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Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?

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sebbo83:
Ich habe eine Frage bzgl. des Vorgehens der verschiedenen Landesverwaltungen in Deutschland bzgl. den Deutschlandticket als Jobticket.

Wir Thüringer haben ein Schreiben vom Finanzministerium erhalten mit der Info:
[...] Dieses Deutschlandticket wird als Jobticket künftig nur noch dann ausgegeben, wenn der Arbeitgeber sich mit mindestens 25 % an den Kosten des Deutschlandtickets beteiligt. Das bedeutet, dass ohne finanziellen Arbeitgeberzuschuss seitens der Verkehrsunternehmen keine Jobticket-Verträge zum Deutschlandticket geschlossen werden.
Im Landesdienst gibt es weder für die Beamten und Richter noch für die Beschäftigten rechtliche Grundlagen, die die Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses ermöglichen. Aus diesem Grund wird es auch zum Start des Deutschlandtickets am 1. Mai 2023 keine Jobticket-Vereinbarung zum Deutschlandticket für die Bediensteten des Freistaats Thüringen geben. [...]

Ist es bei den anderen Bundesländern ähnlich oder gibt es Bundesländer mit rechtliche Grundlagen für einen Arbeitgeberzuschusses?

Danke für ein paar Infos, wie es in den anderen Bundesländern mit dem Deutschlandticket zukünftig gehandhabt wird :)

tv-landschaft:
Sachsen-Anhalt:

Seitens des Ministerium für Infrastruktur und Digitales wird darauf hingewiesen, dass das Land Sachsen-Anhalt keinen Zuschuss auf das Deutschlandticket gewährt und somit NICHT als Jobticket bereitstellt. Eine Reduzierung der Kosten des Deutschlandtickets ist somit nicht möglich. Eine kostenmäßige Beteiligung am Jobticket in der alten Form durch das Land Sachsen-Anhalt gab es bisher auch nicht. Hier erfolgte die Rabattierung durch die Bahn selber.

Umlauf:
Mal meine Erfahrung vom Bund:

Dort hat man sich jahrelang gegen einen Arbeitgeberzuschuss gesperrt. Auch wegen fehlender Grundlage.
Bis die S-Bahn Berlin vor einigen Jahren eine Ankündigung rausschickte, dass die alten Konditionen nur noch zeitweise weiter gelten würden. Hintergrund: Der Verband der Verkehrsunternehmen hatte empfohlen Jobtickets zukünftig nur noch mit AG-Zuschuss anzubieten. Das griff natürlich auch der VBB als Verbund auf.

Da hat man im BMI seine Jobtickets in Gefahr gesehen. Schon wurde der lange nicht mögliche AG-Zuschuss im Bund recht schnell festgelegt.

Die 12,50€ Mindestzuschuss kommen von der Verkehrsseite und sind in der Festlegung der Bundesregierung zum Deutschlandjobticket so festgeklopft.

Vor dem Deutschland-Ticket hat der Bund den Behörden einen Zuschuss bis 40€ erlaubt.
Jetzt wurde die Obergrenze auf den halben Ticketpreis festgelegt. Also 23,27€.
Wie viel tatsächlich gezahlt wird, legt jede Behörde selbst fest.

Die 5% Rabat sind von der Politik nur für die Jahre 2023 und 2024 festgelegt.
Der Grundpreis (49€) nur für 2023.


Wahrscheinlich haben die bockigen unter den Ländern Angst, dass seine „geliebten“ Mitarbeiter tatsächlich noch mehr zu einem Jobticket greifen würden. Das kostet natürlich. Also wieder ganz viel Wertschätzung.

maulwurf:
In Ba-Wü gibt es 25€ pro Monat vom LBV und das Deutschlandticket Job (Jobticket BW) wird mit 5% Nachlass (46,55€ minus 25€ = 21,55€ tatsächliche Kosten im Monat) an die Mitarbeiter weitergegeben.

Aber leider gibt es derzeit noch nicht mit allen Verbünden eine Einigung, wie die Verträge nach dem 30.04.2023 fortgeführt werden.

siehe hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120110.msg292151.html#msg292151

rennie:
Hier in Berlin haben wir den Zuschuss bekommen beim VBB-Jobticket und bekommen das auch fürs Deutschlandticket Job.

(Und im Endeffekt bekommen wir dann diesen Betrag noch vom AG bezahlt durch die Hauptstadtzulage, zwar nur bis 2025, aber immerhin ;))

Die BVG stellt sogar alle VBB-Jobtickets automatisch auf Deutschlandticket Job um (es sei denn man hätte - bis zum 5.4 glaube ich - widersprochen)

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