass hier die vertraglich Vereinbarten Leistungen nicht weggestrichen werden können. In vielen PKV Verträgen ist sogar die Klausel vorhanden, dass bei Minderung oder Wegfall eines Beihilfeanspruchs dieser dann bei einem Antrag innerhalb von 6 Monaten dann ohne Gesundheitsprüfung angepasst werden kann - natürlich mit entsprechender Beitragsanpassung, aber ohne erneute Gesundheitsprüfung. So würde man dann wohl keine Nachteile erfahren, wenn man die wegfallende Beihilfe so PKV-seitig ausgleichen kann.
In den meisten Fällen werden die Versicherer das leisten was auch vertraglich geleistet worden ist, wenn im Vertrag also etwa steht, dass für Hilfsmittel ein Leistungskatalog besteht, dann leistet die Versicherung auch nur das was im Leistungskatalog steht (sehe ich bei der Barmenia nicht). Natürlich kann es eventuell Diskussionen geben bei der Frage was "medizinisch sinnvoll" ist, das ist aber genauso bei der GV, wo du dann immer wieder einen Widerspruch einlegen musst und dabei noch einen stärker beschränkten "wirtschaftlichen" Leistungskatalog hat.
Konkret auf deinen Beispiel mit "Physiotherapie", müsstet du dann in den Versicherungsbedingungen nachschauen. Da sind die Heilmittel als "ambulante Heilbehandlung" zusammengefasst und ich sehe da jetzt nur eine einzige Einschränkung, nämlich sofern "nichtärztliche Leistungserbringer" zum Zuge kommen, werden diese Kosten bis höchstens 1,1fachen Satz der beihilfefähigen Höchstbeträge des Bundes erstattet werden.
Eine Anzahlbeschränkung gibt es für die Heilmittel hier offenkundig nicht, liegt auch bei den meisten Versicherern nicht vor (wenn dann eher Hilfsmittel, Psychotherapie, Kuren o.ä.). JEDOCH gibt es in meiner Erinnerung eine Rechtsprechung, dass Heilmittel nicht als "Dauermaßnahme" ausgelegt sind, darauf wird man dann sich vermutlich berufen wenn man weit über die durchschnittliche Anzahl an Heilmitteln in Anspruch nimmt. Diese Rechtsprechung findet man sicher in den Tiefen des Netztes. Sagen wir mal so vereinfacht als "Faustformel", was die Beihilfe leistet, leistet in der Regel auch die Versicherung problemlos - außer der Vertrag hat irgendeine Einschränkung vorgesehen oder man hat einen Leistungsausschluss vereinbart.
Du hast im übrigen eine PN, ansonsten bitte ich - auch wenn ich mich wiederhole - nochmals tatsächlich hier insoweit aktiv zu werden nicht nur in der Frage ob man zur PKV wechselt sondern ob woanders bessere Angebote gibt und die Öffnungsaktion bei der Barmenia nicht doch nichtig gemacht werden kann. Allerdings musst du die Frist für die Öffnungsaktion beachten, 6 Monate ab erstmaliger Ernennung müssten es sein, bei erfolgreichem "nichtigmachen" würde die ja ab dem 01.02. erneut wieder laufen (weil der antrag ja "nie gestellt worden ist").