Autor Thema: Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?  (Read 9338 times)

traumelfe

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Guten Morgen,
bin ab 01.06. neu als Angestellte im TV-L und habe deshalb noch wenig Ahnung……

Bin in NRW/Bonn und habe „Verständnisprobleme“ mit dem Personalmenschen.

Er sagt mir, ich solle D-Ticket auf meine Kosten buchen, Zuschuss gibt es vom AG nicht.
AG zahlt nur im Rahmen eines Großkunden-Abos eine Monatskarte o.ä., also kein Jobticket im
eigentlichen Sinn.
Das ist wohl aber nur regional begrenzt, es wurde mir nicht erläutert.

Könnte mir bitte hier jemand weitere ausführliche Infos geben?

 Vielen lieben Dank!!!   :)

Umlauf

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Was soll man da noch erklären?

Das normale Ticket gibt es als Jobticket. Das D-Ticket ist als Billig-Ticket nicht im entsprechenden Vertrag enthalten.
Warum die Länder das nicht nachverhandeln, ist mir nicht schlüssig. Der Bund macht es.

sebbo83

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Das verstehe ich auch nicht. Tatsächlich wird bei aktuellen Stellenausschreibungen die Floskel des "vergünstigten" Jobtickets nicht mehr genutzt. Bis letzten Monat war dies hier in Thüringen noch so. Tatsächlich war es auch nie ein echtes, günstiges Jobticket mit AG-Zuschuss, sondern nur ein verbilligtes Monatsticket/-abo aufgrund Großabnahme.

traumelfe

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Das verstehe ich auch nicht. Tatsächlich wird bei aktuellen Stellenausschreibungen die Floskel des "vergünstigten" Jobtickets nicht mehr genutzt. Bis letzten Monat war dies hier in Thüringen noch so. Tatsächlich war es auch nie ein echtes, günstiges Jobticket mit AG-Zuschuss, sondern nur ein verbilligtes Monatsticket/-abo aufgrund Großabnahme.

Vielen Dank!

Es war halt verwirrend  kommuniziert:
Im Stellenangebot  auf der Website des Arbeitgebers direkt stand „Großkundenticket“
Im Stellenangebot des Arbeitgebers über Stepstone stand „Firmenticket“
Im Bewerbungsgespräch wurde es „Jobticket“ genannt, das ich erhalten sollte.
Nach der Zusage fragte ich im Rahmen der Einstellungsformalitäten nach, ob ich das Ticket über den Arbeitgeber
bekomme.
Da wurde mir dann gesagt, dass ich mir selbst auf eigene Kosten ein D-Ticket kaufen sollte, weil der Arbeitgeber lediglich ein regionales (wohl Großkunden-)Ticket zur Verfügung stellt.

Also werde ich mir nun ein D-Ticket kaufen, ohne jeglichen AG-Zuschuss, was ich persönlich wirklich irreführend
gegenüber dem Stellenangebot finde.
Dummerweise bin ich wohl im falschen Bundesland…….   :(

Es ist meine erste Tätigkeit im öD, mit solchen „Feinheiten“ kenne ich mich noch nicht aus.

Umlauf

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Das verstehe ich auch nicht. Tatsächlich wird bei aktuellen Stellenausschreibungen die Floskel des "vergünstigten" Jobtickets nicht mehr genutzt. Bis letzten Monat war dies hier in Thüringen noch so. Tatsächlich war es auch nie ein echtes, günstiges Jobticket mit AG-Zuschuss, sondern nur ein verbilligtes Monatsticket/-abo aufgrund Großabnahme.

Vielen Dank!

Es war halt verwirrend  kommuniziert:
Im Stellenangebot  auf der Website des Arbeitgebers direkt stand „Großkundenticket“
Im Stellenangebot des Arbeitgebers über Stepstone stand „Firmenticket“
Im Bewerbungsgespräch wurde es „Jobticket“ genannt, das ich erhalten sollte.
Nach der Zusage fragte ich im Rahmen der Einstellungsformalitäten nach, ob ich das Ticket über den Arbeitgeber
bekomme.
Da wurde mir dann gesagt, dass ich mir selbst auf eigene Kosten ein D-Ticket kaufen sollte, weil der Arbeitgeber lediglich ein regionales (wohl Großkunden-)Ticket zur Verfügung stellt.

Also werde ich mir nun ein D-Ticket kaufen, ohne jeglichen AG-Zuschuss, was ich persönlich wirklich irreführend
gegenüber dem Stellenangebot finde.
Dummerweise bin ich wohl im falschen Bundesland…….   :(

Es ist meine erste Tätigkeit im öD, mit solchen „Feinheiten“ kenne ich mich noch nicht aus.

