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Inflationsausgleichprämie

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Umlauf:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 25.04.2023 10:15 ---Ich stelle mir gerade die Frage, ob der Charakter des Inflationsausgleichs bei diesen ganzen Abwägungen, "aber-wenn"s und Ausschlüssen davon durch den TV noch erfüllt ist...

--- End quote ---

Einfach nachlesen beim BMF:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

z.B. Punkt 5 oder 10

Das beste:
Es besteht kein Progressionsvorbehalt.

BAT:

--- Zitat von: Umlauf am 25.04.2023 10:45 ---
Einfach nachlesen beim BMF:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

z.B. Punkt 5 oder 10

Das beste:
Es besteht kein Progressionsvorbehalt.

--- End quote ---

Sachlicher Zusammenhang. Wenn also die Inflation zum 01.01.24 auf 1 % sinkt, gibt es keine Steuerfreiheit mehr.

lenykrl:
Ja natürlich. Dann müsste man sich eine andere Regelung ausdenken. So dass jeder Anspruch darauf hat. Einmalig. Oder halt vom alten Arbeitgeber.
Die Inflation findet nicht am 01.05. statt.
Aber darüber brauchen wir auch nicht diskutieren, wir machen die Regeln nicht.. können nur abwarten

Umlauf:
Wie wurde das in anderen Bereichen gelöst?

Umlauf:

--- Zitat von: BAT am 25.04.2023 10:51 ---
--- Zitat von: Umlauf am 25.04.2023 10:45 ---
Einfach nachlesen beim BMF:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html

z.B. Punkt 5 oder 10

Das beste:
Es besteht kein Progressionsvorbehalt.

--- End quote ---

Sachlicher Zusammenhang. Wenn also die Inflation zum 01.01.24 auf 1 % sinkt, gibt es keine Steuerfreiheit mehr.

--- End quote ---

Dort steht:
Es muss nur als solche ausgewiesen sein.

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