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Inflationsausgleichprämie

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MoinMoin:

--- Zitat von: lenykrl am 26.04.2023 09:07 ---Na siehst du. Die einen bekommen gar nichts, die anderen bekommen's 2 mal oder sogar öfter. Da läuft doch irgendwas falsch. Aber würde ich es bekommen, würde ich natürlich auch sagen "Pech für die anderen". So sind wir Menschen halt. Wir denken immer nur an uns selbst :)

--- End quote ---
Was bitte schön läuft da falsch, wenn zwei unabhängige AGs unabhängig voneinander Auszahlungstermine mit den AN vereinbaren.

Erkläre mir das bitte, ich verstehe es nicht, wie und wer da was falsch macht. Oder was man da wie anders regeln sollte?

Wer Anfang des Jahres beim TVöD Ag ist (oder war), bekommt für diese Zeit anteilig eine INfPrämie, wer nicht, der nicht!


Es ist deine Entscheidung den AG zu wechseln.
Wenn ich heute bei Siemens bin und morgen bei VW und gestern gab es bei VW die Firmenausschüttung, was sollte da anders geregelt werden.
Würdest du da auch sagen, da ist aber eine fehlerhafte Regelung?
Wo ist da der Unterschied.

Wo ich eine "Regelungs"lücke sehe sind die, die bis April beim AG waren und jetzt "leer" ausgehen.
Da wäre eine Regelung: Rückwirkend pro Entgelt Monat 220€ zu zahlen "fairer".
(und du würdest ebenfalls "leer" ausgehen, es aber evtl. nicht mehr so empfinden.

Ich gehe ja auch leer aus, weil ich nicht im TVöD bin.

SchrödingersKatze:

--- Zitat von: Tanja88312 am 25.04.2023 21:14 ---Das wird dann bei mir ja richtig kompliziert  :o
Folgende Sachlage:
Seit 06/2022 in Elternzeit
Ab 08/2023 Teilzeit in Elternzeit.
Soweit eigentlich ganz klar, die mtl. Prämie würde ich ab August erhalten.
Nun ist es aber so, dass ich aufgrund von Personalmangel im März/April 2 Wochen „ausgeholfen“ habe und in dieser Zeit täglich 6-6,5 Std. gearbeitet habe. Da ich noch Elterngeld erhalte, habe ich mich mit dem Lohnbüro darauf geeinigt, dass mir diese Stunden gutgeschrieben werden anstatt sie mir als Entgelt auszahlen zu lassen.
So gesehen, bestand ja in der Zeit vom 01.01.23-31.05.23 Anspruch auf Entgelt?! Oder habe ich da einen Denkfehler? Ist dies vielleicht dann auch nur Auslegungssache des AG?

--- End quote ---

Damit wäre ich vorsichtig. Ich nehme an,dass es bei der Regelung darum ging, zu verhindern, dass das Elterngeld gekürzt wird?
Gegenüber der Elterngeldstelle besteht eine Auskunftspflicht, die insbesondere auch eine Erwerbstätigkeit betrifft. Ein wissentliches Verschweigen ist bußgeldbewährt.
Insofern würde ich erst abklären inwiefern ein Hinzuverdienst möglich war/ ist (Basiselterngeld/ Elterngeld Plus?) und ob es dadurch ggf zu einer Rückzahlung von Elterngeld kommen kann.

McOldie:

--- Zitat von: Anne am 26.04.2023 08:19 ---Hallo zusammen, ich bin seit August 22 in Elternzeit und habe im April 2023 meine Bonuszahlung von 2022 ausbezahlt bekommen. Bestand somit Anspruch auf Entgelt und habe ich damit Anspruch auf die Inflationsprämie?

Danke vorab!

--- End quote ---

Um welche "Bonuszahlung" handelt es sich denn?

lenykrl:
Du hast es dir doch schon selbst erklärt:)

MoinMoin:

--- Zitat von: lenykrl am 26.04.2023 12:49 ---Du hast es dir doch schon selbst erklärt:)

--- End quote ---
Aber du hast es noch nicht verstanden, so scheint es.

Oder anders gesagt: Du hast kein Pech gehabt, sondern bei dir ist alles in Butter und es gibt keine Reglungslücke bzgl. der Einmalzahlung von 1240€ in deinem Fall.


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