Autor Thema: Inflationsausgleichprämie  (Read 138899 times)

Schmitti

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #225 am: 19.05.2023 08:38 »
Das Spielchen habe ich schon lang durch, dann wird das Geld wieder zurücküberwiesen und man wird nett vom Personalrat oder Bereich Personal eingeladen zu Gesprächen. Nur weil man sein Gehalt nicht annimmt.
Da die Inflationsausgleichsprämie erst noch bevorsteht, ist das so zu verstehen, dass du auch andere Prämien (oder Entgeltbestandteile?) schon abgelehnt und zurücküberwiesen hast?

Dann haben wir hier also entweder den Traum aller Arbeitgeber, oder jemandem ist langweilig und er meint damit andere veräppeln zu können.

TworeckA

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Antw:Inflationsprämie / Ist Elterngeld auch Entgelt?
« Antwort #226 am: 19.05.2023 10:55 »
Zitat von: TworeckA link=topic=120689.msg298962#msg298962


date=1683543599
Hallo,
meine Freundin war dieses Jahr in Mutterschutz und ist ab April 23 in Elternzeit gegangen und bekommt auch ab April 23 nur Elterngeld.

Ab April ruht ihr Arbeitsvertrag, bekommt aber Elterngeld.

Besteht ein Anspruch auf die 1.240 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 besteht, aber ruht?

Bis April 23 hat sie Entgelt vom AG erhalten. Ab Ende April Elterngeld.

Gilt Elterngeld auch als Entgelt, sodass sie die Sonderzahlung von 220 € monatlich auch erhalten kann?

Wenn das Verhältnis vom 01.05.2023 maßgeblich ist für die Zahlung der Inflationsprämie von 1240€ und man seitdem April 23 in Elternzeit gegangen ist.... welche Inflationsprämie bekommt man nun?

Das Arbeitsverhältnis besteht am 01.05, der aber ruht und man man hat bis zum März 23 Entgelt vom AG erhalten!!!

Bitte um Eure Antworten

PRLVR

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Inflationsausgleich im Krank
« Antwort #227 am: 19.05.2023 11:12 »
Hallo Zusammen,


ich habe eine Anfrage einer Kollegin bekommen, Krankenschwester nach TVÖD-P.

Sie ist seit 6 Monaten krankgeschrieben und somit im Krankengeld - hat sie Anspruch auf den Inflationsausgleich in Höhe der 1240 € ?


Besten Dank

TimWagner

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Datum Inflationsausgleich
« Antwort #228 am: 19.05.2023 16:27 »
Hallo ihr,
Weiß jemand, wann genau der Inflationsausgleich ausgezahlt wird?
Mit dem Mai oder Junigehalt?

SusiE

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Antw:Datum Inflationsausgleich
« Antwort #229 am: 19.05.2023 16:34 »
Juni

Bastel

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #230 am: 19.05.2023 17:13 »
Lesen und verstehen ist schwierig oder?

IrgendwasmitHandwerk

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Antw:Datum Inflationsausgleich
« Antwort #231 am: 19.05.2023 18:31 »
Zahlung mit den Bezügen im Juni, bei mir z.B. letzter Werktag im Juni. Ab den Julibezügen dann mit dem monatlichen Inflationszahlungen.

Secret

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Antw:Inflationsprämie / Ist Elterngeld auch Entgelt?
« Antwort #232 am: 19.05.2023 18:42 »
Zitat von: TworeckA link=topic=120689.msg298962#msg298962


date=1683543599
Hallo,
meine Freundin war dieses Jahr in Mutterschutz und ist ab April 23 in Elternzeit gegangen und bekommt auch ab April 23 nur Elterngeld.

Ab April ruht ihr Arbeitsvertrag, bekommt aber Elterngeld.

Besteht ein Anspruch auf die 1.240 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 besteht, aber ruht?

Bis April 23 hat sie Entgelt vom AG erhalten. Ab Ende April Elterngeld.

Gilt Elterngeld auch als Entgelt, sodass sie die Sonderzahlung von 220 € monatlich auch erhalten kann?

Wenn das Verhältnis vom 01.05.2023 maßgeblich ist für die Zahlung der Inflationsprämie von 1240€ und man seitdem April 23 in Elternzeit gegangen ist.... welche Inflationsprämie bekommt man nun?

Das Arbeitsverhältnis besteht am 01.05, der aber ruht und man man hat bis zum März 23 Entgelt vom AG erhalten!!!

Bitte um Eure Antworten

Ja

WilliWillsWissen

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #233 am: 20.05.2023 00:06 »
Hallo, meine Lebensgefährtin arbeitet seit dem 1. Februar 2023 bei einem Stadtwerke Unternehmen. Die haben den Tarifvertrag TV V.
Bekommt sie die Inflationsprämie in Höhe von Einmalzahlung 1.240 € und danach die 220 € monatlich? Wir werden nicht ganz schlau aus der Sache

Danke für die Hilfe

Umlauf

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #234 am: 20.05.2023 11:36 »
Ja, einfach den Tarifvertrag zur Einmalzahlung lesen. Ist kein Hexenwerk

McOldie

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Antw:Inflationsausgleich im Krank
« Antwort #235 am: 20.05.2023 11:42 »
ja, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, d.h am 1.5. 23 im Arbeitsverhältnis, und Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber  für mindestens 1 Tag in 2023 (auch der Krankengeldzuschuss zählt dazu) nach dem TVöD.

WilliWillsWissen

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #236 am: 20.05.2023 16:37 »
Ja, einfach den Tarifvertrag zur Einmalzahlung lesen. Ist kein Hexenwerk
Das freut uns, dass sie darauf Anspruch hat. Wir konnten uns nicht genau einen Reim draus machen, da sie noch nie in so einem Tarifvertrag angestellt war beziehungsweise im öffentlichen Dienst oder Stadtwerkeunternehmen. Mit dem TVöD wussten wir es ja, aber TV V waren wir uns nicht sicher

Demnach für die Einmalzahlung mit dem Juni Gehalt, also zum 30. Juni, 1. Juli kommen ☺️
Danke

Umlauf

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #237 am: 20.05.2023 18:14 »
Ja, einfach den Tarifvertrag zur Einmalzahlung lesen. Ist kein Hexenwerk
Das freut uns, dass sie darauf Anspruch hat. Wir konnten uns nicht genau einen Reim draus machen, da sie noch nie in so einem Tarifvertrag angestellt war beziehungsweise im öffentlichen Dienst oder Stadtwerkeunternehmen. Mit dem TVöD wussten wir es ja, aber TV V waren wir uns nicht sicher

Demnach für die Einmalzahlung mit dem Juni Gehalt, also zum 30. Juni, 1. Juli kommen ☺️
Danke

Richtig

Technik2023

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #238 am: 20.05.2023 22:08 »
Hey, kurze Frage:

Frau Schwanger. Beschäftigungsverbot voll seid 20.01.23. Die 1240€ würde sie ja laut Verdi bekommen. Wie schauts aus mit der monatlichen Zahlung bis zur Geburt? Bekommt sie diese auch?

Danke

Umlauf

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #239 am: 20.05.2023 22:43 »
Bis zum Ablauf des Mutterschutzes besteht der Anspruch auf die Zahlungen.