Autor Thema: Inflationsausgleichprämie  (Read 138895 times)

MoinMoin

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #105 am: 26.04.2023 11:29 »
Na siehst du. Die einen bekommen gar nichts, die anderen bekommen's 2 mal oder sogar öfter. Da läuft doch irgendwas falsch. Aber würde ich es bekommen, würde ich natürlich auch sagen "Pech für die anderen". So sind wir Menschen halt. Wir denken immer nur an uns selbst :)
Was bitte schön läuft da falsch, wenn zwei unabhängige AGs unabhängig voneinander Auszahlungstermine mit den AN vereinbaren.

Erkläre mir das bitte, ich verstehe es nicht, wie und wer da was falsch macht. Oder was man da wie anders regeln sollte?

Wer Anfang des Jahres beim TVöD Ag ist (oder war), bekommt für diese Zeit anteilig eine INfPrämie, wer nicht, der nicht!


Es ist deine Entscheidung den AG zu wechseln.
Wenn ich heute bei Siemens bin und morgen bei VW und gestern gab es bei VW die Firmenausschüttung, was sollte da anders geregelt werden.
Würdest du da auch sagen, da ist aber eine fehlerhafte Regelung?
Wo ist da der Unterschied.

Wo ich eine "Regelungs"lücke sehe sind die, die bis April beim AG waren und jetzt "leer" ausgehen.
Da wäre eine Regelung: Rückwirkend pro Entgelt Monat 220€ zu zahlen "fairer".
(und du würdest ebenfalls "leer" ausgehen, es aber evtl. nicht mehr so empfinden.

Ich gehe ja auch leer aus, weil ich nicht im TVöD bin.

SchrödingersKatze

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Das wird dann bei mir ja richtig kompliziert  :o
Folgende Sachlage:
Seit 06/2022 in Elternzeit
Ab 08/2023 Teilzeit in Elternzeit.
Soweit eigentlich ganz klar, die mtl. Prämie würde ich ab August erhalten.
Nun ist es aber so, dass ich aufgrund von Personalmangel im März/April 2 Wochen „ausgeholfen“ habe und in dieser Zeit täglich 6-6,5 Std. gearbeitet habe. Da ich noch Elterngeld erhalte, habe ich mich mit dem Lohnbüro darauf geeinigt, dass mir diese Stunden gutgeschrieben werden anstatt sie mir als Entgelt auszahlen zu lassen.
So gesehen, bestand ja in der Zeit vom 01.01.23-31.05.23 Anspruch auf Entgelt?! Oder habe ich da einen Denkfehler? Ist dies vielleicht dann auch nur Auslegungssache des AG?

Damit wäre ich vorsichtig. Ich nehme an,dass es bei der Regelung darum ging, zu verhindern, dass das Elterngeld gekürzt wird?
Gegenüber der Elterngeldstelle besteht eine Auskunftspflicht, die insbesondere auch eine Erwerbstätigkeit betrifft. Ein wissentliches Verschweigen ist bußgeldbewährt.
Insofern würde ich erst abklären inwiefern ein Hinzuverdienst möglich war/ ist (Basiselterngeld/ Elterngeld Plus?) und ob es dadurch ggf zu einer Rückzahlung von Elterngeld kommen kann.

McOldie

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Hallo zusammen, ich bin seit August 22 in Elternzeit und habe im April 2023 meine Bonuszahlung von 2022 ausbezahlt bekommen. Bestand somit Anspruch auf Entgelt und habe ich damit Anspruch auf die Inflationsprämie?

Danke vorab!

Um welche "Bonuszahlung" handelt es sich denn?

lenykrl

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #108 am: 26.04.2023 12:49 »
Du hast es dir doch schon selbst erklärt:)

MoinMoin

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #109 am: 26.04.2023 13:13 »
Du hast es dir doch schon selbst erklärt:)
Aber du hast es noch nicht verstanden, so scheint es.

Oder anders gesagt: Du hast kein Pech gehabt, sondern bei dir ist alles in Butter und es gibt keine Reglungslücke bzgl. der Einmalzahlung von 1240€ in deinem Fall.



SchrödingersKatze

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Hallo zusammen, ich bin seit August 22 in Elternzeit und habe im April 2023 meine Bonuszahlung von 2022 ausbezahlt bekommen. Bestand somit Anspruch auf Entgelt und habe ich damit Anspruch auf die Inflationsprämie?

Danke vorab!

Um welche "Bonuszahlung" handelt es sich denn?

Vermutlich LOB (Leistungsentgelt nach Par. 18 TVöD).

