Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Bundesbeamter
Alexander79:
--- Zitat von: der Kardinal am 19.04.2023 18:38 ---https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/meisterbrief-und-bachelor-sind-gleichwertig-397350#:~:text=Ausbildung%20Meisterbrief%20und%20Bachelor%20sind%20gleichwertig&text=Meisterbrief%20und%20Bachelor%20sind%20gleichwertig%20%2D%20und%20dies%20ist%20ab%20sofort,das%20Siegel%20des%20Deutschen%20Qualifikationsrahmens.
--- End quote ---
Ist aber völlig uninteressant was da steht, wenn in Gesetzen und Verwaltungsvorschriften was komplett anderes steht.
Zitat:"Einem Bachelorabschluss gleichwertig sind Diplome an Fachhochschulen sowie Abschlüsse in akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien. Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfungen sind dagegen einem Bachelorabschluss nicht gleichwertig. Dies ergibt sich bereits daraus, dass mit einer Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfung erst die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben wird (vgl. KMK-Beschluss vom 6. März 2009). Eine Qualifizierung, die eine Hochschulzugangsberechtigung vermittelt, kann nicht gleichwertig mit einem Hochschulabschluss sein. Insofern sind bei einer Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfung (darunter auch die Verwaltungsfachwirtprüfung) die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung zu einer Laufbahn des gehobenen Dienstes nicht erfüllt."
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01122017_D230102114.htm
Amtsschimmel:
--- Zitat von: der Kardinal am 19.04.2023 18:38 ---https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/meisterbrief-und-bachelor-sind-gleichwertig-397350#:~:text=Ausbildung%20Meisterbrief%20und%20Bachelor%20sind%20gleichwertig&text=Meisterbrief%20und%20Bachelor%20sind%20gleichwertig%20%2D%20und%20dies%20ist%20ab%20sofort,das%20Siegel%20des%20Deutschen%20Qualifikationsrahmens.
--- End quote ---
Beamtenrecht ist eine andere Welt. Das ist nicht polemisch oder aggressiv gemeint, ohne Studium hast du einfach keine Chance. Ich gebe dir nicht einmal das eine Prozent, das Bastel dir eingeräumt hat. Vergiss Bachelor Professional und Qualifikationsrahmenpläne, Laufbahnrecht ist hier die einzig einschlägige Erkenntnisquelle.
Amtsschimmel:
--- Zitat von: der Kardinal am 19.04.2023 14:50 ---Ja, Einstieg war als "anderer Bewerber". Nach kurzer Rücksprache mit meinem Abteilungsleiter soll auch aus E11 dann A11 werden, aber letztendlich entscheidet das die Personalabteilung. Nun ja... ich lass die dinge auf mich zukommen.
--- End quote ---
Dein Abteilungsleiter hat hier leider ungetrübt von jeder Sachkenntnis gesprochen, was ihn nicht gerade in einem positiven Licht als Führungskraft erscheinen lässt.
Bedenke aber auch immer, dass du Stelle und Kopf abstrahieren musst. Die Stelle wird vielleicht in einen Dienstposten mit Planstelle A11 dahinter umgewandelt. Du bringst aber nicht die persönlichen Voraussetzungen mit, entsprechend dieser Dienstpostenwertigkeit verbeamtet zu werden.
Amtsschimmel:
Darf man fragen, wie es weiterging?
appr0xi:
Dann wird er halt mit A9 eingestellt und direkt in die Aufstiegs-Schulungs-Maschinerie gesteckt. Und schwupps kann auch jemand mit Hauptschulabschluss A14 werden. Alles schon mehrfach erlebt, gesehen, begleitet und bestaunt.
@ThreadAutor: ich wünsche dir viel Erfolg in deiner Beamtenlaufbahn. Wird schon klappen.
Ich jedenfalls finde die meisten hier engstirnig. Typische Beamte und Paragraphenreiter.
Aber das ist halt der Unterschied zwischen Verwaltung und Technik/IT. Das merke ich jeden Tag.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version