Autor Thema: Abschaffung Steuerklassen III/V  (Read 8527 times)

Knecht

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #15 am: 16.04.2023 18:50 »
Also, das ist mir alles zu wirr hier. Es gibt Steuertabellen, die unterscheiden nicht in Mann und Frau, sondern richten sich nach dem Einkommen.

Im übrigen finde ich 80 Mille im Jahr - gerade so - auskömmlich. Ich sehe hier die Rechte der Frauen nicht gefährdet...

Bastel

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #16 am: 16.04.2023 18:52 »
Einfach den Troll ignorieren. Was ein Stuß...

Sputnik1978

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #17 am: 16.04.2023 19:16 »
Danke für die Rückmeldungen.

Dass III/V oder IV/IV (gegebenenfalls mit Faktor) unterm Strich keinen Unterschied machen, ist mir bewusst.

Mir geht es - platt formuliert - darum, dass ich halt meine Rechnungen monatlich zahlen muss und hier nicht erst auf eine Gutschrift der jährlichen Steuererklärung warten kann.

Bei der aktuellen Kombi III/V hatten wir noch nie eine Nachzahlung, immer nur Erstattungen (jüngst für 2022 über 1.000,- €). Deshalb habe ich hierfür noch nie Rücklagen gebildet.

Kann man bei IV/IV im Faktorverfahren den Faktor so bilden, dass - zumindest auf das Familieneinkommen bezogen - das aktuelle Nettoeinkommen unverändert bleibt? Gibt es brauchbare Hilfen im Netz, um den passenden Faktor zu ermitteln?
Wenn du bei 3/5 Erstattungen hast, dann dürfte 4/4 mit Faktor und dein monatliches Netto erhöhen.
Wenn du deine Kosten eingetragen hast.
Das BMF hat einen entsprechende Rechner wo du die Varianten miteinander vergleichen kannst.

Danke für Deine Antwort.

Ich hatte einen ähnlichen Gedanken. Das Problem ist, dass diese Rechner doch sehr "grob" sind. Hiernach habe ich bei III/V immer eine fette Nachzahlung (ich war perplex, was ich dem Finanzamt grundsätzlich jährlich zusätzlich zahlen müsste), faktisch bekommen wir Geld erstattet (für 2022 über 1.000 €). Hängt wohl mit zusätzlicher Altersvorsorge, Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen etc. zusammen. Damit kann ich aber bei den mit bekannten Rechnern im Internet für die Optimierung des Faktors nicht "spielen".

Sputnik1978

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #18 am: 16.04.2023 19:24 »
Einfach den Troll ignorieren. Was ein Stuß...

Ich möchte hier auch nach dem Motto "Don´t feed the troll" verfahren. ;-)

Wobei ich in der Sache trotzdem darauf hoffe, dass es für die Kombi III/V Bestandsschutz gibt, wenn man sie bereits inne hat.

Ich finde es einfach bürokratieärmer, als die Ermittlung des richtigen Faktors. Und Nachzahlungen an das Finanzamt hatte ich in der Vergangenheit noch nie.

Sobald das Thema konkreter wird und sich BILD & Co. dafür interessieren, glaube ich schon, dass es eine Welle der Empörung geben wird, weil in vielen Familien das monatlich Budget auf Kante genäht ist. Für steuerliche Feinheiten wie Faktorverfahren oder Lohnsteuerabzug haben viele keinen intellektuellen Zugang. Gerade in Zeiten von hoher Inflation, Verdoppelung des Gaspreises (wenn man Glück hat), Zwang zu Gebäudesanierung und Wärmepumpe o.ä. rührt so was - zumindest emotional - am Verständnis vieler Bürger. Hier auf Konsumvermeidung o.ä. zu verweisen ist für viele Familien schon blanker Hohn.

egertp

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #19 am: 16.04.2023 20:14 »
Du hast ja schon richtig geschrieben,  dass die Steuerlast am Ende bei 3/5 und 4/4 gleich ist.

