Für das UVG gibt es eine sehr ausführliche Richtlinie des Bundes. Die Rechtskenntnis ist maximal wünschenswert, aber kein k.o.-Kriterium. So ist das zumindest bei uns, da im UVG laufend Sachbearbeiter gesucht werden.
Wenn du schon Erfahrung im Bereich Rechtsanwendung hast, nennst du es konkret im Motivationsschreiben (welches Gesetz, welche Anträge/Widersprüche, etc. wurden von dir bearbeitet).
Wer die grundsätzliche Rechtsanwendung beherrscht, wird sich schneller in ein neues Rechtsgebiet einarbeiten können, als jemand, der bisher nur Rechnungen fakturiert hat. Und diese wichtige Info musst du vermitteln.