Inflationsausgleichprämie

Begonnen von Denntist, 17.04.2023 14:12

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Umlauf

Zitat von: sonwik in 27.05.2023 14:43
Hallo,

ich bin als Saisonkraft (Vollzeit, 01.04. bis 30.09.23) auf dem Bauhof einer kleinen Kommune tätig.
Bekomme ich die 1240 € Inflationsausgleichszahlung und die weiteren 200 € monatlich bis September ebenfalls?

Gruß

sonwik

Ja, es sind 220€.
Bei Teilzeitkräften nur anteilig.

Nerostar

Hallo,

wollte in meinem Fall auch mal kurz nachfragen, ob mir die Inflationsausgleichsprämie bezahlt wird.


  • seit Februar 2023 im Krankengeldbezug
    im April 2023 letztmalig Krankengeldzuschuss erhalten
    reguläres Entgelt wurde bis Ende Januar gezahlt
    Arbeitsverhältnis besteht/bestand am 01.05.2023

Kann ich also mit der Zahlung Ende Juni rechnen?

Opa


MichaelBochum

Zitat von: Nerostar in 28.05.2023 13:31
Hallo,

wollte in meinem Fall auch mal kurz nachfragen, ob mir die Inflationsausgleichsprämie bezahlt wird.


  • seit Februar 2023 im Krankengeldbezug
    im April 2023 letztmalig Krankengeldzuschuss erhalten
    reguläres Entgelt wurde bis Ende Januar gezahlt
    Arbeitsverhältnis besteht/bestand am 01.05.2023

Kann ich also mit der Zahlung Ende Juni rechnen?

Ja bekommst du

Marianne

Habe ich Anspruch auf 3000 € Inflationsausgleich wenn ich seit Anfang Mai arbeitsunfähig erkrankt bin und dieses auch noch länger sein wird?  Vollzeitbeschäftigt!

McOldie

Den Inflationsausgleich 2023 (Einmalzahlung 1.240,00 Euro) erhalten Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und bei denen an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat
Die monatlichen Sonderzahlungen erhalten Beschäftigte in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 (Bezugsmonate), sofern in dem jeweiligen Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

Alien1973

Wie ich es vermutet habe:

..... darüber in Kenntnis gesetzt, dass die für die Auszahlung erforderlichen Programmierungsarbeiten in der Personalabrechnungssoftware frühestens mit der Gehaltsabrechnung für den Monat Juli 2023 abgeschlossen werden können.....

Also ist es noch nicht mal sicher, dass mit dem JULI-Gehalt die Sonderzahlung kommt.... armes Deutschland... :o

Nerostar

Vielen Dank für die Antwort. Und wie verhält es sich mit den monatlichen 220€ ab Juli? In diesen Monaten habe ich keinen Anspruch auf Entgelt, noch auf Krankengeldzuschuss. Ich erhalte lediglich das Krankengeld von der Krankenkasse.


McOldie

Zitat von: Nerostar in 31.05.2023 14:03
Vielen Dank für die Antwort. Und wie verhält es sich mit den monatlichen 220€ ab Juli? In diesen Monaten habe ich keinen Anspruch auf Entgelt, noch auf Krankengeldzuschuss. Ich erhalte lediglich das Krankengeld von der Krankenkasse.
Anspruch besteht nur, wenn an mindestens 1 Tag in dem Kalendermonat ein Entgelt gezahlt wird. Also in Ihrem Fall kein Anspruch

MoinMoin

Zitat von: McOldie in 31.05.2023 14:37
Zitat von: Nerostar in 31.05.2023 14:03
Vielen Dank für die Antwort. Und wie verhält es sich mit den monatlichen 220€ ab Juli? In diesen Monaten habe ich keinen Anspruch auf Entgelt, noch auf Krankengeldzuschuss. Ich erhalte lediglich das Krankengeld von der Krankenkasse.
Anspruch besteht nur, wenn an mindestens 1 Tag in dem Kalendermonat ein Entgelt gezahlt wird. Also in Ihrem Fall kein Anspruch
Steht im Tarifvertrag wirklich gezahlt? oder doch nur Anspruch auf Entgelt?

McOldie

Zitat von: MoinMoin in 31.05.2023 18:52
Zitat von: McOldie in 31.05.2023 14:37
Zitat von: Nerostar in 31.05.2023 14:03
Vielen Dank für die Antwort. Und wie verhält es sich mit den monatlichen 220€ ab Juli? In diesen Monaten habe ich keinen Anspruch auf Entgelt, noch auf Krankengeldzuschuss. Ich erhalte lediglich das Krankengeld von der Krankenkasse.
Anspruch besteht nur, wenn an mindestens 1 Tag in dem Kalendermonat ein Entgelt gezahlt wird. Also in Ihrem Fall kein Anspruch
Steht im Tarifvertrag wirklich gezahlt? oder doch nur Anspruch auf Entgelt?

Es muss ein Anspruch bestehen

Heinziheinz

Hallo. Ich hoffe hier kann mir jmd. weiterhelfen. Ich befinde mich seit Dezember 22 im Krankengeldbezug und bin leider auch noch weiterhin krank, sodass ich zwischen 01.jan und 31.mai nicht einen Tag gearbeitet habe. Somit dürfte ich laut meiner Recherchen keinen Anspruch auf die Einmalzahlung haben. Wenn ich ab Juli wieder arbeite,  bestünde denn dann wenigstens Anspruch auf die monatlichen Zahlungen von 220€ ?

Vielen Dank im voraus. 

Bastel


Anderlx63

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei uns im LRA erfolgt die Auszahlung erst mit der Juli Abrechnung , da die " AKDB" es nicht auf die Reihe bekommt.
Ist das bei Euch, wenn AKDB Abrechnung,  auch so?

Danke für die Antworten.

Grüße

Anderl

uBAB

Bei uns gibt es noch keine Informationen dazu, weder in die eine noch in die andere Richtung.
Hier berichtet noch jemand davon:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120506.msg301951.html#msg301951
Gibt halt sehr viele AG im ÖD, jeder mit einer eigenen Abrechnungssoftware.

Mir stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit, wenn der AG das nach eigenem Gutdünken nach hinten schiebt.