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Bundesbeamter
der Kardinal:
Ich bin in der Qualitätssicherung / Systemintegration, also technischer Dienst.
Das heißt ohne Anwartschaft macht das kein Unterschied ob ich jetzt eine PV abschließe oder erst in 3 Jahren? Weil 18 Monate muss ich ja mindestens erst auf dem A11 DP sitzen.
Wo lasse ich denn sowas rechtlich prüfen? Extern oder Intern?
andreb:
§ 20 BLV gibt Auskunft über die Anerkennung für die Laufbahnbefähigung im gehobenen Dienst.
Auch wenn Meister/Techniker dem Bachelor gem. DQR gleichgestellt sind, sind es dennoch zwei verschiedene Paar Schuhe.
Der Meister/Techniker berechtigt erst zu einem Studium an einer Hochschule; kann somit folglich dem an einer Hochschule erworbenen Abschluss (Bachelor) nicht gleichsgestellt sein.
Bastel:
--- Zitat von: der Kardinal am 19.04.2023 18:01 ---Ich bin in der Qualitätssicherung / Systemintegration, also technischer Dienst.
Das heißt ohne Anwartschaft macht das kein Unterschied ob ich jetzt eine PV abschließe oder erst in 3 Jahren? Weil 18 Monate muss ich ja mindestens erst auf dem A11 DP sitzen.
Wo lasse ich denn sowas rechtlich prüfen? Extern oder Intern?
--- End quote ---
Du wirst zu 99% nicht im gD verbeamtet. Ich würde an deiner Stelle erst einmal die Gesetze lesen.
der Kardinal:
Wenn ich auf Paragraph 20 BLV (1) 2 lese könnte man das ja gleichsetzten... beruflich aufjedenfall 100%... bildungstechnisch muss sich ja die Personalabteilung sich was dabei denken sonst wäre ja alles für die Katz bis hier hin...
Ich werd morgen den Personaler kontaktieren weil scheinbar schaut die Sache nicht sauber aus.
der Kardinal:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/meisterbrief-und-bachelor-sind-gleichwertig-397350#:~:text=Ausbildung%20Meisterbrief%20und%20Bachelor%20sind%20gleichwertig&text=Meisterbrief%20und%20Bachelor%20sind%20gleichwertig%20%2D%20und%20dies%20ist%20ab%20sofort,das%20Siegel%20des%20Deutschen%20Qualifikationsrahmens.
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