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Abschaffung Steuerklassen III/V

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Kurhesse:
Was hat die ganze Diskussionen hier zu suchen? Betrifft ja wohl nicht nur Bundesbeamte.

egal01:
jetzt habe ich auch mal kurz recherchiert:

https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/steueraenderung/familienbesteuerung-statt-ehegattensplitting-das-steht-im-koalitionsvertrag



Wann werden die Steuerklassen III und V abgeschafft?
Das weiß keiner so genau, denn bisher gibt es tatsächlich nur die oben zitierte Aussage aus dem Koalitionsvertrag. Mehr ist noch nicht passiert. Das bedeutet auch, dass die Steuerklassen III und V nicht im Juli abgeschafft werden.



Was müssen Ehepaare jetzt unternehmen?
Kurz gesagt: nichts.

Der Koalitionsvertrag bildet nur die Pläne ab, die die gemeinsam regierenden Parteien für die nächsten Jahre haben. Was davon Wirklichkeit wird, steht in den Sternen – oder in so schönen undurchsichtigen Sätzen wie dem eben zitierten.

Martin2006:
Da ich wesentlich mehr wie meine Frau verdiene (Anteil Ehefrau am Familieneinkommen ca. 23 %) hatten wir uns seinerzeit für die Kombination III/V entschieden, zumal ich die weit überwiegende Hauptlast der Ausgaben ( einschl. Reparaturkosten Eigenheim) trage.
Nach Nutzung eines entsprechenden Rechner bei smart-rechner
https://www.smart-rechner.de/steuerklassen/rechner.php
komme ich bei LstKl V auf einen Faktor von 0,872
Die dort ausgeworfene JAHRESsteuer ist um 2400 Euro höher als bei III/V.
Demnach erkenne ich hiernach nicht, dass es über das Jahr gerechnet bei IV+Faktor um den nahezu gleichen Jahresteuerbetrag handelt..... es sei denn, das Faktorverfahren wird im Zuge des Wegfalls der Steuerklasse V noch verändert.
Gruß
Martin

MoinMoin:
Was ergibt denn die Lohnsteuerjahreserklärung bei 3/5?

Wenn ich also dort:
https://www.bmf-steuerrechner.de/fb/fb2022/resultfb2022.xhtml?acckey=true
beamte, bw, 77T€ zu 23T€ eingebe kommt das raus:

voraussichtliche Einkommensteuer beider Ehegatten / Lebenspartner:
21.260,00 Euro
Summe der errechneten Lohnsteuern beider Ehegatten / Lebenspartner (bei Steuerklasse IV / IV, ohne Faktor):
23.789,00 Euro
Aus Ihren Angaben wurde der folgende Faktor errechnet:
0,893

Lohnsteuer nach Steuerkl.   1. Person   2. Person   Summe   Diff. zur ESt
III / V   13.924,00 Euro   5.040,00 Euro   18.964,00 Euro   -2.296,00 Euro
V / III   27.477,00 Euro   0,00 Euro   27.477,00 Euro   6.217,00 Euro
IV / IV (ohne Faktor)   21.686,00 Euro   2.103,00 Euro   23.789,00 Euro   2.529,00 Euro
IV / IV (inkl. Faktor)   19.365,00 Euro   1.877,00 Euro   21.242,00 Euro   -18,00 Euro


Was erkennt man dort?
mit 3/5 musste 2296€ nachzahlen!

mit faktor 18€


Amtsschimmel:
Lohnsteuerjahresausgleich zieht alles wieder gerade. Alles andere sind Spielereien übers Jahr. Etwas unbegreiflich ist mir die ganze Panik schon. Offenbar hat die Politik nicht unrecht, dass sich manch einer hier einkommensstärker rechnet, als er ist. Das wohl nicht mal mit Absicht.


--- Zitat von: Martin2006 am 22.04.2023 12:56 ---Da ich wesentlich mehr wie meine Frau verdiene (Anteil Ehefrau am Familieneinkommen ca. 23 %) hatten wir uns seinerzeit für die Kombination III/V entschieden, zumal ich die weit überwiegende Hauptlast der Ausgaben ( einschl. Reparaturkosten Eigenheim) trage.
Nach Nutzung eines entsprechenden Rechner bei smart-rechner
https://www.smart-rechner.de/steuerklassen/rechner.php
komme ich bei LstKl V auf einen Faktor von 0,872
Die dort ausgeworfene JAHRESsteuer ist um 2400 Euro höher als bei III/V.
Demnach erkenne ich hiernach nicht, dass es über das Jahr gerechnet bei IV+Faktor um den nahezu gleichen Jahresteuerbetrag handelt..... es sei denn, das Faktorverfahren wird im Zuge des Wegfalls der Steuerklasse V noch verändert.
Gruß
Martin

--- End quote ---

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