Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Inflationsprämie TVÖD Bund

<< < (2/6) > >>

hobbes:
Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 (Inflati- onsausgleich 2023), wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und
an mindestens einem Tag zwischen dem .1 Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

Okay, danke für den Hinweis. Das Arbeitsverhältnis endet zum 31.05.23! Am 01.06 beginnt das neue Arbeisverhältnis. Nach dem vorliegenden Text müsste das Geld ja vom alten Arbeitgeber nachgezahlt werden. Im Juni, obwohl dann der Arbeitgeber bereits gewechselt wurde

Also nicht so einfach!

Danke für eure Antworten

Verwaltungsgedöns:
Hallo aus dem Norden, kann mir jemand sagen, ob der Inflationsausgleich 2023 auch an Mitarbeiter (Angestellte, nicht verbeamtet) des Bundes gezahlt wird, wenn sich die Mitarbeiter noch in Probezeit befinden?
Falls nein, wäre eine Nachzahlung möglich, wenn die Probezeit beispielsweise im Juli endet?

Danke und viele Grüße

Umlauf:
Seit wann hat die Probezeit direkte Auswirkung auf die tarifliche Bezahlung?
Es werden die ganz normalen Regeln zum Tarifvertrag für die Inflationsausgleichszahlung gelten. 

Verwaltungsgedöns:
Das wäre auch mein Verständnis. Ein Vorgesetzter hatte das ggü.einem Mitarbeiter in Probezeit geäußert. Ich habe mich mal durch die verfügbaren PDFs gelesen und außer der hier genannten Grenze mit dem Mai auch keine Einschränkungen mehr gefunden.

Umlauf:
Diese Art von Vorgesetzten gibt es leider. Äußern sich gerne zu Sachen, obwohl diese überhaupt nicht in ihre Zuständigkeit fallen. Deren Kompetenzen zu den besagten Themen auch noch mangelhaft sind.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version