4 mit Faktor dürfte nicht deutlich schlechter sein als 3/5, denn selbst wenn für euch jeder Euro auf dem Konto zählt,  musst du ja zumindest Rücklagen bilden, welche die Nachzahlung abdecken. Bei 4 mit Faktor sollte die Steuerschuld plus-minus Null sein. Sprich,  die Rücklagen die du jetzt für die Nachzahlung zurücklegst gehen direkt ans Finanzamt. Macht also für dein monatliches Budget keinen Unterschied.

Sorry aber ich verstehe einfach nicht wie ihr denkt und die Sache verarbeitet.

Wenn bei 4/4 einer Familie fehlen Netto jede Monat 400-450 Euro.
Wie soll man es verstehen???
Steuerlast bleibt gleich,ok ,mag sein aber netto bleibt im Jahr 4800-6000 Euro weniger.
Und natürlich FA wird es nie Rückerstattung tätigen.

Also die entstandene Nettoverlust bei Wechsel 3/5 auf 4/4 wird nicht rückerstattet.

Dies müssen die Familien wissen und eindeutig

Sputnik1978

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #20 am: 16.04.2023 20:25 »
Du hast ja schon richtig geschrieben,  dass die Steuerlast am Ende bei 3/5 und 4/4 gleich ist.

4 mit Faktor dürfte nicht deutlich schlechter sein als 3/5, denn selbst wenn für euch jeder Euro auf dem Konto zählt,  musst du ja zumindest Rücklagen bilden, welche die Nachzahlung abdecken. Bei 4 mit Faktor sollte die Steuerschuld plus-minus Null sein. Sprich,  die Rücklagen die du jetzt für die Nachzahlung zurücklegst gehen direkt ans Finanzamt. Macht also für dein monatliches Budget keinen Unterschied.

Sorry aber ich verstehe einfach nicht wie ihr denkt und die Sache verarbeitet.

Wenn bei 4/4 einer Familie fehlen Netto jede Monat 400-450 Euro.
Wie soll man es verstehen???
Steuerlast bleibt gleich,ok ,mag sein aber netto bleibt im Jahr 4800-6000 Euro weniger.
Und natürlich FA wird es nie Rückerstattung tätigen.

Also die entstandene Nettoverlust bei Wechsel 3/5 auf 4/4 wird nicht rückerstattet.

Dies müssen die Familien wissen und eindeutig

Wir hatten mal V/III "umgekehrt", um das Elterngeld für meine Frau zu "pumpen".

Natürlich hat das Finanzamt die höhere Steuerlast mit der Steuererklärung reguliert - waren etliche 1.000 Eur damals.

sapere aude

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #21 am: 16.04.2023 20:35 »
In der Endabrechnung macht die Steuerklassenwahl bzgl. der steuerlichen Gesamtbelastung keinen Unterschied.
Da bei 3/5 zwingend eine Steuererklärung abzugeben und bei 4/4 eine Abgabe ratsam ist, wird alles mit dem Steuerbescheid glatt gezogen.

@ egertp
Welchen Nettoverlust meinst Du?
Die Steuergesamtbelastung ist bei 4/4, 3/5 und 5/3 immer gleich!!!

Die gennanten Vorteile beim Eltern- bzw. Krankengeld sind aber nicht zuvernachlässigen.

Amtsschimmel

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #22 am: 16.04.2023 20:43 »
Bei Elterngeld wäre alles andere ja auch schon fahrlässig, um nicht zu sagen bescheuert.

@egertp: willst oder kannst du einfachste Sachverhalte nicht verstehen? Und nochmal: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung googlen und Werbungskosten unterjährig erstattet bekommen, wenn es so sehr pressiert.

MoinMoin

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #23 am: 16.04.2023 21:41 »
Danke für die Rückmeldungen.

Dass III/V oder IV/IV (gegebenenfalls mit Faktor) unterm Strich keinen Unterschied machen, ist mir bewusst.

