Autor Thema: Inflationsausgleichprämie  (Read 137777 times)

lenykrl

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #75 am: 25.04.2023 09:33 »
Ich wechsle am 01.06. von TV-L in TVöD. Bekomme ich die Einmalzahlung?

FearOfTheDuck

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #76 am: 25.04.2023 09:48 »
Nein, da dein AV im TVÖD nicht am 01.05. bestand und du wohl auch nicht 01-05/23 einen Tag dort gearbeitet hast.


SchrödingersKatze

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Hat jemand eine Meinung dazu, ob das Leistungsentgelt nach Par. 18 TVöD auch zum Entgelt zählt? Es wird bei uns auch während der EZ auf Basis des Vorjahres gezahlt, während das Arbeitsverhältnis ruht.

pagricola

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #79 am: 25.04.2023 10:07 »
Ich wechsle am 01.06. von TV-L in TVöD. Bekomme ich die Einmalzahlung?

Ist bei mir genauso. Leider werden wir bei den 1240€ Stand jetzt Pech haben und nur die monatlichen 220€ netto erhalten.

Denntist

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Ich finde es super, dass man die Inflationsprämie in der Elternzeit nicht bekommt.

Die Inflation hat schließlich vor Eltern in Elternzeit halt gemacht.

Sehr sozialer Tarifabschluss.

FearOfTheDuck

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Ich stelle mir gerade die Frage, ob der Charakter des Inflationsausgleichs bei diesen ganzen Abwägungen, "aber-wenn"s und Ausschlüssen davon durch den TV noch erfüllt ist...

BAT

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Ich stelle mir gerade die Frage, ob der Charakter des Inflationsausgleichs bei diesen ganzen Abwägungen, "aber-wenn"s und Ausschlüssen davon durch den TV noch erfüllt ist...

Na eigentlich müssten den alle voll bekommen, weil nicht die Arbeitskraft und deren Excellenz und Umfang zum Tatbestand für Erhöhungen gemacht wurden, sondern die Inflation, und die ist für alle gleich. Dass Personen zwei Teilzeitstellen haben könnten ist eine unbewiesene Vermutung.

Aber es geht ja auch in die andere Richtung. Wir haben hier einen Rentner, der eigentlich zum 30.04. ausgeschieden wäre, er nutzt nun aber die (fast) unbegrenzte Zuverdienstmöglichkeit für weitere acht Monat, hat also jetzt wohl locker 5000 € netto. Und der Inflationsausgleich kommt noch oben drauf, da geht das Grinsen von hier bis Mexiko ;D
« Last Edit: 25.04.2023 10:49 von BAT »

lenykrl

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #83 am: 25.04.2023 10:33 »
Wäre aber wirklich schade, da einige ja schon länger im öffentlichen Dienst arbeitet und nicht jetzt einfach so daher kommen sage ich mal....

Ich habe gerade nochmal mit Verdi telefoniert und dort wurde mir gesagt, dass noch kein Tarifvertrag steht.
Es wurde sich geeinigt und Eckpunkte erarbeitet und daraus muss jetzt in den nächsten Wochen ein Tarifvertrag erstellt werden.
Und evtl. könnte man doch rückwirkend noch etwas machen.

MoinMoin

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #84 am: 25.04.2023 10:40 »
Ich verstehe ja, dass das Timing echt bei euch beschissen ist.
Aber nur weil man vorher im öD gearbeitet hat hat man doch seinen AG gewechselt (zum beschissenen Zeitpunkt).
Also warum solltet ihr anders behandelt werden, wie alle anderen die erst ab dem 2.5. einen TVöD AV unterschrieben haben?
Stichtagsregelungen sind immer für einige ätzend.
Und die Regelung ist doch simple und klar:
1240€ gibt es wenn du am 1.5. im TVöD angestellt warst und einen Tag in dem Halbjahr Entgelt erhalten hast.
Beides ist bei euch zu verneinen.
Wenn man das für Euch jetzt auf den 1.6. setzen würde, dann wären die die zum 30.5. gehen gekniffen.



Umlauf

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Ich stelle mir gerade die Frage, ob der Charakter des Inflationsausgleichs bei diesen ganzen Abwägungen, "aber-wenn"s und Ausschlüssen davon durch den TV noch erfüllt ist...

Einfach nachlesen beim BMF:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

z.B. Punkt 5 oder 10

Das beste:
Es besteht kein Progressionsvorbehalt.

BAT

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Einfach nachlesen beim BMF:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

z.B. Punkt 5 oder 10

Das beste:
Es besteht kein Progressionsvorbehalt.

Sachlicher Zusammenhang. Wenn also die Inflation zum 01.01.24 auf 1 % sinkt, gibt es keine Steuerfreiheit mehr.

lenykrl

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #87 am: 25.04.2023 10:53 »
Ja natürlich. Dann müsste man sich eine andere Regelung ausdenken. So dass jeder Anspruch darauf hat. Einmalig. Oder halt vom alten Arbeitgeber.
Die Inflation findet nicht am 01.05. statt.
Aber darüber brauchen wir auch nicht diskutieren, wir machen die Regeln nicht.. können nur abwarten

Umlauf

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #88 am: 25.04.2023 10:55 »
Wie wurde das in anderen Bereichen gelöst?

Umlauf

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Einfach nachlesen beim BMF:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

z.B. Punkt 5 oder 10

Das beste:
Es besteht kein Progressionsvorbehalt.

Sachlicher Zusammenhang. Wenn also die Inflation zum 01.01.24 auf 1 % sinkt, gibt es keine Steuerfreiheit mehr.

Dort steht:
Es muss nur als solche ausgewiesen sein.