Autor Thema: Inflationsausgleichprämie  (Read 140084 times)

Klaudie

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #345 am: 09.06.2023 21:20 »
Hallo 😊

Ich weiß, es gibt so viele tausend Einzelfälle. Ich bin beschäftigt in einem freien Träger der Kinder und Jugendhilfe (TV-L) mit einem ehrenamtlichen Vorstand und erhoffe mir mit meinem Gesuch hier sachliche Informationen zur Argumentation.

Ich habe jetzt 2 Dinge rausgelesen: zum 01.05. muss das Arbeitsverhältnis bestehen. Und zwischen dem 1.1. und dem 1.5. muss an es mindestens einen Tag geben, an dem Anspruch auf Entgelt bestand.

Nun zum persönlichen: ich habe am 07.11. meine Tochter geboren, war bis 02.01 im Mutterschutz und habe auch den Zuschuss des AG erhalten. Am 01.05. befand ich mich auch in Elternzeit - bis Anfang Oktober



Habe ich Glück, dass ich diese zwei Tage (01.01.,02.01) noch im Mutterschutz war oder ist das irrelevant?

Und: bezieht sich das nur auf diese 1230€ Einmalzahlung oder auch auf die 200€ Teilzahlungen monatlich bis Februar 2024?

Ein riesen Danke an alle, die mir helfen können und durchsehen.

Liebe Grüße.


Bastel

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #346 am: 09.06.2023 21:40 »
Du bekommst nichts. Bei den Verhandlungen ging es nicht um den TV-L...

Klaudie

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #347 am: 09.06.2023 21:43 »
Hallo 😊

Ich weiß, es gibt so viele tausend Einzelfälle. Ich bin beschäftigt in einem freien Träger der Kinder und Jugendhilfe (TV-L) mit einem ehrenamtlichen Vorstand und erhoffe mir mit meinem Gesuch hier sachliche Informationen zur Argumentation.

Ich habe jetzt 2 Dinge rausgelesen: zum 01.05. muss das Arbeitsverhältnis bestehen. Und zwischen dem 1.1. und dem 1.5. muss an es mindestens einen Tag geben, an dem Anspruch auf Entgelt bestand.

Nun zum persönlichen: ich habe am 07.11. meine Tochter geboren, war bis 02.01 im Mutterschutz und habe auch den Zuschuss des AG erhalten. Am 01.05. befand ich mich auch in Elternzeit - bis Anfang Oktober



Habe ich Glück, dass ich diese zwei Tage (01.01.,02.01) noch im Mutterschutz war oder ist das irrelevant?

Und: bezieht sich das nur auf diese 1230€ Einmalzahlung oder auch auf die 200€ Teilzahlungen monatlich bis Februar 2024?

Ein riesen Danke an alle, die mir helfen können und durchsehen.

Liebe Grüße.

TVöD meine ich.. Nicht TV-L.

Klaudie

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #348 am: 09.06.2023 21:57 »
Du bekommst nichts. Bei den Verhandlungen ging es nicht um den TV-L...

Es war schon zu spät zum Korrigieren. Tvöd meine ich natürlich. Weiß der Geier wie ich auf TV-L kam 🙈

Jonny9529

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Inflationsprämie - Kommunenwechsel zu Mitte des Monats
« Antwort #349 am: 09.06.2023 23:09 »
Hallo,

ich beginne bei meiner neuen Kommune am 15.07.2023. Mein alter Vertrag bei meiner jetzigen Kommune endet am 14.07.2023. Bekomme ich die Prämie doppelt? Sie wird dann sicherlich nachversteuert -also der Betrag der über den 3000€ liegt- Auch wurde dieses Jahr unser LOB umgewandelt und steuerfrei ausgezahlt. Wie sieht’s da aus?

LG

Schokobon

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Antw:Inflationsprämie - Kommunenwechsel zu Mitte des Monats
« Antwort #350 am: 10.06.2023 01:03 »
Meinst du die 1.240,-? Die bekommst du nicht doppelt.

McOldie

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #351 am: 10.06.2023 12:42 »
Hallo 😊

Ich weiß, es gibt so viele tausend Einzelfälle. Ich bin beschäftigt in einem freien Träger der Kinder und Jugendhilfe (TV-L) mit einem ehrenamtlichen Vorstand und erhoffe mir mit meinem Gesuch hier sachliche Informationen zur Argumentation.