Mir geht es - platt formuliert - darum, dass ich halt meine Rechnungen monatlich zahlen muss und hier nicht erst auf eine Gutschrift der jährlichen Steuererklärung warten kann.

Bei der aktuellen Kombi III/V hatten wir noch nie eine Nachzahlung, immer nur Erstattungen (jüngst für 2022 über 1.000,- €). Deshalb habe ich hierfür noch nie Rücklagen gebildet.

Kann man bei IV/IV im Faktorverfahren den Faktor so bilden, dass - zumindest auf das Familieneinkommen bezogen - das aktuelle Nettoeinkommen unverändert bleibt? Gibt es brauchbare Hilfen im Netz, um den passenden Faktor zu ermitteln?
Wenn du bei 3/5 Erstattungen hast, dann dürfte 4/4 mit Faktor und dein monatliches Netto erhöhen.
Wenn du deine Kosten eingetragen hast.
Das BMF hat einen entsprechende Rechner wo du die Varianten miteinander vergleichen kannst.

Danke für Deine Antwort.

Ich hatte einen ähnlichen Gedanken. Das Problem ist, dass diese Rechner doch sehr "grob" sind. Hiernach habe ich bei III/V immer eine fette Nachzahlung (ich war perplex, was ich dem Finanzamt grundsätzlich jährlich zusätzlich zahlen müsste), faktisch bekommen wir Geld erstattet (für 2022 über 1.000 €). Hängt wohl mit zusätzlicher Altersvorsorge, Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen etc. zusammen. Damit kann ich aber bei den mit bekannten Rechnern im Internet für die Optimierung des Faktors nicht "spielen".
Deine Kosten kannst du zT als Freibeträge eintragen lassen, dann würdest du diese monatlich ausgezahlt bekommen und nicht erst bei der Jahreserklärung.
Warum du bei deiner Konstellation keine Nachzahlung hast, ist so nicht nachvollziehbar.

Amtsschimmel

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #24 am: 16.04.2023 21:43 »
Danke für die Rückmeldungen.

Dass III/V oder IV/IV (gegebenenfalls mit Faktor) unterm Strich keinen Unterschied machen, ist mir bewusst.

Mir geht es - platt formuliert - darum, dass ich halt meine Rechnungen monatlich zahlen muss und hier nicht erst auf eine Gutschrift der jährlichen Steuererklärung warten kann.

Bei der aktuellen Kombi III/V hatten wir noch nie eine Nachzahlung, immer nur Erstattungen (jüngst für 2022 über 1.000,- €). Deshalb habe ich hierfür noch nie Rücklagen gebildet.

Kann man bei IV/IV im Faktorverfahren den Faktor so bilden, dass - zumindest auf das Familieneinkommen bezogen - das aktuelle Nettoeinkommen unverändert bleibt? Gibt es brauchbare Hilfen im Netz, um den passenden Faktor zu ermitteln?
Wenn du bei 3/5 Erstattungen hast, dann dürfte 4/4 mit Faktor und dein monatliches Netto erhöhen.
Wenn du deine Kosten eingetragen hast.
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Danke für Deine Antwort.

Ich hatte einen ähnlichen Gedanken. Das Problem ist, dass diese Rechner doch sehr "grob" sind. Hiernach habe ich bei III/V immer eine fette Nachzahlung (ich war perplex, was ich dem Finanzamt grundsätzlich jährlich zusätzlich zahlen müsste), faktisch bekommen wir Geld erstattet (für 2022 über 1.000 €). Hängt wohl mit zusätzlicher Altersvorsorge, Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen etc. zusammen. Damit kann ich aber bei den mit bekannten Rechnern im Internet für die Optimierung des Faktors nicht "spielen".
Deine Kosten kannst du zT als Freibeträge eintragen lassen, dann würdest du diese monatlich ausgezahlt bekommen und nicht erst bei der Jahreserklärung.
Warum du bei deiner Konstellation keine Nachzahlung hast, ist so nicht nachvollziehbar.

