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Inflationsausgleichprämie

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SchrödingersKatze:

--- Zitat von: McOldie am 26.04.2023 12:28 ---
--- Zitat von: Anne am 26.04.2023 08:19 ---Hallo zusammen, ich bin seit August 22 in Elternzeit und habe im April 2023 meine Bonuszahlung von 2022 ausbezahlt bekommen. Bestand somit Anspruch auf Entgelt und habe ich damit Anspruch auf die Inflationsprämie?

Danke vorab!

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Um welche "Bonuszahlung" handelt es sich denn?

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Vermutlich LOB (Leistungsentgelt nach Par. 18 TVöD).

Tanja88312:

--- Zitat von: SchrödingersKatze am 26.04.2023 12:04 ---
--- Zitat von: Tanja88312 am 25.04.2023 21:14 ---Das wird dann bei mir ja richtig kompliziert  :o
Folgende Sachlage:
Seit 06/2022 in Elternzeit
Ab 08/2023 Teilzeit in Elternzeit.
Soweit eigentlich ganz klar, die mtl. Prämie würde ich ab August erhalten.
Nun ist es aber so, dass ich aufgrund von Personalmangel im März/April 2 Wochen „ausgeholfen“ habe und in dieser Zeit täglich 6-6,5 Std. gearbeitet habe. Da ich noch Elterngeld erhalte, habe ich mich mit dem Lohnbüro darauf geeinigt, dass mir diese Stunden gutgeschrieben werden anstatt sie mir als Entgelt auszahlen zu lassen.
So gesehen, bestand ja in der Zeit vom 01.01.23-31.05.23 Anspruch auf Entgelt?! Oder habe ich da einen Denkfehler? Ist dies vielleicht dann auch nur Auslegungssache des AG?

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Damit wäre ich vorsichtig. Ich nehme an,dass es bei der Regelung darum ging, zu verhindern, dass das Elterngeld gekürzt wird?
Gegenüber der Elterngeldstelle besteht eine Auskunftspflicht, die insbesondere auch eine Erwerbstätigkeit betrifft. Ein wissentliches Verschweigen ist bußgeldbewährt.
Insofern würde ich erst abklären inwiefern ein Hinzuverdienst möglich war/ ist (Basiselterngeld/ Elterngeld Plus?) und ob es dadurch ggf zu einer Rückzahlung von Elterngeld kommen kann.



Zurzeit wird noch ElterngeldPlus bezogen. Bei der Regelung ging es vordergründig darum, dass ich die erarbeiteten Stunden direkt im Anschluss an die Elternzeit wieder „abfeiere“, da das Kind erst im Juli im KIGA mit der Eingewöhnung beginnt und ich so noch Puffer habe.

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Anne:

--- Zitat von: McOldie am 26.04.2023 12:28 ---
--- Zitat von: Anne am 26.04.2023 08:19 ---Hallo zusammen, ich bin seit August 22 in Elternzeit und habe im April 2023 meine Bonuszahlung von 2022 ausbezahlt bekommen. Bestand somit Anspruch auf Entgelt und habe ich damit Anspruch auf die Inflationsprämie?

Danke vorab!

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Um welche "Bonuszahlung" handelt es sich denn?

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um LOB (Leistungsentgelt nach Par. 18 TVöD)

Anne:

--- Zitat von: SchrödingersKatze am 26.04.2023 13:51 ---
--- Zitat von: McOldie am 26.04.2023 12:28 ---
--- Zitat von: Anne am 26.04.2023 08:19 ---Hallo zusammen, ich bin seit August 22 in Elternzeit und habe im April 2023 meine Bonuszahlung von 2022 ausbezahlt bekommen. Bestand somit Anspruch auf Entgelt und habe ich damit Anspruch auf die Inflationsprämie?

Danke vorab!

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Um welche "Bonuszahlung" handelt es sich denn?

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Vermutlich LOB (Leistungsentgelt nach Par. 18 TVöD).

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ja genau ich meine LOB. Fällt das auch unter "Anspruch auf Entgelt" in dem besagten Zeitraum vom 1.1 bis 31.5.2023?

Anne:
Hallo zusammen,

ich bin seit August 2022 in Elternzeit bis Februar 24. Nun habe ich im April 2023 meinen Bonus (LOB (Leistungsentgelt nach Par. 18 TVöD)) für 2022 ausbezahlt bekommen. Gilt das auch als "Anspruch auf Entgelt" in dem besagten Zeitraum vom 1.Januar bis 31. Mai?

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