Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Inflationsausgleichprämie
Micolash:
--- Zitat von: geigerzaehler am 24.04.2023 19:22 ---Im vom dbb veröffentlichten Vertragstext steht nichts davon, das Teilzeitbeschäftigte die Inflationsprämie
nur anteilig bekommen - hab ich was übersehen?
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§2 Abs 2 Satz 3 sowie §3 Abs 2 Satz 3:
--- Zitat ---§ 24 Absatz 2 TVöD bzw. § 7 Absatz 3 TV-V gelten entsprechend.
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§ 24 Abs 2 TVÖD:
--- Zitat ---(2) Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, erhalten
Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten
durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer
Vollzeitbeschäftigter entspricht
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Opa:
Ist ja okay, wenn Hausmeister, Schulsekretärinnen und Reinigungskräfte die 5 Paragraphen dieses Vertrags nicht verstehen. Aber dann noch herumzudiskutieren, nachdem man es vernünftig erklärt hat, ist schon fast unverschämt.
Ich hoffe, §5 2. Halbsatz TV Inflationsausgleich kommt zum tragen.
Marie:
--- Zitat von: Opa am 24.04.2023 21:33 ---Ist ja okay, wenn Hausmeister, Schulsekretärinnen und Reinigungskräfte die 5 Paragraphen dieses Vertrags nicht verstehen. Aber dann noch herumzudiskutieren, nachdem man es vernünftig erklärt hat, ist schon fast unverschämt.
Ich hoffe, §5 2. Halbsatz TV Inflationsausgleich kommt zum tragen.
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Das verstehe ich jetzt leider nicht :(.
Könnten Sie mir diesen Halbsatz nochmal erklären, das wäre ganz toll :)
Dridri:
--- Zitat von: Micolash am 24.04.2023 18:34 ---Elternzeit = kein Entgeltanspruch = keine Inflationsausgleichsprämie.
§2 Abs 1 und §3 Abs 1
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Jap. Das weiß ich. Ist sachlich begründet. Ist für mich jedoch immer noch kein guter Grund. Wir befinden uns ja augenscheinlich in einem Sozialstaat und außerhalb unserer EZ leisten wir für diesen unseren Dienst ab. Nun fühlt sich weder der AG noch das Amt für Versorgung zuständig diejenigen zu unterstützen, die in EZ sind und man wird dermaßen abgefrühstückt seitens Tarifparteien und sogar hier noch blöd angemacht, wenn man das hinterfragt. Wir sind ja in einem Forum, da darf man das auch mal missmutig erwähnen und darüber diskutieren. ;) dachte ich zumindest. Aber vorher wird man eher noch mit Berufsgruppen betitelt die in den Augen mancher Trolle nicht schlau und ehrbar genug sind, um diesen Beschluss zu kapieren. Alter weißer Mann hat diese Probleme ja nicht. Echt unfassbar
liamsmith:
Bei den Lohnerhöhungen ab März 2024 käme es auf die konkrete Ausgestaltung der Elterngeldstelle an. In einigen Fällen können Lohnerhöhungen berücksichtigt werden, die sich möglicherweise auf die Höhe des Elterngeldbezugs auswirken. Es wird empfohlen, sich direkt an die Elterngeldstelle zu wenden, um deren Richtlinien und Verfahren zu klären.
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