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Lpvg Freistellung Personalräte

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Beamter:

--- Zitat von: MoinMoin am 17.04.2023 07:28 ---Mal Dumm gefragt:
Was hat die Gewerkschaft damit zu schaffen?

Aber davon ab.

Wenn jemand im öPR gewählt wurde, dann steht ihm eine Freistellung zu.
Wenn jemand im HPR gewählt wurde ebenfalls.
MWn ist es doch so, dass jeder im PR "automatisch" gewisse Freistellungsprozente bekommt und ein gewisses Prozentzahl vom PR frei auf die Mitgliederverteilt wird, je nach Aufgaben etc. (Vorsitzende, Vertretungen, Schriftführer etc.)


--- End quote ---


Nein, einer Person steht keineswegs automatisch eine Freistellung zu. Das Gremium beschließt die Verteilung der zustehenden Arbeitszeit explizit auf ausgewählte Mitglieder und beantragt diese dann bei der Dienststelle.

NWB:
Die Freistellung wird angezeigt. Wenn sie sich der Höhe nach innerhalb des vom LPVG vorgegebenen Rahmen bewegt, hat die DST kein Ermessen, sondern muss diese berücksichtigen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Beamter am 17.04.2023 10:49 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 17.04.2023 07:28 ---Mal Dumm gefragt:
Was hat die Gewerkschaft damit zu schaffen?

Aber davon ab.

Wenn jemand im öPR gewählt wurde, dann steht ihm eine Freistellung zu.
Wenn jemand im HPR gewählt wurde ebenfalls.
MWn ist es doch so, dass jeder im PR "automatisch" gewisse Freistellungsprozente bekommt und ein gewisses Prozentzahl vom PR frei auf die Mitgliederverteilt wird, je nach Aufgaben etc. (Vorsitzende, Vertretungen, Schriftführer etc.)


--- End quote ---


Nein, einer Person steht keineswegs automatisch eine Freistellung zu. Das Gremium beschließt die Verteilung der zustehenden Arbeitszeit explizit auf ausgewählte Mitglieder und beantragt diese dann bei der Dienststelle.

--- End quote ---
Jaein.
Nicht automatisch freigestellt, aber sie sind von ihrer dienstlichen Tätigkeit befreit, soweit es zur ordnungsgemäßen Durchführung der personalvertretungsrechtlichen Aufgaben erforderlich ist. 
Und dafür wird bei uns angenommen, dass die dafür notwendige Zeit bei einem "einfaches" Mitglied 10% einer Vollzeitstelle ist.
Die darüber hinaus bestehende Freistellung von einer Person (oder 100%) werden dann entsprechend frei gusto aufgeteilt. 

woodcockskirt:
Ja, es ist möglich, dass eine Person sowohl Mitglied im Hauptpersonalrat als auch im Personalrat ist, selbst wenn sie für eine dieser Vertretungen vollständig freigestellt wurde.

Die Freistellung erfolgt zur Erfüllung des Amtes und nicht um in einer Dienststelle ein anderes Gremium zu unterstützen.

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