Autor Thema: Inflationsausgleichprämie  (Read 139139 times)

Micolash

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Im vom dbb veröffentlichten Vertragstext steht nichts davon, das Teilzeitbeschäftigte die Inflationsprämie
nur anteilig bekommen - hab ich was übersehen?
§2 Abs 2 Satz 3 sowie §3 Abs 2 Satz 3:
Zitat
§ 24 Absatz 2 TVöD bzw. § 7 Absatz 3 TV-V gelten entsprechend.

§ 24 Abs 2 TVÖD:
Zitat
(2) Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, erhalten
Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten
durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer
Vollzeitbeschäftigter entspricht

Opa

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Ist ja okay, wenn Hausmeister, Schulsekretärinnen und Reinigungskräfte die 5 Paragraphen dieses Vertrags nicht verstehen. Aber dann noch herumzudiskutieren, nachdem man es vernünftig erklärt hat, ist schon fast unverschämt.

Ich hoffe, §5 2. Halbsatz TV Inflationsausgleich kommt zum tragen.

Marie

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Ist ja okay, wenn Hausmeister, Schulsekretärinnen und Reinigungskräfte die 5 Paragraphen dieses Vertrags nicht verstehen. Aber dann noch herumzudiskutieren, nachdem man es vernünftig erklärt hat, ist schon fast unverschämt.

Ich hoffe, §5 2. Halbsatz TV Inflationsausgleich kommt zum tragen.

Das verstehe ich jetzt leider nicht :(.

Könnten Sie mir diesen Halbsatz nochmal erklären, das wäre ganz toll :)

Dridri

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Elternzeit = kein Entgeltanspruch = keine Inflationsausgleichsprämie.
§2 Abs 1 und §3 Abs 1

Jap. Das weiß ich. Ist sachlich begründet.  Ist für mich jedoch immer noch kein guter Grund. Wir befinden uns ja augenscheinlich in einem Sozialstaat und außerhalb unserer EZ leisten wir für diesen unseren Dienst ab. Nun fühlt sich weder der AG noch das Amt für Versorgung zuständig diejenigen zu unterstützen, die in EZ sind und man wird dermaßen abgefrühstückt seitens Tarifparteien und sogar hier noch blöd angemacht, wenn man das hinterfragt. Wir sind ja in einem Forum, da darf man das auch mal missmutig erwähnen und darüber diskutieren.  ;) dachte ich zumindest. Aber vorher wird man eher noch mit Berufsgruppen betitelt die in den Augen mancher Trolle nicht schlau und ehrbar genug sind, um diesen Beschluss zu kapieren. Alter weißer Mann hat diese Probleme ja nicht. Echt unfassbar 

liamsmith

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Bei den Lohnerhöhungen ab März 2024 käme es auf die konkrete Ausgestaltung der Elterngeldstelle an. In einigen Fällen können Lohnerhöhungen berücksichtigt werden, die sich möglicherweise auf die Höhe des Elterngeldbezugs auswirken. Es wird empfohlen, sich direkt an die Elterngeldstelle zu wenden, um deren Richtlinien und Verfahren zu klären.

DERARO

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Servus,
erhält man die 1240 Euro, wenn sein erster Arbeitstag am 15.05 ist?

 

Micolash

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Servus,
erhält man die 1240 Euro, wenn sein erster Arbeitstag am 15.05 ist?

Nein, da am 01.05. kein Arbeitsverhältnis bestand.

TworeckA

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Welcher Zeitraum ist nun die Grundlage für die Berechnung der Inflationsprämie von 1240 € im Juni 23 und 220 € monatlich für die Monate Juli bis Februar 2024?

Gerade, wenn man unterschiedlich verdient hat?

Micolash

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Welcher Zeitraum ist nun die Grundlage für die Berechnung der Inflationsprämie von 1240 € im Juni 23 und 220 € monatlich für die Monate Juli bis Februar 2024?

Gerade, wenn man unterschiedlich verdient hat?

Für 1240€:
Ein Tag Entgeltanspruch zwischen 01.01. und 31.05. und ein bestehendes Arbeitsverhältnis am 01.05.

220€:
Ein Tag Entgeltanspruch im jeweiligen Monat

MoinMoin

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Welcher Zeitraum ist nun die Grundlage für die Berechnung der Inflationsprämie von 1240 € im Juni 23 und 220 € monatlich für die Monate Juli bis Februar 2024?

Gerade, wenn man unterschiedlich verdient hat?
Du meinst sicher du hast unterschiedliche Teilzeit gehabt, oder?
Denn der verdienst ist irrelevant bei der Prämie.

Brandywine17

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Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #70 am: 25.04.2023 08:19 »
Hallo,
ich wechsle ab 01.07.23 vom TV-L in den TVöD-VKA.
Ich gehe mal davon aus, dass ich die Einmalzahlung über 1240€ nicht erhalten werden. Wie siehts es dann anschließend mit den monatlichen Zahlungen über 220€ aus?
Vielen Dank für eine Info.

Micolash

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #71 am: 25.04.2023 08:26 »
Bekommst du.

Brandywine17

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #72 am: 25.04.2023 08:32 »
Die Einmalzahlung auch?

niagAkcaBdipS

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #73 am: 25.04.2023 08:39 »
Die Einmalzahlung auch?

Maximal rückwirkend von deinem alten AG, wenn das Ergebnis analog zu dem Ergebnis im TVÖD ist.

MoinMoin

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #74 am: 25.04.2023 08:52 »
Die Einmalzahlung auch?

Maximal rückwirkend von deinem alten AG, wenn das Ergebnis analog zu dem Ergebnis im TVÖD ist.
Nein, da der TV-L noch bis 30.9. läuft, kann da nichts rückwirkend passieren.