Autor Thema: Inflationsausgleichprämie  (Read 138868 times)

IKKler

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #180 am: 09.05.2023 15:55 »
Bitte um kurze Einschätzung eurerseits bzgl. der Inflationsprämie i.H.v. 1.240.
Sachlage:
aktuell in Elternzeit mit Bezug ElterngeldPlus;
ab 02.05 Zuverdienst 10 Std. pro Woche beim gleichen AG (wohl als Minijob?) - Auszahlung aber wohl erst Ende Juni

m.E. besteht zum 01.05.2023 ein Arbeitsverhältnis (Elternzeit), außerdem besteht bis 31.05. auch Anspruch auf ein Entgelt, auch wenn die Auszahlung erst Ende Juni erfolgt. -> der Anspruch besteht ja für die Arbeitsleistung im Mai.

Hat die Person unter den o.g. Gesichtspunkten Anspruch auf die einmalige Inflationsprämie? Wenn ja, in welcher Höhe?

Danke Euch!

McOldie

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #181 am: 09.05.2023 17:24 »
Am 1.5.23 besteht ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Ich gehe davon aus, dass die 10 Std. auch auf der Basis eines Arbeitsvertrages nach dem TVöD erfolgen. Das Entgelt ist am letzten Tag des Monats fällig, also am 31.5.. Insoweit sind die Voraussetzungen für die Einmalzahlung erfüllt. M.E. wid aber nur anteilig für 10 Std. gezahlt.

PiA

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #182 am: 09.05.2023 17:46 »
Lt. TV Inflationsausgleich sind für die Einmalzahlung die Verhältnisse am 01.05. maßgeblich.
Fällig ist die Einmalzahlung mit dem Juni-Entgelt.

Am 01.05. waren noch keine 10 Stunden vereinbart, sondern... ja, was eigentlich?
0 Stunden (da vermutlich freigestellt), oder gilt die Arbeitszeit vor Elternzeit?

Ganz ehrlich - ich weiß es nicht, sorry.

Oliver

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #183 am: 09.05.2023 17:53 »
Ein freundliche Hallo in die Runde. Ich habe eine Frage an euch, in der Hoffnung ihr könnt diese beantworten. Eine Antwort habe ich im Forum nicht gefunden.

Ich habe Elternzeit vom 14.08 - 13.09, sowie vom 14.10-13.11
Da die Zeit vom 1.8 und 1.10 bis zum jeweiligen 14 sind Überstunden und somit theoretisch „Entgelt“.
Bekomme ich für diese Monate dann theoretisch auch die 220€ Prämie?

Danke und liebe Grüße

flip

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #184 am: 09.05.2023 18:21 »
Monatliche Sonderzahlungen:
Die Auszahlung erfolgt mit dem Entgelt des jeweiligen Bezugsmonats.  Der Anspruch auf den monatlichen Inflationsausgleich besteht jeweils nur, wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

Also ist die Antwort ja.

Oliver

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #185 am: 09.05.2023 18:25 »
Das ist die beste Antwort 😀

TVöDler2022

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Antw:Inflationszahlung in Elternzeit
« Antwort #186 am: 10.05.2023 02:55 »
Hi, extra hier angemeldet um zu wissen, ob ich berechtigt bin für die 1240€

War Juli 2022 Schwanger und seitdem Beschäftigungsverbot da ich in der KiTa arbeite.
Unser Baby kam am 9.4.2023 auf die Welt, war also davor und bis zum 15.6 in Mutterschutz. Bekomme ich die Prämie und wie schaut es mit den 220€ aus?

Echt schade diese Regelungen, dass AN die aussetzen MÜSSEN um das Geld was Ihnen zusteht bangen müssen.

LG

Anspruch besteht auf die Einmalzahlung im Juni - sofern der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Mitte Juni endet  und im Anschluss Elternzeit genommen wird, entfällt die monatliche Zahlung (höchstens es wird im Nachgang noch eine Erläuterung eingefügt, dass die Elternzeit ebenfalls zu berücksichtigen wäre).