Ich habe jetzt 2 Dinge rausgelesen: zum 01.05. muss das Arbeitsverhältnis bestehen. Und zwischen dem 1.1. und dem 1.5. muss an es mindestens einen Tag geben, an dem Anspruch auf Entgelt bestand.

Nun zum persönlichen: ich habe am 07.11. meine Tochter geboren, war bis 02.01 im Mutterschutz und habe auch den Zuschuss des AG erhalten. Am 01.05. befand ich mich auch in Elternzeit - bis Anfang Oktober



Habe ich Glück, dass ich diese zwei Tage (01.01.,02.01) noch im Mutterschutz war oder ist das irrelevant?

Und: bezieht sich das nur auf diese 1230€ Einmalzahlung oder auch auf die 200€ Teilzahlungen monatlich bis Februar 2024?

Ein riesen Danke an alle, die mir helfen können und durchsehen.

Liebe Grüße.

TVöD meine ich.. Nicht TV-L.


Die Frage, ob der Tarifvertrag zur Inflationsprämie auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, ist davon abhängig, wie in deinem Arbeitsvertrag die Anwendung des TVöD vereinbart ist. Ist die Anwendung des TVöD einschließlich der diesen ergänzenden Tarifverträge vereinbart, dürfte ein Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung bestehen.

Klaudie

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #352 am: 12.06.2023 07:31 »
Hallo 😊

Ich weiß, es gibt so viele tausend Einzelfälle. Ich bin beschäftigt in einem freien Träger der Kinder und Jugendhilfe (TV-L) mit einem ehrenamtlichen Vorstand und erhoffe mir mit meinem Gesuch hier sachliche Informationen zur Argumentation.

Ich habe jetzt 2 Dinge rausgelesen: zum 01.05. muss das Arbeitsverhältnis bestehen. Und zwischen dem 1.1. und dem 1.5. muss an es mindestens einen Tag geben, an dem Anspruch auf Entgelt bestand.

Nun zum persönlichen: ich habe am 07.11. meine Tochter geboren, war bis 02.01 im Mutterschutz und habe auch den Zuschuss des AG erhalten. Am 01.05. befand ich mich auch in Elternzeit - bis Anfang Oktober



Habe ich Glück, dass ich diese zwei Tage (01.01.,02.01) noch im Mutterschutz war oder ist das irrelevant?

Und: bezieht sich das nur auf diese 1230€ Einmalzahlung oder auch auf die 200€ Teilzahlungen monatlich bis Februar 2024?

Ein riesen Danke an alle, die mir helfen können und durchsehen.

Liebe Grüße.

TVöD meine ich.. Nicht TV-L.


Die Frage, ob der Tarifvertrag zur Inflationsprämie auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, ist davon abhängig, wie in deinem Arbeitsvertrag die Anwendung des TVöD vereinbart ist. Ist die Anwendung des TVöD einschließlich der diesen ergänzenden Tarifverträge vereinbart, dürfte ein Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung bestehen.

Jaja, meine anderen Kolleginnen bekommen diese Prämie, also das ist an sich für uns schon vorgesehen. Aber bei mir wurde geschaut und festgestellt "ah 1.5. In Elternzeit, Pech" und ich lese es anders. Meinst du es reicht aus, dass ich am 01.01 und 02.01 im Mutterschutz war? Wie mega das wäre.

McOldie

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #353 am: 12.06.2023 10:07 »
Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld steht dem im Tarifvertrag genannten "Entgelt" gleich, so dass auch ein Anspruch besteht, wenn du am 1.Mai in Elternzeit bist. Das Arbeitsverhältnis wurde wegen der Elternzeit nicht beendet, sondern es ruht lediglich (d.h. es besteht).

chegator

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #354 am: 12.06.2023 22:11 »
Weiß jemand wie sich das mit dem Inflationsausgleich bei Altersteilzeit im Blockmodell in der Aktivphase nach TV FlexAz verhält? Der TV Inflationsausgleich gibt darauf keine erschöpfende Antwort. Ein Anspruch auf die Hälfte (also bis zu 620 Euro bzw. 110 Euro) besteht. Wars das dann? Oder fließt die die andere Hälfte in das Wertguthaben und muss der Betrag in die Insolvenzsicherung mit einbezogen werden? Was wäre, wenn dieses Wertguthaben erst nach dem 31.12.2024 ausgezahlt werden würde und dann SV-und Steuerpflichtig wird? Für Tipps, wo ich das nachlesen kann wäre ich dankbar.

flip

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #355 am: 12.06.2023 22:21 »
steht hier:  Antwort #331

chegator

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #356 am: 13.06.2023 20:43 »
steht hier:  Antwort #331

Danke!

