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Inflationsausgleichprämie
Micolash:
--- Zitat von: IrgendwasmitHandwerk am 24.04.2023 15:37 ---Kollege fragt, wie es aussieht: Er tritt zum 31.05. aus und erhält dort auch das letzte Mal eine Zahlung. Wird er am 30.06. die IFP sehen oder muss man aktiv zum Zahltag MA sein? Er wechselt in die Privatwirtschaft.
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Stichtag ist der 01.05. also sollte er sie erhalten.
Opa:
Die Inflationsausgleichsprämie erhalten ohnehin nur Mitglieder der dbb-Gewerkschaften. Verdi hat leider nicht mit unterschrieben:
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf
Micolash:
--- Zitat von: Opa am 24.04.2023 16:06 ---Die Inflationsausgleichsprämie erhalten ohnehin nur Mitglieder der dbb-Gewerkschaften. Verdi hat leider nicht mit unterschrieben:
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf
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Jetzt mach die Leute nicht noch nervöser als sie schon sind :)
Johannes1893:
Wenn man Leute die zum 31.05. gekündigt haben ausschließen wollte hätte man den 01.06. als Bedingung für das bestehende Arbeitsverhältnis nehmen können. Ich sehe nur zwei notwendige Bedingungen (Arbeitsverhältnis am 01.05. und Entgeltanspruch an mindestens einem Tag vom 01.01. bis 31.05.)
Dridri:
--- Zitat von: Micolash am 24.04.2023 15:12 ---
--- Zitat von: Dridri am 24.04.2023 15:10 ---… aber im Papier steht ja nichts davon. Das Arbeitsverhältnis besteht doch auch, wenn es ruht? Abgesehen davon geht es eher darum, dass man zw. Januar und Mai Entgelt erhalten hat. Jetzt frage ich mich: wie wirkt sich folgendes Szenario aus:
Bin seit Juli 22 in Elternzeit und bleibe auch das ganze Jahr 23 in Elternzeit. Habe aber noch Resturlaub aufgrund BV in der Schwangerschaft. WENN ich mir jetzt einen Teil dieses Urlaubs im Mai auszahlen lasse, gilt die Auszahlung dann als Entgelt? Wenn ja, müsste ich ja eigentlich auch dann Anspruch haben, oder?
Lg Dridri
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Urlaub darf nur unter einer Bedingung ausgezahlt werden, nämlich wenn der Urlaub ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann, weil das Arbeitsverhältnis endet
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Schade… ich finde das gelinde gesagt ein richtiges Unding, die außen vor zu lassen, die seit letztem Jahr in EZ sind. Das hat für mich nichts mit Gleichbehandlung zu tun. Die Banken haben das auch hinbekommen. Gibts hier ggf. eine Aussicht auf Erfolg, sollte man nach dem endgültigen Inkrafttreten des TV eine Leistungsklage beim Arbeitsgericht einreichen? Wir in Elternzeit verdienen (natürlich und auch wissentlich) eh schon weniger, das ist auch von mir aus auch ok. Aber wir haben auch enorme Mehrkosten durch die Inflation und werden von keiner Stelle entlastet. Wie passt das mit der Gleichbehandlung zusammen?
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