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Inflationsausgleichprämie
Dridri:
… im Papier steht ja nichts davon dass das Arbeitsverhältnis aktiv sein muss. Das Arbeitsverhältnis besteht doch auch, wenn es ruht? Abgesehen davon geht es eher darum, dass man zw. Januar und Mai Entgelt erhalten hat. Jetzt frage ich mich: wie wirkt sich folgendes Szenario aus:
Bin seit Juli 22 in Elternzeit und bleibe auch das ganze Jahr 23 in Elternzeit. Habe aber noch Resturlaub aufgrund BV in der Schwangerschaft. WENN ich mir jetzt einen Teil dieses Urlaubs im Mai auszahlen lasse, gilt die Auszahlung dann als Entgelt? Wenn ja, müsste ich ja eigentlich auch dann Anspruch haben, oder?
Lg Dridri
Opa:
Nein. Und den Urlaub kannst du dir nicht auszahlen lassen.
Micolash:
--- Zitat von: Dridri am 24.04.2023 15:10 ---… aber im Papier steht ja nichts davon. Das Arbeitsverhältnis besteht doch auch, wenn es ruht? Abgesehen davon geht es eher darum, dass man zw. Januar und Mai Entgelt erhalten hat. Jetzt frage ich mich: wie wirkt sich folgendes Szenario aus:
Bin seit Juli 22 in Elternzeit und bleibe auch das ganze Jahr 23 in Elternzeit. Habe aber noch Resturlaub aufgrund BV in der Schwangerschaft. WENN ich mir jetzt einen Teil dieses Urlaubs im Mai auszahlen lasse, gilt die Auszahlung dann als Entgelt? Wenn ja, müsste ich ja eigentlich auch dann Anspruch haben, oder?
Lg Dridri
--- End quote ---
Urlaub darf nur unter einer Bedingung ausgezahlt werden, nämlich wenn der Urlaub ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann, weil das Arbeitsverhältnis endet
TVöDler2022:
Laut dem TV Inflationsausgleich werden bei werdenden Müttern nur die § 18 - 20 des Mutterschutzgesetzes angesprochen.
Diese betreffen Zeiten des Beschäftigungsverbots (vor der Mutterschutzfrist) und die Zeiten der Mutterschutzfrist - also 6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt.
Für die monatliche Zahlung ist maßgebend, ob am 1. des Bezugsmonats noch ein Entgeltanspruch vorlag.
In ihrem Fall sollte somit die monatliche Zahlung ab 08/23 entfallen.
Jahressonderzahlung (nachträgliche Zahlung in 11/23) und Mutterschaft/Elternzeit ist hiermit nicht vergleichbar.
--- Zitat von: Luja am 24.04.2023 14:58 ---Hallo Marie,
bei mir ist es genauso, dass ich bis Mitte Juli im Mutterschutz sein werde und danach in Elternzeit. Ich denke es wird so sein, dass man bis Ende des Jahres alle Zahlungen bekommt, nur die nächstes Jahr noch kommen (sind glaub noch zwei) nicht. Es verhält sich auch so bei der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld), dass man das noch im Jahr der Geburt bekommt und danach nicht mehr. Vermute daher, dass es sich hier auch so verhält. Und die Bedingung ist ja, dass zum 1. Mai jdas Arbeitsverhältnis bestand (Mutterschutz ist ein Arbeitsverhältnis, als ruhendes Arbeitsverhältnis zählt dann die Elternzeit.)
Liebe Grüße, Luja
--- End quote ---
IrgendwasmitHandwerk:
Kollege fragt, wie es aussieht: Er tritt zum 31.05. aus und erhält dort auch das letzte Mal eine Zahlung. Wird er am 30.06. die IFP sehen oder muss man aktiv zum Zahltag MA sein? Er wechselt in die Privatwirtschaft.
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