Autor Thema: Inflationsausgleichprämie  (Read 138772 times)

BAT

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Dort steht:
Es muss nur als solche ausgewiesen sein.

Es gäbe dann keinen sachlichen Zusammenhang mehr, das ist zu weit weg um Steuerfreiheit für Januar und Februar 24 zu gewähren.

Aber

a) wird sich das keiner trauen dies zu ändern und
b) wird die Inflation auch dann sicher höher liegen...

jimundjoe

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Hallo zusammen,

ich fange am 01.06. bei einer Sparkasse an und habe mir eben das Dokument "Tarifvertrag Inflationsausgleich" durchgelesen und möchte mich versichern, dass ich es richtig verstanden habe:

§2, Abs. 1: Die Einmalzahlung erhalte ich nicht. Da ich mein Arbeitsverhältnis am 01.05. nicht bestand.

§3, Abs. 1: Die monatliche Sonderzahlung erhalte ich, so lange mein Arbeitsverhältnis bis Februar 2024 besteht.

Korrekt?

Umlauf

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Korrekt

gerzeb

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #93 am: 25.04.2023 11:51 »
Ja natürlich. Dann müsste man sich eine andere Regelung ausdenken. So dass jeder Anspruch darauf hat. Einmalig. Oder halt vom alten Arbeitgeber.
Die Inflation findet nicht am 01.05. statt.
Aber darüber brauchen wir auch nicht diskutieren, wir machen die Regeln nicht.. können nur abwarten

Für alle wird sich niemals eine Regelung finden! Bei so vielen Beschäftigten, wie stellst du dir das vor? Ist halt so im Leben, mal hat man Glück, mal Pech. Pech für dich, Glück die am 01.05.23 neu anfangen oder zum 31.05.23 in Rente gehen...

pagricola

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #94 am: 25.04.2023 13:01 »
Ja natürlich. Dann müsste man sich eine andere Regelung ausdenken. So dass jeder Anspruch darauf hat. Einmalig. Oder halt vom alten Arbeitgeber.
Die Inflation findet nicht am 01.05. statt.
Aber darüber brauchen wir auch nicht diskutieren, wir machen die Regeln nicht.. können nur abwarten

Ist doch ganz einfach in der Theorie, im Zeitraum Januar bis einschließlich Juni Entgeltberechtigt im TVÖD sein bzw. auch tatsächlich welches erhalten.

Aber möchte dir keine Hoffnungen haben, ich habe mich damit schon abgefunden, es nicht zu bekommen.  ;)

MoinMoin

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #95 am: 25.04.2023 17:23 »
Wie wurde das in anderen Bereichen gelöst?
Per Stichtag.
Warum sollte jemand der nicht im TVöD war für die Monate Jan-Mai eine InflationsPrämie bekommen?
So die Logik dieser Regelung.
Wenn du im Juli gehen würdest, würdest du die monatliche Einmalzahlung von Aug-Dez auch nicht einfordern, oder?
Es gibt welche die beim Wechsel TVöD TV-L keine Prämie bekommen und andere 2x
ist halt immer so die einen gewinnen die anderen verlieren.

TVöDler2022

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Außerdem ist die Steuerfreiheit vom 26.10.22 - 31.12.24 gesetzlich garantiert.

Wird nicht mehr vom Gesetzgeber zurückgenommen, nachdem jetzt etliche Tarifabschlüsse diese monatlichen Zahlungen bis 2024 enthalten.


Dort steht:
Es muss nur als solche ausgewiesen sein.

Es gäbe dann keinen sachlichen Zusammenhang mehr, das ist zu weit weg um Steuerfreiheit für Januar und Februar 24 zu gewähren.

Aber

a) wird sich das keiner trauen dies zu ändern und
b) wird die Inflation auch dann sicher höher liegen...

BAT

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Außerdem ist die Steuerfreiheit vom 26.10.22 - 31.12.24 gesetzlich garantiert.


Ausweislich den Informationen vom Finanzministerium nur unter dem Vorbehalt einer hohen Inflation.

Umlauf

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Da freue ich mich aber auf die 1,5% Inflation in Januar 2024  :-X

Tanja88312

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Das wird dann bei mir ja richtig kompliziert  :o
Folgende Sachlage:
Seit 06/2022 in Elternzeit
Ab 08/2023 Teilzeit in Elternzeit.
Soweit eigentlich ganz klar, die mtl. Prämie würde ich ab August erhalten.
Nun ist es aber so, dass ich aufgrund von Personalmangel im März/April 2 Wochen „ausgeholfen“ habe und in dieser Zeit täglich 6-6,5 Std. gearbeitet habe. Da ich noch Elterngeld erhalte, habe ich mich mit dem Lohnbüro darauf geeinigt, dass mir diese Stunden gutgeschrieben werden anstatt sie mir als Entgelt auszahlen zu lassen.
So gesehen, bestand ja in der Zeit vom 01.01.23-31.05.23 Anspruch auf Entgelt?! Oder habe ich da einen Denkfehler? Ist dies vielleicht dann auch nur Auslegungssache des AG?

Anne

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Hallo zusammen, ich bin seit August 22 in Elternzeit und habe im April 2023 meine Bonuszahlung von 2022 ausbezahlt bekommen. Bestand somit Anspruch auf Entgelt und habe ich damit Anspruch auf die Inflationsprämie?

Danke vorab!

lenykrl

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #101 am: 26.04.2023 09:07 »
Na siehst du. Die einen bekommen gar nichts, die anderen bekommen's 2 mal oder sogar öfter. Da läuft doch irgendwas falsch. Aber würde ich es bekommen, würde ich natürlich auch sagen "Pech für die anderen". So sind wir Menschen halt. Wir denken immer nur an uns selbst :)

Umlauf

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #102 am: 26.04.2023 09:27 »
Das sollte das Finanzamt aber mitbekommt.
Habe aber keine Ahnung, welche internen Reglungen es dazu gibt.

FearOfTheDuck

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Antw:Inflationsprämie nach Wechsel von TV-L zu TVöD
« Antwort #103 am: 26.04.2023 10:52 »
Na siehst du. Die einen bekommen gar nichts, die anderen bekommen's 2 mal oder sogar öfter. Da läuft doch irgendwas falsch. Aber würde ich es bekommen, würde ich natürlich auch sagen "Pech für die anderen". So sind wir Menschen halt. Wir denken immer nur an uns selbst :)

Das hat nichts mit "Wir denken immer nur an uns selbst" zu tun. Dieses "Glück" oder "Pech" ergibt sich faktisch aus den getroffenen Regelungen.

Wer damit nicht nicht einverstanden ist, wende sich an die Urheber dieser Regelung.

Marianne

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Inflationsausgleichgeld
« Antwort #104 am: 26.04.2023 10:57 »
Bekommen Kollegen/innen die in ATZ sind auch Inflationsausgleichgeld und in welcher Höhe?