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Inflationsausgleichprämie
Amtsschimmel:
Moin. Zählt Mutterschutzgeld im Januar zum genannten "Entgeltanspruch?" 🤔Hier stockt der AG ja auf.
Micolash:
--- Zitat von: Amtsschimmel am 23.04.2023 12:27 ---Moin. Zählt Mutterschutzgeld im Januar zum genannten "Entgeltanspruch?" 🤔Hier stockt der AG ja auf.
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ME ja
Anne:
Hallo zusammen,
Ich bin auch seit August 2022 bis Februar 24 in Elternzeit und habe im April meine Bonuszahlung von meinem Arbeitgeber für das Jahr 2022 anteilig ausbezahlt bekommen. Erhalte ich somit auch die Inflationsprämie? Fällt die Bonuszahlung auch unter „Anspruch auf Entgelt“?
Amtsschimmel:
Danke!
--- Zitat von: Micolash am 23.04.2023 12:30 ---
--- Zitat von: Amtsschimmel am 23.04.2023 12:27 ---Moin. Zählt Mutterschutzgeld im Januar zum genannten "Entgeltanspruch?" 🤔Hier stockt der AG ja auf.
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ME ja
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TworeckA:
Arbeitsverhältnis: unbefristet und 100 %
Ich habe mein Kind im Dezember 2022 entbunden und habe bis Ende Februar 2023 Mutterschaftsgeld erhalten. März und April 2023 Abbau Resturlaub.
01. Mai bis 31.07.2023 ruht mein Arbeitsverhältnis während der Elternzeit. Ab August erhalte ich Elterngeld und arbeite 40 % während der Elternzeit.
Welcher Zeitraum ist nun die Grundlage für die Berechnung der Inflationsprämie von 1240 € im Juni 23 und 220 € monatlich für die Monate Juli bis Februar 2024?
Werden Lohnerhöhungen ab März 2024 von der Elterngeldstelle angerechnet? Wenn ja, haben die Elterngeldbezieher wohl pech gehabt.
Auf Eure Antworten freue ich mich sehr.
Lg
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