Autor Thema: Inflationsausgleichprämie  (Read 139158 times)

DNZRGN

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #255 am: 22.05.2023 17:20 »
Hallo bitte um Antwort, da ich keinerlei Überblick habe.
Mein kind ist seit dem 9.4 auf der Welt und ich bin bis genau 15.6 im Mutterschutz. Bekomme ich da noch die Inflationsprämie im Juni?

TworeckA

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #256 am: 22.05.2023 17:20 »
Hallo,

jeder sagt was anderes :(

Hier steht...

https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/tarifvertraege/tv-inflationsausgleich

dass für die Zahlung der Prämie 1240€ die jeweiligen Verhältnisse am 01.05.2023 maßgeblich sind.

Ich war dieses Jahr im Mutterschutz ( Voraussetzung erfüllt, weil ich mindestens ein Tag Entgelt vom AG erhalten habe)

und ab April 23 in Elternzeit. Mein Arbeitsverhältnis besteht am 01.05 ( 2. Voraussetzung erfüllt), der aber ruht.

Am 01.05 habe ich nix verdient. Was heißt nun, dass die Verhältnisse am 01.05. maßgeblich sind?


TworeckA

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #257 am: 22.05.2023 17:23 »
Hallo bitte um Antwort, da ich keinerlei Überblick habe.
Mein kind ist seit dem 9.4 auf der Welt und ich bin bis genau 15.6 im Mutterschutz. Bekomme ich da noch die Inflationsprämie im Juni?

Ja bekommst du, weil du zwischen dem  01.01 und 31.05.2023 Entgelt (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) erhalten hast und am 01.05 dein Arbeitsverhältnis besteht.

SusiE

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #258 am: 22.05.2023 18:01 »
Die Verhältnisse am 01.05. meint im Kontext zum Beispiel
Von Januar bis April 100% gearbeitet, ab 1.5. auf 50% runter, Anspruch besteht daher nur für das vereinbarte Teilzeitniveau.

TworeckA

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #259 am: 22.05.2023 18:25 »
Die Verhältnisse am 01.05. meint im Kontext zum Beispiel
Von Januar bis April 100% gearbeitet, ab 1.5. auf 50% runter, Anspruch besteht daher nur für das vereinbarte Teilzeitniveau.

Achso, danke für die Aufklärung :)

Wo kann ich herauslesen und den Müttern aus der Krabbelgruppe bestätigen, dass auch Eltern Anspruch auf die Prämie von 1240 € im Juni haben, auch wenn der Arbeitsvertrag am 01.05 aufgrund der Elternzeit ruht.

MichaelBochum

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #260 am: 22.05.2023 18:32 »

Im Tarifvertrag selber ist es schwammiger formuliert, ist aber im Rundschreiben genauer ausformuliert wurden was unter Entgelt zu verstehen ist. Jetzt habe ich mir aber auch den §45 genauer durch gelesen. Ist also nur Kinderkrankengeld nach §45 damit gemeint und nicht das Krankengeld :-\ ?


Liebe Grüße


Ja so ist es

Ich habe mir jetzt noch mal den Absatz aus dem Tarifvertrag durchgelesen.

Dem Entgeld gleich nach dem Tarifvertrag:

Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V oder entsprechender gesetzlicher Leistung;

Was bedeutet der Punkt oder entsprechender gesetzlicher Leistungen? Fällt das "normale" Krankengeld unter gesetzliche Leistungen?

Was wäre wenn ich am 31.
05.2023 den Tag arbeiten geh? Hätte ich dann anspruch drauf? Mein Arbeitsvertrag wurde nich gekündigt, ruht nur da ich seit 2021 krank war.

MichaelBochum

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #261 am: 22.05.2023 18:33 »
In der Wiedereingliederung bekommt man doch Gehalt?
Oder wer zahlt?

Ich bekomme Übergangsgeld duch die Rentenversicherung

Umlauf

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #262 am: 22.05.2023 20:42 »
In der Wiedereingliederung bekommt man doch Gehalt?
Oder wer zahlt?