Das ist keine Feinheit des ÖD.

traumelfe

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Das ist keine Feinheit des ÖD.

Dann entschuldigen Sie bitte meine offenbar dumme Frage.
Während meiner bisherigen, ziemlich langen Tätigkeit als Personalfachkauffrau bei verschiedenen
AG sind mir nur Jobticket, Zuschuss zum Jobticket, Umwandlung Jobticket in D-Ticket oder BahnCard bekannt……
Großkundentickets und deren Variationen waren mir nicht geläufig.
Aber…..  ich bin lernfähig. :)

sebbo83

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Das ist keine Feinheit des ÖD.

Dann entschuldigen Sie bitte meine offenbar dumme Frage.
Während meiner bisherigen, ziemlich langen Tätigkeit als Personalfachkauffrau bei verschiedenen
AG sind mir nur Jobticket, Zuschuss zum Jobticket, Umwandlung Jobticket in D-Ticket oder BahnCard bekannt……
Großkundentickets und deren Variationen waren mir nicht geläufig.
Aber…..  ich bin lernfähig. :)

Großkundentickets sind tatsächlich keine Jobtickets. Das haben wir in unserer ÖPR-Gruppe diskutiert und  angebracht. Scheinbar hat es nun auch Wirkung gezeigt. Denn klar wurde das Bild mit der Einführung des Deutschlandtickets. Würde z.B. Thüringen tatsächlich ein Jobticket-Angebot annoncieren, dann müsste es einen Arbeitgeber-Zuschuss geben. Das gab es in Thüringen noch nie und ist bisher auch nicht geplant. Wie dieser Thread zeigt, ist es in anderen Bundesländern ähnlich. Wiederrum manche Bundesländer scheinen jedoch ein echtes Jobticket anzubieten und dies auch weiterhin mit dem Deutschlandticket zu ermöglichen.

Umlauf

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Das ist keine Feinheit des ÖD.

Dann entschuldigen Sie bitte meine offenbar dumme Frage.
Während meiner bisherigen, ziemlich langen Tätigkeit als Personalfachkauffrau bei verschiedenen
AG sind mir nur Jobticket, Zuschuss zum Jobticket, Umwandlung Jobticket in D-Ticket oder BahnCard bekannt……
Großkundentickets und deren Variationen waren mir nicht geläufig.
Aber…..  ich bin lernfähig. :)

Die Frage ist nicht dumm, vielmehr sollte sie lauten:
Warum stellen sich die Länder teilweise so an bei diesem Thema.
Ich vermute, man hat Angst vor verstärkter Nutzung und damit mehr Zuschüssen.

Jedenfalls sehe ich, dass meine Frau (im Personalbereich tätig) jetzt massig Anträge für den AG-Zuschuss auf dem Tisch hat. Da unsere Dienstellen (Bund) in verschiedenen Bundesländern liegen, gelten durch die verschiedenen Vertragspartner auch unterschiedliche Spielregeln für das Prozedere.
Der Ansturm ist nur wegen des Deutschlandjobtickets.

Durch die Verhandlungen mit einem Verkehrsunternehmen müssen alle AG durch. Die Regeln nach den Einkommensteuergesetz für echte Jobtickets gelten auch für alle.

teclis22

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Im Hamburg gibt es nix.

Oder genau gesagt: Man kann das Deutschlandticket über die Behörde beziehen, gibt aber keinen monetären Vorteil.

misch

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wäre es nicht vielleicht ein juristisches Thema, die 5% Rabatt auch ohne direkten Zuschuss einzufordern? Die Länder als Arbeitgeber sagen ja (korrekterweise), dass sie das D-Ticket ja schon direkt bezuschussen (das TIcket als solches aus ihren Verkehrshaushalten). Sie wollen keinen Zuschuss zahlen, da sie es dann ja doppelt bezuschussen würden. Jemand mit gutem Rechtsschutz Interesse bzw.  vielleicht will kann ja jemand über den DGB Rechtsschutz  testen bzw. sich mal beraten lassen.

Berlin zahlt es ja aus der Hauptstadtzulage (weshalb man ja befristet nur passives TVL Mitglied ist). Hessen hat noch das Landesticket. Aber wenn BW und SH tatsächlich einen Zuschuss zum D-Ticket zahlen, warum berufen sich die anderen Länder dann auf das TVL-Verbot von länderspezifischen Zulagen?

Icke

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Mindestanforderung an ein Deutschlandjobticket sind 12,50€ AG-Zuschuss. Das ist die politische Unterkante.

Es sind 25%, also 12,25 Euro.