Die Interpretation von verdi scheint mir weit hergeholt. Es handelt sich ja nicht um Entgelt im Sinne des § 7b SGB IV. Gibts auch eine neutralere Quelle?

Sammlerin75

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #357 am: 14.06.2023 08:19 »
Moin,
vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. Ich bin seit 01.11.21 bei einem kommunalen Arbeitgeber angestellt. Im Februar diesen Jahres hatte ich einen (privaten) Unfall und wahr vom 26.02.23 - einschließlich 28.04.23 krank geschrieben. Für drei Wochen habe ich Krankengeld bezogen ( aber kein Krankengeldzuschuss ?). Ab dem 01.05.23 habe ich auf eigenen Wunsch wieder angefangen zu arbeiten, bin aber nun seit dem 12.06.23 mit der gleichen Diagnose wieder krank geschrieben und werde gleich Krankengeld beziehen.
Nun meine Fragen: Habe ich Anspruch auf die Inflationsprämie?
Wie sieht es mit dem Krankengeldzuschuss aus?
Ich werde aus den Paragraphen nicht schlau.
Lg

andi1504

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Antw:Inflationsprämie - Kommunenwechsel zu Mitte des Monats
« Antwort #358 am: 14.06.2023 08:33 »
Hallo,

ich beginne bei meiner neuen Kommune am 15.07.2023. Mein alter Vertrag bei meiner jetzigen Kommune endet am 14.07.2023. Bekomme ich die Prämie doppelt? Sie wird dann sicherlich nachversteuert -also der Betrag der über den 3000€ liegt- Auch wurde dieses Jahr unser LOB umgewandelt und steuerfrei ausgezahlt. Wie sieht’s da aus?

LG

Ich setze einmal voraus, dass sich Deine Frage auf den Anspruch auf die mtl. Sonderzahlung im Juli 23 bezieht. Nach dem Wortlaut des Tarifvertrages müsstest Du sowohl von Deinem alten als auch von Deinem neuen AG die 220,00 € ungekürzt erhalten da Du bei beiden Arbeitsverhältnissen die Voraussetzungen erfüllst. Die 3.000,00 € können für jedes Arbeitsverhältnis, also auch für aufeinander folgende Arbeitsverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Eine Nachversteuerung erfolgt also nicht.

McOldie

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Antw:Inflationsausgleichprämie
« Antwort #359 am: 14.06.2023 12:09 »
Moin,
vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. Ich bin seit 01.11.21 bei einem kommunalen Arbeitgeber angestellt. Im Februar diesen Jahres hatte ich einen (privaten) Unfall und wahr vom 26.02.23 - einschließlich 28.04.23 krank geschrieben. Für drei Wochen habe ich Krankengeld bezogen ( aber kein Krankengeldzuschuss ?). Ab dem 01.05.23 habe ich auf eigenen Wunsch wieder angefangen zu arbeiten, bin aber nun seit dem 12.06.23 mit der gleichen Diagnose wieder krank geschrieben und werde gleich Krankengeld beziehen.
Nun meine Fragen: Habe ich Anspruch auf die Inflationsprämie?
Wie sieht es mit dem Krankengeldzuschuss aus?
Ich werde aus den Paragraphen nicht schlau.
Lg

1. Anspruch auf den einmaligen Inflationsausgleich 1240 Euro besteht.
2. Es besteht auch grundsätzlich Anspruch auf Krankengeldzuschuss. Der Krankengeldzuschuss berechnet sich zunächst als Differenzbetrag zwischen dem Nettoentgelt nach § 21 TVöD und dem Brutto-Krankengeld der Krankenkasse. In die Berechnung des Nettoentgelts nach § 21 TVöD sind die vermögenswirksamen Leistungen nicht einzubeziehen. Ob das Brutto-Krankengeld so hoch war, dass ein Krankengeldzuschuss nicht zur Auszahlung kommt, kann ich nicht beurteilen. Solltes Du bei der Personalstelle  nachfragen.