Hallo 😊
Ich weiß, es gibt so viele tausend Einzelfälle. Ich bin beschäftigt in einem freien Träger der Kinder und Jugendhilfe (TV-L) mit einem ehrenamtlichen Vorstand und erhoffe mir mit meinem Gesuch hier sachliche Informationen zur Argumentation.
Ich habe jetzt 2 Dinge rausgelesen: zum 01.05. muss das Arbeitsverhältnis bestehen. Und zwischen dem 1.1. und dem 1.5. muss an es mindestens einen Tag geben, an dem Anspruch auf Entgelt bestand.
Nun zum persönlichen: ich habe am 07.11. meine Tochter geboren, war bis 02.01 im Mutterschutz und habe auch den Zuschuss des AG erhalten. Am 01.05. befand ich mich auch in Elternzeit - bis Anfang Oktober
Habe ich Glück, dass ich diese zwei Tage (01.01.,02.01) noch im Mutterschutz war oder ist das irrelevant?
Und: bezieht sich das nur auf diese 1230€ Einmalzahlung oder auch auf die 200€ Teilzahlungen monatlich bis Februar 2024?
Ein riesen Danke an alle, die mir helfen können und durchsehen.
Liebe Grüße.