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Inflationsausgleichprämie
Marie:
Ich fürchte es ist noch zu früh um endgültig sagen zu können, ob man in Mutterschutz und/oder Elternzeit Glück oder Pech haben wird.
Ich vermute, man bekommt Geld während man in Mutterschutz ist und ab der Elternzeit nicht mehr. Aber sicher bin ich mir da nach wie vor nicht, dafür gibt es bisher auch noch zu wenig klare Informationen.
Micolash:
Warum zu früh? Der Tarifvertrag über die Sonderzahlungen ist ausformuliert und unterzeichnet.
Kein Entgeltanspruch = keine Sonderzahlung.
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf
Dridri:
--- Zitat von: Micolash am 24.04.2023 17:02 ---Warum zu früh? Der Tarifvertrag über die Sonderzahlungen ist ausformuliert und unterzeichnet.
Kein Entgeltanspruch = keine Sonderzahlung.
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf
--- End quote ---
Finde auch das ist ziemlich deutlich… :'(
Sabri48:
--- Zitat von: Luja am 24.04.2023 14:58 ---Hallo Marie,
bei mir ist es genauso, dass ich bis Mitte Juli im Mutterschutz sein werde und danach in Elternzeit. Ich denke es wird so sein, dass man bis Ende des Jahres alle Zahlungen bekommt, nur die nächstes Jahr noch kommen (sind glaub noch zwei) nicht. Es verhält sich auch so bei der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld), dass man das noch im Jahr der Geburt bekommt und danach nicht mehr. Vermute daher, dass es sich hier auch so verhält. Und die Bedingung ist ja, dass zum 1. Mai jdas Arbeitsverhältnis bestand (Mutterschutz ist ein Arbeitsverhältnis, als ruhendes Arbeitsverhältnis zählt dann die Elternzeit.)
Liebe Grüße, Luja
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Zu den monatlichen Sonderzahlungen:
‚Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten
in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 (Bezugsmonate) monatliche Sonderzahlungen. Die Auszahlung erfolgt mit dem Entgelt des jeweiligen Bezugsmonats. Der Anspruch auf den monatlichen Inflationsausgleich besteht jeweils nur, wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat.‘
Hab das mal eben rauskopiert. Ein Arbeitsverhältnis besteht ja weiterhin, die Frage ist, hat man Anspruch auf Entgelt während des Mutterschutzes bzw. in Elternzeit? Ich schätze in Elternzeit nicht, aber während des Mutterschutzes eventuell, weil der Arbeitgeber ja ein Teil vom Mutterschaftsgeld zahlt 🤔?
Kennt sich ja jemand aus?
Micolash:
Ja, es werden im Tarifvertrag explizit die §§ 18 bis 20 MuSchG erwähnt
§4 Abs 2:
--- Zitat ---Anspruch auf Entgelt (...) sind ferner (...) Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchG
--- End quote ---
§ 18 Mutterschutzlohn
§ 19 Mutterschaftsgeld
§ 20 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
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