Bei meiner ersten Antwort hatte ich überlesen, dass nur jeder 2. Freitag frei wäre.
Bei der Berechnung des Uraubsanspruchs ist die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage aber von Bedeutung, d.h. bei einer Abweichung von der 5-Tage-Woche errechnet sich der Urlaubsanspruch anders.
Offenbar gibt es hier aber keine offizielle Absprache zur Arbeitszeitverteilung, sondern es wird je nach Bedarf mit dem unmittelbaren Vorgesetzten geregelt. Insoweit könnte man der Auffassung von MoinMoin folgen. Dann muss man sich aber auch gefallen lassen, dass der Freitag auch als Urlaubstag angerechnet wird. Probleme könnte es aber geben, wenn nur Donnerstag der Urlaub genommen wird und der folgende Freitag eigentlich frei sein sollte.
Das eigentlich frei sein sollte gibt es in dem Sinne nicht.
Denn so wie ich es verstanden habe, gibt es keinen Dienstplan, sondern ganz normaler Zeitausgleich, der so abgesprochen wurde.
Ob man den Freitag frei (oder einen anderen Tag) machen kann, weil man Zeitausgleich nimmt, hängt alleinig an der Dienstvereinbarung.
Bei uns z.B. müssen ganztägige Zeitausgleiche, hier egal ob 8,5 h Mo-Do oder 2,5 h Fr, immer vom Vorgesetzten genehmigt werden.
Wie das beim TE geregelt wissen wir nicht.
Ich würde aber als AG ein Freitags ZA frei, bei Mo-Do Urlaub nicht unbedingt jedesmal genehmigen.