TworeckA

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #187 am: 10.05.2023 10:31 »
Lt. TV Inflationsausgleich sind für die Einmalzahlung die Verhältnisse am 01.05. maßgeblich.

Fällig ist die Einmalzahlung mit dem Juni-Entgelt.

Am 01.05. waren noch keine 10 Stunden vereinbart, sondern... ja, was eigentlich?
0 Stunden (da vermutlich freigestellt), oder gilt die Arbeitszeit vor Elternzeit?

Ganz ehrlich - ich weiß es nicht, sorry.



Das würde mich auch interessieren :/

egal01

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #188 am: 10.05.2023 11:56 »
nach meinen Informationen geht man dann leer aus - denn es zählt einzig die vereinbarte Stundenzahl per 01.05.

Wer bspw. seine Arbeitszeit ab dem 02.05 reduziert, bekommt die Prämie zu 100 %.

Wer bspw. seine Arbeitszeit bis zum 30.04. reduziert und ab 01.05. auf 100 % ist, bekommt die Prämie vollständig.

Alle die per 01.05. keinen Anspruch auf 100 % Entgelt haben, bekommen diese anteilig, oder gar nicht.

VanS

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #189 am: 10.05.2023 17:14 »
Hallo,
ich bin total verunsichert, weil jeder etwas anderes sagt.

Ich habe bis zum 18.01.23 Mutterschaftsgeld erhalten, seit dem 19.01.23 bin ich in Elternzeit, arbeite gar nicht. Am 18.09. werde ich neben dem ElterngeldPlus 15 Stunden wöchentlich arbeiten, ab Januar 24 stocke ich auf 35 Stunden auf.

Bekomme ich die 1240 Euro im Juni, weil ich im Januar Mutterschaftsgeld erhalten habe und am 01.05. Ein (ruhendes) Arbeitsverhältnis bestand? Im Juni erhalte ich jedoch kein Entgelt.

Wenn ich ab September wieder arbeiten gehe erhalte ich die monatlichen Zahlungen anteilig je nach Arbeitszeit?

McOldie

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #190 am: 11.05.2023 11:07 »
Hallo,
ich bin total verunsichert, weil jeder etwas anderes sagt.

Ich habe bis zum 18.01.23 Mutterschaftsgeld erhalten, seit dem 19.01.23 bin ich in Elternzeit, arbeite gar nicht. Am 18.09. werde ich neben dem ElterngeldPlus 15 Stunden wöchentlich arbeiten, ab Januar 24 stocke ich auf 35 Stunden auf.

Bekomme ich die 1240 Euro im Juni, weil ich im Januar Mutterschaftsgeld erhalten habe und am 01.05. Ein (ruhendes) Arbeitsverhältnis bestand? Im Juni erhalte ich jedoch kein Entgelt.

Wenn ich ab September wieder arbeiten gehe erhalte ich die monatlichen Zahlungen anteilig je nach Arbeitszeit?

M.E. ist das so

krimskrams

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #191 am: 11.05.2023 12:38 »
Sorry, falls die Frage schon kam und ich sie überlesen habe:

Ich bin seit 20 Jahren bei meinem Arbeitgeber beschäftigt, eventuell endet das Arbeitsverhältnis jedoch Ende Mai.
Hätte ich dann trotzdem noch Anspruch auf den Inflationsausgleich, der ja erst im Juni ausbezahlt wird?


Micolash

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #192 am: 11.05.2023 12:52 »
Sorry, falls die Frage schon kam und ich sie überlesen habe:

Ich bin seit 20 Jahren bei meinem Arbeitgeber beschäftigt, eventuell endet das Arbeitsverhältnis jedoch Ende Mai.
Hätte ich dann trotzdem noch Anspruch auf den Inflationsausgleich, der ja erst im Juni ausbezahlt wird?

Ja

flip

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #193 am: 11.05.2023 12:56 »
ja,
sofern zwischen 01. Januar und 31. Mai 2023 wenigstens für einen Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

ThommyCGN

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #194 am: 12.05.2023 16:16 »
Erster Beitrag und gleich eine dumme Frage:

Kommt die Prämie am 31. Mai oder am 30. Juni?