Das ist schon nachvollziehbar, wenn er ansonsten viel steuerlich absetzen kann. War bei uns einige Jahre lang genauso.

Sputnik1978

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #25 am: 16.04.2023 21:44 »
Ich habe halt viele Punkte (private Altersvorsorge, Kita-Gebühren U.ä.), die sich steuermindernd auswirken.

MoinMoin

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #26 am: 16.04.2023 21:46 »
Du hast ja schon richtig geschrieben,  dass die Steuerlast am Ende bei 3/5 und 4/4 gleich ist.

4 mit Faktor dürfte nicht deutlich schlechter sein als 3/5, denn selbst wenn für euch jeder Euro auf dem Konto zählt,  musst du ja zumindest Rücklagen bilden, welche die Nachzahlung abdecken. Bei 4 mit Faktor sollte die Steuerschuld plus-minus Null sein. Sprich,  die Rücklagen die du jetzt für die Nachzahlung zurücklegst gehen direkt ans Finanzamt. Macht also für dein monatliches Budget keinen Unterschied.

Sorry aber ich verstehe einfach nicht wie ihr denkt und die Sache verarbeitet.

Wenn bei 4/4 einer Familie fehlen Netto jede Monat 400-450 Euro.
Wie soll man es verstehen???
Steuerlast bleibt gleich,ok ,mag sein aber netto bleibt im Jahr 4800-6000 Euro weniger.
Und natürlich FA wird es nie Rückerstattung tätigen.

Also die entstandene Nettoverlust bei Wechsel 3/5 auf 4/4 wird nicht rückerstattet.

Dies müssen die Familien wissen und eindeutig
Doch er wird erstattet, weil bei der Steuererklärung das identische Ergebnis rauskommt.
Die Steuererklärung weiß nichts über euren Faktor bzw. Steuerklasse.

Und nein, bei der Familie mit 4/4 mit Faktor fehlen monatlich 0€, wenn man den richtigen Faktor wählt und seine wiederkehrenden Kosten eingetragen hat.

MoinMoin

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #27 am: 16.04.2023 21:49 »
Danke für die Rückmeldungen.

Dass III/V oder IV/IV (gegebenenfalls mit Faktor) unterm Strich keinen Unterschied machen, ist mir bewusst.

Mir geht es - platt formuliert - darum, dass ich halt meine Rechnungen monatlich zahlen muss und hier nicht erst auf eine Gutschrift der jährlichen Steuererklärung warten kann.

Bei der aktuellen Kombi III/V hatten wir noch nie eine Nachzahlung, immer nur Erstattungen (jüngst für 2022 über 1.000,- €). Deshalb habe ich hierfür noch nie Rücklagen gebildet.

Kann man bei IV/IV im Faktorverfahren den Faktor so bilden, dass - zumindest auf das Familieneinkommen bezogen - das aktuelle Nettoeinkommen unverändert bleibt? Gibt es brauchbare Hilfen im Netz, um den passenden Faktor zu ermitteln?
Wenn du bei 3/5 Erstattungen hast, dann dürfte 4/4 mit Faktor und dein monatliches Netto erhöhen.
Wenn du deine Kosten eingetragen hast.
Das BMF hat einen entsprechende Rechner wo du die Varianten miteinander vergleichen kannst.

Danke für Deine Antwort.

Ich hatte einen ähnlichen Gedanken. Das Problem ist, dass diese Rechner doch sehr "grob" sind. Hiernach habe ich bei III/V immer eine fette Nachzahlung (ich war perplex, was ich dem Finanzamt grundsätzlich jährlich zusätzlich zahlen müsste), faktisch bekommen wir Geld erstattet (für 2022 über 1.000 €). Hängt wohl mit zusätzlicher Altersvorsorge, Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen etc. zusammen. Damit kann ich aber bei den mit bekannten Rechnern im Internet für die Optimierung des Faktors nicht "spielen".
Deine Kosten kannst du zT als Freibeträge eintragen lassen, dann würdest du diese monatlich ausgezahlt bekommen und nicht erst bei der Jahreserklärung.
Warum du bei deiner Konstellation keine Nachzahlung hast, ist so nicht nachvollziehbar.

