Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Inflationsausgleichprämie
IKKler:
Folgende Konstellation:
Elternzeit endet zum 30.06.2023
Ab Mai bereits 10 Std pro Woche als Zuverdienst zum Elterngeld plus (erster Arbeitstag 02.05.)
-> Anspruch auf IFP?
-> Bestand zum 01.05. ein Arbeitsverhältnis welches ausreicht um die IFP zu bekommen? (ein ruhendes bestand ja auf jeden fall)
Wie sieht ihr das?
McOldie:
--- Zitat von: IKKler am 24.04.2023 09:17 ---Folgende Konstellation:
Elternzeit endet zum 30.06.2023
Ab Mai bereits 10 Std pro Woche als Zuverdienst zum Elterngeld plus (erster Arbeitstag 02.05.)
-> Anspruch auf IFP?
-> Bestand zum 01.05. ein Arbeitsverhältnis welches ausreicht um die IFP zu bekommen? (ein ruhendes bestand ja auf jeden fall)
Wie sieht ihr das?
--- End quote ---
M.E. besteht ein Anspruch. Als Teilzeitbeschäftigter allerdings nur anteilig.
JK13:
Guten Tag,
ich vermute sehr stark, dass du die Inflationsausgleich von dem alten Arbeitgeber erhalten wirst. Stichtag ist der 01.05.2023, egal ob es im Juni beendet wird.
Luja:
Hallo Marie,
bei mir ist es genauso, dass ich bis Mitte Juli im Mutterschutz sein werde und danach in Elternzeit. Ich denke es wird so sein, dass man bis Ende des Jahres alle Zahlungen bekommt, nur die nächstes Jahr noch kommen (sind glaub noch zwei) nicht. Es verhält sich auch so bei der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld), dass man das noch im Jahr der Geburt bekommt und danach nicht mehr. Vermute daher, dass es sich hier auch so verhält. Und die Bedingung ist ja, dass zum 1. Mai jdas Arbeitsverhältnis bestand (Mutterschutz ist ein Arbeitsverhältnis, als ruhendes Arbeitsverhältnis zählt dann die Elternzeit.)
Liebe Grüße, Luja
Opa:
Inflationsausgleich
Die Beschäftigten erhalten mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat, 1.240 Euro.
Quelle: https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230423_Flugblatt_Einkommensrunde_TVoeD_2023_Nr30.pdf
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