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Inflationsausgleichprämie

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MoinMoin:

--- Zitat von: Umlauf am 25.04.2023 10:55 ---Wie wurde das in anderen Bereichen gelöst?

--- End quote ---
Per Stichtag.
Warum sollte jemand der nicht im TVöD war für die Monate Jan-Mai eine InflationsPrämie bekommen?
So die Logik dieser Regelung.
Wenn du im Juli gehen würdest, würdest du die monatliche Einmalzahlung von Aug-Dez auch nicht einfordern, oder?
Es gibt welche die beim Wechsel TVöD TV-L keine Prämie bekommen und andere 2x
ist halt immer so die einen gewinnen die anderen verlieren.

TVöDler2022:
Außerdem ist die Steuerfreiheit vom 26.10.22 - 31.12.24 gesetzlich garantiert.

Wird nicht mehr vom Gesetzgeber zurückgenommen, nachdem jetzt etliche Tarifabschlüsse diese monatlichen Zahlungen bis 2024 enthalten.


--- Zitat von: BAT am 25.04.2023 11:05 ---
--- Zitat von: Umlauf am 25.04.2023 10:57 ---
Dort steht:
Es muss nur als solche ausgewiesen sein.

--- End quote ---

Es gäbe dann keinen sachlichen Zusammenhang mehr, das ist zu weit weg um Steuerfreiheit für Januar und Februar 24 zu gewähren.

Aber

a) wird sich das keiner trauen dies zu ändern und
b) wird die Inflation auch dann sicher höher liegen...

--- End quote ---

BAT:

--- Zitat von: TVöDler2022 am 25.04.2023 18:34 ---Außerdem ist die Steuerfreiheit vom 26.10.22 - 31.12.24 gesetzlich garantiert.


--- End quote ---

Ausweislich den Informationen vom Finanzministerium nur unter dem Vorbehalt einer hohen Inflation.

Umlauf:
Da freue ich mich aber auf die 1,5% Inflation in Januar 2024  :-X

Tanja88312:
Das wird dann bei mir ja richtig kompliziert  :o
Folgende Sachlage:
Seit 06/2022 in Elternzeit
Ab 08/2023 Teilzeit in Elternzeit.
Soweit eigentlich ganz klar, die mtl. Prämie würde ich ab August erhalten.
Nun ist es aber so, dass ich aufgrund von Personalmangel im März/April 2 Wochen „ausgeholfen“ habe und in dieser Zeit täglich 6-6,5 Std. gearbeitet habe. Da ich noch Elterngeld erhalte, habe ich mich mit dem Lohnbüro darauf geeinigt, dass mir diese Stunden gutgeschrieben werden anstatt sie mir als Entgelt auszahlen zu lassen.
So gesehen, bestand ja in der Zeit vom 01.01.23-31.05.23 Anspruch auf Entgelt?! Oder habe ich da einen Denkfehler? Ist dies vielleicht dann auch nur Auslegungssache des AG?

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