Tanja88312

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Das wird dann bei mir ja richtig kompliziert  :o
Folgende Sachlage:
Seit 06/2022 in Elternzeit
Ab 08/2023 Teilzeit in Elternzeit.
Soweit eigentlich ganz klar, die mtl. Prämie würde ich ab August erhalten.
Nun ist es aber so, dass ich aufgrund von Personalmangel im März/April 2 Wochen „ausgeholfen“ habe und in dieser Zeit täglich 6-6,5 Std. gearbeitet habe. Da ich noch Elterngeld erhalte, habe ich mich mit dem Lohnbüro darauf geeinigt, dass mir diese Stunden gutgeschrieben werden anstatt sie mir als Entgelt auszahlen zu lassen.
So gesehen, bestand ja in der Zeit vom 01.01.23-31.05.23 Anspruch auf Entgelt?! Oder habe ich da einen Denkfehler? Ist dies vielleicht dann auch nur Auslegungssache des AG?

Damit wäre ich vorsichtig. Ich nehme an,dass es bei der Regelung darum ging, zu verhindern, dass das Elterngeld gekürzt wird?
Gegenüber der Elterngeldstelle besteht eine Auskunftspflicht, die insbesondere auch eine Erwerbstätigkeit betrifft. Ein wissentliches Verschweigen ist bußgeldbewährt.
Insofern würde ich erst abklären inwiefern ein Hinzuverdienst möglich war/ ist (Basiselterngeld/ Elterngeld Plus?) und ob es dadurch ggf zu einer Rückzahlung von Elterngeld kommen kann.



Zurzeit wird noch ElterngeldPlus bezogen. Bei der Regelung ging es vordergründig darum, dass ich die erarbeiteten Stunden direkt im Anschluss an die Elternzeit wieder „abfeiere“, da das Kind erst im Juli im KIGA mit der Eingewöhnung beginnt und ich so noch Puffer habe.

Anne

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Hallo zusammen, ich bin seit August 22 in Elternzeit und habe im April 2023 meine Bonuszahlung von 2022 ausbezahlt bekommen. Bestand somit Anspruch auf Entgelt und habe ich damit Anspruch auf die Inflationsprämie?

Danke vorab!

Um welche "Bonuszahlung" handelt es sich denn?

um LOB (Leistungsentgelt nach Par. 18 TVöD)

Anne

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Hallo zusammen, ich bin seit August 22 in Elternzeit und habe im April 2023 meine Bonuszahlung von 2022 ausbezahlt bekommen. Bestand somit Anspruch auf Entgelt und habe ich damit Anspruch auf die Inflationsprämie?

Danke vorab!

Um welche "Bonuszahlung" handelt es sich denn?

Vermutlich LOB (Leistungsentgelt nach Par. 18 TVöD).
ja genau ich meine LOB. Fällt das auch unter "Anspruch auf Entgelt" in dem besagten Zeitraum vom 1.1 bis 31.5.2023?

Anne

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Hallo zusammen,

ich bin seit August 2022 in Elternzeit bis Februar 24. Nun habe ich im April 2023 meinen Bonus (LOB (Leistungsentgelt nach Par. 18 TVöD)) für 2022 ausbezahlt bekommen. Gilt das auch als "Anspruch auf Entgelt" in dem besagten Zeitraum vom 1.Januar bis 31. Mai?

Aleksandra

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Antw:Inflationsausgleichgeld
« Antwort #115 am: 26.04.2023 15:49 »
Die Prämie wird bei ATZ im Blockmodell zur Hälfte ausgezahlt, siehe Niederschriftserklärungen des "Tarifvertrags über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vom 22. April 2023".

TVV123

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Antw:Inflationsausgleichgeld
« Antwort #116 am: 26.04.2023 16:37 »
Die Niederschriftserklärungen beziehen sich nach meinem Verständnis nur auf die Freistellungsphase der ATZ. Wie mit Beschäftigten in der Arbeitsphase zu verfahren ist, geht daraus nicht hervor.

lenykrl

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #117 am: 26.04.2023 20:20 »
Doch gab es. Man muss sich nur dafür einsetzen.


McOldie

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Antw:Inflationsausgleichgeld
« Antwort #118 am: 26.04.2023 20:23 »
Altersteilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlungen nach den §§ 2 und 3 ebenfalls zeit-
anteilig in Höhe des sich für entsprechende Teilzeitbeschäftigte nach § 24 Absatz 2 TVöD erge-
benden Betrages (siehe sog. Halbierungsgrundsatz in § 7 Absatz 1 Satz 1 TV FALTER). Die Sonder-
zahlungen gehören nicht zum Regelarbeitsentgelt im Sinne des § 7 Absatz 2 TV FALTER und blei-
ben somit bei der Berechnung der Aufstockungsleistungen nach § 7 Absatz 2 und 3 TV FALTER
unberücksichtigt.

MoinMoin

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #119 am: 26.04.2023 21:36 »
Doch gab es. Man muss sich nur dafür einsetzen.
Welche Regelungslücke gab es denn bei dir?
Bisher hast du das noch nicht erklären können, sondern nur die missliche Situation, in der du dich durch den AG Wechsel gebracht hast, beklagt.

Oder anders gesagt, warum solltest du einen anteiligen InfPr bei deinem neuem AG bekommen, für Zeiten wo du nicht für den AG gearbeitet hast.
« Last Edit: 26.04.2023 21:45 von MoinMoin »