Hallo Marie,
bei mir ist es genauso, dass ich bis Mitte Juli im Mutterschutz sein werde und danach in Elternzeit. Ich denke es wird so sein, dass man bis Ende des Jahres alle Zahlungen bekommt, nur die nächstes Jahr noch kommen (sind glaub noch zwei) nicht. Es verhält sich auch so bei der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld), dass man das noch im Jahr der Geburt bekommt und danach nicht mehr. Vermute daher, dass es sich hier auch so verhält. Und die Bedingung ist ja, dass zum 1. Mai jdas Arbeitsverhältnis bestand (Mutterschutz ist ein Arbeitsverhältnis, als ruhendes Arbeitsverhältnis zählt dann die Elternzeit.)
Liebe Grüße, Luja
Zu den monatlichen Sonderzahlungen:
‚Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten
in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 (Bezugsmonate) monatliche Sonderzahlungen. Die Auszahlung erfolgt mit dem Entgelt des jeweiligen Bezugsmonats. Der Anspruch auf den monatlichen Inflationsausgleich besteht jeweils nur, wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat.‘
Hab das mal eben rauskopiert. Ein Arbeitsverhältnis besteht ja weiterhin, die Frage ist, hat man Anspruch auf Entgelt während des Mutterschutzes bzw. in Elternzeit? Ich schätze in Elternzeit nicht, aber während des Mutterschutzes eventuell, weil der Arbeitgeber ja ein Teil vom Mutterschaftsgeld zahlt 🤔?
Kennt sich ja jemand aus?