Ich bekomme Übergangsgeld duch die Rentenversicherung

Dann war es schon zu lange raus. Kenne das Prozedere bisher nur für die Beamten.
Da müsstest die ganzen Sonderregeln nach dem TV zur Einmalzahlung absuchen.

calesca

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #263 am: 23.05.2023 09:20 »
Hallo miteinander,

Ich wechsel zum 1. Juni den Arbeitgeber (von VKA zu VKA), Anspruch auf die Prämie habe ich. Meine Frage ist jetzt aber von wem?
Mein alter Arbeitgeber sieht sich nicht in der Verantwortung, da ich im Auszahlungsmonat nicht im Beschäftigungsverhältnis stehe.
Mein neuer Arbeitgeber wiederum sagt, dass ich vor Juni nicht angestellt war und sie deswegen die Auszahlung nicht übernehmen.

Wer hat denn nun Recht, ist dazu etwas genauer geregelt und wenn ja, wo?

Johannes1893

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #264 am: 23.05.2023 09:47 »
Hallo miteinander,

Ich wechsel zum 1. Juni den Arbeitgeber (von VKA zu VKA), Anspruch auf die Prämie habe ich. Meine Frage ist jetzt aber von wem?
Mein alter Arbeitgeber sieht sich nicht in der Verantwortung, da ich im Auszahlungsmonat nicht im Beschäftigungsverhältnis stehe.
Mein neuer Arbeitgeber wiederum sagt, dass ich vor Juni nicht angestellt war und sie deswegen die Auszahlung nicht übernehmen.

Wer hat denn nun Recht, ist dazu etwas genauer geregelt und wenn ja, wo?

Wenn, dann vom alten Arbeitgeber, der neue ist definitiv raus und zahlt dir ab Juli die 220€ monatlich.

Die genaue Begründung deines alten Arbeitgebers würde mich interessieren. Es sind zwei Bedingungen zu erfüllen: Beschäftigungsverhältnis am 01.05. und ein Tag Entgeltanspruch zwischen 01.01. und 31.05.

Dein alter Arbeitgeber zieht sich wohl auf die Formulierung  „mit dem Entgelt für Monat Juni 2023“ zurück und argumentiert das kein Entgeltanspruch im Juni besteht und daher keine Auszahlung. Ich bin kein Jurist, ich halte das aber für falsch, da zwei konkrete Bedingungen genannt sind (siehe oben) und man einfach die Gültigkeit des Beschäftigungsverhältnisses auf den 01.06. hätte legen können, wenn der Juni der maßgebliche Monat hätte sein sollen.

brian

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #265 am: 23.05.2023 10:00 »
Hey, kurze Frage:

Frau Schwanger. Beschäftigungsverbot voll seid 20.01.23. Die 1240€ würde sie ja laut Verdi bekommen. Wie schauts aus mit der monatlichen Zahlung bis zur Geburt? Bekommt sie diese auch?

Danke

dafür spielt die Prämie beim Elterngeld keine Rolle, das wird ohne die 220,00 Euro berechnet.

DNZRGN

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #266 am: 24.05.2023 20:02 »
Wenn mein Mutterschutz bis zum 15.6 geht und ich berechtigt bin für die 1240€ Prämie, wie wird das eigentlich abgerechnet? Ich bekomme ja nur bis zum 15.6 Lohn von meinem AG. Da die Prämie aber erst danach ausgezahlt wird, bekomme ich da ne extra Lohnabrechnung oder wie ist das?

McOldie

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #267 am: 24.05.2023 20:16 »
Der Inflationsausgleich wird mit den Bezügen für Juni 2023 ausgezahlt.

Umlauf

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #268 am: 24.05.2023 22:40 »
Wenn mein Mutterschutz bis zum 15.6 geht und ich berechtigt bin für die 1240€ Prämie, wie wird das eigentlich abgerechnet? Ich bekomme ja nur bis zum 15.6 Lohn von meinem AG. Da die Prämie aber erst danach ausgezahlt wird, bekomme ich da ne extra Lohnabrechnung oder wie ist das?

Bezugspunkt ist der 1.5.

TworeckA

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #269 am: 25.05.2023 04:48 »


Wo kann ich herauslesen und den Müttern aus der Krabbelgruppe bestätigen, dass auch Eltern Anspruch auf die Prämie von 1240 € im Juni haben, auch wenn der Arbeitsvertrag am 01.05 aufgrund der Elternzeit ruht.

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