Das ist schon nachvollziehbar, wenn er ansonsten viel steuerlich absetzen kann. War bei uns einige Jahre lang genauso.
Mit nicht nachvollziehbar meinte ich, man kann es nicht nach rechnen, wenn man die konkreten Zahlen nicht hat.

Glaubhaft ist es durchaus.

egertp

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #28 am: 17.04.2023 00:44 »
In der Endabrechnung macht die Steuerklassenwahl bzgl. der steuerlichen Gesamtbelastung keinen Unterschied.
Da bei 3/5 zwingend eine Steuererklärung abzugeben und bei 4/4 eine Abgabe ratsam ist, wird alles mit dem Steuerbescheid glatt gezogen.

@ egertp
Welchen Nettoverlust meinst Du?
Die Steuergesamtbelastung ist bei 4/4, 3/5 und 5/3 immer gleich!!!

Die gennanten Vorteile beim Eltern- bzw. Krankengeld sind aber nicht zuvernachlässigen.
Wie oft denn muss ich es hier sagen.
Am Ende jeden Monat werden Netto bei mir 400-450 Euro fehlen(natürlich da der Man nicht arbeiten kann).
So im Jahr wird es ca 5000-6000 Euro nette Verlust für meine Familie bedeuten.

So jetzt.

FA zockt mich jeden Monat ab 400-450 Euro Netto von meiner Tasche.
Dann am Ende des Jahres ist für mich eine Steuererklärung ratsam.
Ok

Dann werd ich diese 5000-6000 Euro einfach zurückbekommen???

Glaubt ihr dies echt??
so naiv denkt ihr sind die Finanzämter???

Natürlich diese Änderung wird garnicht gebraucht wenn es für den Staat keinen Gewinn bringen würde.
Also entweder ihr habt als Zwecks irgendwie einen solchen Betrug hier zu vertuschen (warum weiß ich nicht) oder ihr macht einfach Spaß hier mit sorgen von Menschen die eigentlich von solchen Bewegungen unruhig werden da das Geld für milionen Familien durch diese Abschaffung gefährdet werden.

Es macht keinen Sinn,dass FA zockt mich ab jeden Monat und dann am Ende sagt,ok nimm dein Geld zurück.

Wie bestimmt FA wie viel Netto mir fehlen von dieser Abschaffung???

Oder sie zocken uns 6000 Euro im Jahr ab und am Ende sagen, ok da sind wir null null,du musst nichts nachzahlen.
Weil mit 3/5 musste ich höchstens 20 Euro einmalig zahlen,dann immer etwas kleines zurückgekommen(70-120 Euro).

Ich hoffe dass mich jemand versteht,ich schreibe  doch hier deutsch.



Umlauf

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Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
« Antwort #29 am: 17.04.2023 01:54 »
1. Wie kann man so beratungsresistent sein?
2. Ja das glaube ich.
3. Einfach mit einem Steuerprogramm selbst austesten.
4. Wenn man nicht ein Jahr warten möchte: Das Faktorverfahen anwenden oder Sachverhalte auf die „Lohnsteuerkarte“ eintragen lassen. Schon wird ein Teil der jährlichen Erstattung monatlich bei der Steuerberechnung des AG verrechnet.
5. Das FA kennt den Verdienst sowohl als Brutto wie als Netto.
6. Wie soll das FA alleine tätig werden? Denn wie soll das FA z.B. die Tage/Kosten für die Pendlerpauschale oder die Kinderbetreuung kennen?

PS: Bei uns ist die jährliche Rückzahlung des FA so hoch, dass damit der Sommerurlaub bezahlt wird.
 :-X